18.44

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine geschätzten Zuseherinnen und Zuseher, die diese Sitzung noch verfolgen! Hohes Haus! Ich habe ja viel Verständnis dafür, dass man in der Opposition dagegen ist – ich war lange genug Oppositionspolitiker in meiner Heimatstadt, und mir ist natürlich klar, dass der Standort den Standpunkt bestimmt und dass Opposition Da­gegensein beinhaltet (Abg. Loacker: Das merkt man beim ÖVP-Untersuchungs­aus­schuss ...!) –, aber mir fehlt jedes Verständnis für die Haltung der Opposition zu diesem Antrag; ich verstehe es wirklich nicht. Und wenn Kollege Einwallner nicht weiß, wofür der Innenminister steht, dann weiß ich jetzt nicht mehr, wofür die Sozialdemokratie steht. (Beifall bei der ÖVP.)

Warum weiß ich das nicht mehr? – Ich darf Ihnen jetzt den eigenen Entschließungs­antrag zur Kenntnis bringen: Ihr eigener Entschließungsantrag, den Sie gestellt haben, zielt genau darauf ab, was dieser Beschluss heute bewerkstelligen soll. Er zielt darauf ab, dass das Personal – nicht die niedergelassenen Ärzte, sondern das Personal! –, die „Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen“ geschützt werden, und zwar in Kranken­anstalten – das haben Sie ausgeführt –, in Impfstraßen und ähnlichen Einrichtungen – und genau das bildet dieser Antrag ab.

Jetzt sind Sie dagegen, weil Sie – auch Sie, Herr Kollege Ries – sagen: Ja, das Ver­sammlungsgesetz würde ja eine Handhabe bieten! (Abg. Ries bewegt seine Hand mit der Handfläche Richtung Redner mehrmals hin und her.) – Das ist schon eine bemer­kenswerte Argumentation. Sie, Herr Kollege Einwallner, machen sich Sorgen, dass dann vor den Gesundheitseinrichtungen nicht mehr demonstriert werden darf (Zwischenruf des Abg. Einwallner) – und sagen gleichzeitig: Aber im Versammlungsgesetz gibt es eine Untersagungsmöglichkeit! (Abg. Einwallner: ... die Beschäftigten!) – Ja, wurscht, wer! (Abg. Einwallner: Nein ...!) Wenn Sie es untersagen, dann demonstriert wirklich niemand mehr.

In einer Schutzzone kann jederzeit eine Demonstration abgehalten werden, jederzeit – aber Sie lesen Ihre eigenen Anträge nicht, Sie lesen auch diese Beschlüsse nicht. In der Schutzzone kann nämlich nur dann jemand weggewiesen werden, wenn aufgrund be­stimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass durch sein Verhalten eine Störung dieser Ein­richtung erfolgt. Und da sagen Sie, Herr Kollege Ries, das hat einen Ermächtigungs­charakter. – Ich würde mit dieser Wortwahl sehr vorsichtig sein (Abg. Ries: Bin ich auch!) – sehr vorsichtig sein! –, Sie wissen, warum. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie von der Sozialdemokratie sich von Ihren eigenen Anträgen verabschieden, ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Opposition dagegen ist, weil es halt um das Dagegensein geht, aber nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass durch Ihr Verhalten den Beschäftigten, dem Personal, das unter diesen Situationen gelitten hat, nicht geholfen wird. Diese schützen Sie am allerwenigsten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Dieser Antrag entspricht dem, was notwendig ist, weil verfassungsrechtlich die Unter­sagung – und das ist hier schon angeklungen – nur dann möglich ist, wenn das öffent­liche Wohl oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, das muss auch im Einzelfall geprüft werden. Und das ist ein zu weit gehender Maßstab beziehungsweise ein zu enger Maßstab – je nachdem, wie Sie es auslegen.

Vieles, das passiert ist, hätte in dieser Bestimmung keine Deckung gefunden, daher bin ich dem Herrn Bundesminister dankbar, dass er die Initiative ergriffen hat, damit mit diesem Antrag der Schutz für die Beschäftigten, für das Personal in unseren Gesundheitsein­richtungen verbessert wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

18.48

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Abgeordneter Maximilian Köllner zu Wort. – Bitte.