Verlangen im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR

Präsidentin Doris Bures: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 2360/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Geba­rungs­überprüfung durch den Rechnungshof betreffend „die Aufgabenerfüllung und Ein­satzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade“ ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.

Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist die Gebarungsüberprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.57 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.