Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 10210/J bis 10286/J
2. Anfragebeantwortungen: 9350/AB bis 9354/AB
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (40. KFG-Novelle) (1424 d.B.)
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Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Kaniak beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend COVID-19-Impfpflichtgesetz eine Frist bis zum 25. März zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen zur Abstimmung gebracht.
Weiters darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Litschauer und Ottenschläger beantragt haben, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein „Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (40. KFG-Novelle)“, 1424 der Beilagen, eine Frist bis zum 26. April zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen gleichfalls zur Abstimmung gebracht.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 4, 7 bis 11, 12 bis 17, 18 bis 21, 22 bis 24 sowie 27 bis 29 jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde in der Präsidiale Konsens über die Dauer der Debatten erzielt und eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart. Daraus ergeben sich 176 Minuten für die ÖVP, 122 für die SPÖ, 99 für die FPÖ, 90 für die Grünen und 72 Minuten für die NEOS.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung für jene Damen und Herren, die keinem Klub angehören, 36 Minuten; sie ist auf 5 Minuten pro Debatte beschränkt.
Ich darf gleich über die eben dargestellten Redezeiten abstimmen lassen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.