14.21

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte in meiner Rede auf die Tagesordnungspunkte 10 und 11 eingehen.

Tagesordnungspunkt 10 betrifft die Kurzarbeit, über die wir heute schon mehr gehört haben. Normalerweise ist es Unternehmen nur möglich, 24 Monate Kurzarbeit in An­spruch zu nehmen. Wir werden das jetzt um zwei Monate verlängern, weil es einfach immer noch Unternehmen gibt, die von der Covid-19-Pandemie sehr stark betroffen sind. Das sind auf der einen Seite Unternehmen, die bei Veranstaltungen tätig sind, aber auch der Städtetourismus, die Städtehotellerie.

Darüber hinaus sind wir nun auch mit einer neuen Krise konfrontiert. Durch den Krieg Russland gegen die Ukraine ist absehbar, dass das auch bei uns in Österreich wirt­schaftliche Folgen haben wird, auf der einen Seite durch die Sanktionen, auf der anderen Seite aber eben auch durch Lieferengpässe. Wir hören jetzt schon von Unternehmen, dass sie Engpässe bei Rohstoffen und Materialien haben und damit nicht wie gewohnt ihrer Produktion nachgehen können. Deshalb werden wir uns auch Gedanken darüber machen müssen, wie eine Fortsetzung der Kurzarbeitmöglichkeiten unabhängig von der Covid-19-Pandemie vonstattengeht.

Nun noch zum Tagesordnungspunkt 11, zu dem wir von den Vorrednerinnen und Vor­rednern noch nicht viel gehört haben. Es geht um die Beziehungen im Bereich der so­zialen Sicherheit mit der kanadischen Provinz Québec. Österreich hat mit vielen ver­schiedenen Ländern auf der ganzen Welt Abkommen über die soziale Sicherheit. Diese umfassen vor allem Bestimmungen der Pensionsversicherung, die Gleichstellung der beidseitigen Staatsangehörigen oder auch die Zusammenrechnung der Versicherungs- und Wohnzeiten für einen Leistungsanspruch.

In Kanada gibt es aber eine Besonderheit, und die betrifft eben die Provinz Québec. Diese hat ein eigenes Pensionssystem. Zudem fallen in Kanada auch die Bereiche der Kranken- und Unfallversicherung in die Zuständigkeit der Provinzen. Deshalb hat Öster­reich mit Québec eine völkerrechtliche Vereinbarung geschlossen, damit auch dort die soziale Sicherheit gewährleistet wird.

Nun ist es natürlich auch so, dass durch verschiedene Entwicklungen in nationalen und zwischenstaatlichen Bereichen der sozialen Sicherheit von Zeit zu Zeit Anpassungen und Überarbeitungen notwendig sind. So ist es auch mit Kanada gewesen. 2015 konnte ein neues Abkommen vereinbart werden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird nun auch die Vereinbarung mit der Provinz Québec aktualisiert. Es betrifft hauptsächlich neue Pensionsberechnungen und zusätzlich auch noch die neu aufgenommenen Bestimmungen im Bereich der Unfallversicherung. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Koza und Jakob Schwarz.)

14.24

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.