17.36
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln den Bericht zum Investitionskontrollgesetz, das im Jahr 2020 beschlossen wurde, um österreichische Unternehmen, die vielleicht durch die Krise geschwächt werden, vor einer mehrheitlichen Übernahme aus dem Ausland zu schützen.
Wir haben schon bei der Gesetzwerdung zwei wesentliche Punkte kritisiert, einmal, dass das Gesetz mit 31.12.2022 befristet ist, das heißt auf heuer, und zweitens, dass bei den Unternehmen danach unterschieden wird, ob eine 25-Prozent-Beteiligung oder 10-Prozent-Beteiligung stattfindet. Da geht es – als Beispiel genannt – um Unternehmen der öffentlichen Sicherheit, der kritischen Infrastruktur, der Energieversorgung, die geschützt werden sollen.
Frau Ministerin, Sie haben selbst in einem Pressestatement im letzten Jahr gesagt: „Allerdings könnten als Folge der Covid-19 Krise auch geschwächte österreichische Unternehmen in für die öffentliche Sicherheit und Ordnung relevanten Bereichen ein Ziel für ausländische Investoren werden.“
Jetzt hat sich die Situation durch die Ukrainekrise und auch durch die Entwicklung auf dem Energiesektor, wo die Preise massiv gestiegen sind, ja nicht gerade verbessert. Erst vor Kurzem hat der Präsident der Industriellenvereinigung Georg Knill gemeint: „Ich muss in aller Deutlichkeit sagen – die derzeitige Situation gefährdet den Industriestandort. Wenn die Politik nicht gegensteuert, werden wir unsere Industrie in der heutigen Form nicht aufrechterhalten können.“
Das heißt, die Situation hat sich ja nicht verbessert, sie hat sich eher verschlechtert und ist kritischer geworden. Trotzdem endet dieses Investitionskontrollgesetz mit dem heurigem Jahr, also mit 31.12.2022. Wir möchten Ihnen daher die Gelegenheit geben, dieses Gesetz entsprechend anzupassen und damit die österreichische Industrie, die österreichische Wirtschaft zu schützen.
Ich bringe daher einen entsprechenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genehmigungspflicht für alle in der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche unbefristet ab einem Stimmrechtsanteil von 10 %“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Genehmigungspflicht gemäß § 2 Investitionskontrollgesetz für alle in Teil 1 und Teil 2 der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche mit Erreichen oder Überschreiten eines Mindestanteils an Stimmrechten von 10 % unbefristet normiert wird.“
*****
Ich würde mir wünschen, Frau Ministerin, dass Sie dem nähertreten, aber auch heute dazu Stellung nehmen, warum Sie das gegebenenfalls nicht tun. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
17.39
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Genehmigungspflicht für alle in der Anlage zum Investitionskontroll-gesetz aufgelisteten Bereiche unbefristet ab einem Stimmrechtsanteil von 10 %
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 27: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle für den Zeitraum 25.07.2020 bis 24.07.2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-584/1390 d.B.) in der 149. Sitzung des Nationalrates am 24. März 2022
Österreichs Wirtschaft wurde und wird durch die COVID-19 Krise und die entsprechenden Zwangsmaßnahmen sowie durch die gegenwärtigen negativen Auswirkungen und enormen Teuerungen insbesondere im Energiebereich in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine massiv geschwächt.
„Ich muss in aller Deutlichkeit sagen – die derzeitige Situation gefährdet den Industrie-standort. Wenn die Politik nicht gegensteuert, werden wir unsere Industrie in der heutigen Form nicht aufrechterhalten können“, warnt Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung. (OTS0021/13.03.2022)
Insbesondere die energieintensive Industrie ist massiv belastet und „stellt viele Unternehmen vor die Frage des Abstellens der Produktion,“ so Knill weiter.
„Die Dramatik der aktuellen Energiepreiskrise und ihre weitreichenden Folgen für Arbeitsplätze und Wirtschaftsstandort muss endlich von der Regierung erkannt werden. Die Unternehmen stehen mit dem Rücken zur Wand – es braucht jetzt rasche Hilfe und Aktivität seitens der Politik“, fordert Knill abschließend. (OTS0021/13.03.2022)
Dadurch erhöht sich für die heimische Wirtschaft auch die Gefahr eines Ausverkaufs durch Direktinvestitionen aus Drittstaaten.
Österreich muss daher mehr denn je sicherstellen, dass die heimischen Unternehmen vor einem Ausverkauf geschützt werden. Insbesondere Unternehmen von strategischer Bedeutung in den Bereichen Krisen- und Daseinsvorsorge sowie kritischer Infrastrukturen und Technologien sind hier vor Übernahmen aus Drittstaaten, die eine Gefahr für die Sicherheit und öffentliche Ordnung darstellen können, zu bewahren.
Mit dem im Juni 2020 gegen die Stimmen der Freiheitlichen beschlossenen Investitionskontrollgesetz wurde lediglich für einen Teil von Bereichen kritischer Infrastruktur eine 10%-Schwelle für eine Genehmigungspflicht normiert, für alle anderen in Teil 2 der Anlage zum gegenständlichen Bundesgesetz aufgelisteten Bereiche kritischer Infrastruktur und Technologie begnügt man sich hingegen mit einer 25 %-Schwelle.
Dies obwohl im geltenden Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen in diesem Zusammenhang unter dem Titel „Investitionskontrolle umsetzen und kritische Industriezweige schützen“ klar festgeschrieben ist, dass der Schwellenwert für die Genehmigungspflicht auf 10% gesenkt werden soll.
Begründet wird dies im Regierungsprogramm unter anderem damit, dass „die Politik dafür sorgen muss, dass es nicht zu einem Ausverkauf kritischer Technologie und Infrastruktur kommt.“
Dazu kommt, dass die inhaltliche Abgrenzung zwischen jenen Bereichen, die unter die 10%-Schwelle und jenen die unter die 25%-Schwelle fallen sollen, nicht eindeutig ist. Die Industriellen Vereinigung nimmt dazu wie folgt Stellungnahme:
„(…) Darüber hinaus ist ungenügend definiert, welche Investitionen von dieser Regelung betroffen sind.
Dies sollte im Sinne der Rechtssicherheit jedenfalls verbessert werden:
Es bleibt unklar, welche Branchen unter die sog. „kritische digitale Infrastruktur“ fallen. Darüber hinaus ist im Energiebereich ungenügend geklärt, welche Prüfschwelle anzuwenden ist.
So wären beispielsweise Beteiligungen in den Bereichen „Energie“ und „Energieversorgung“ ab 25% und bei „Betreibern der kritischen Energieinfrastruktur“ ab 10% genehmigungspflichtig.
Gleiches gilt auch für Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung. Während die Versorgung, Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit solchen mit 25% gelistet ist, findet sich Forschung und Entwicklung der gleichen Güter ebenfalls im Anhang Teil 1 (10%).“
Darüber hinaus wurde dieser Umstand auch von Bundesministerin Gewessler in der Stellungnahme ihres Ressorts zum damaligen Gesetzesentwurf kritisch hinterfragt:
„In der Anlage kommt Energie mehrfach vor:
Als kritische Infrastruktur und als Energieversorgung sowie als Betreiben kritischer Energieinfrastruktur. Da sich daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen, insb. im Hinblick auf die Anwendbarkeit der 10 %-Schwelle für die Genehmigungspflicht, stellt sich die Frage, welche Unternehmen unter welchen Begriff fallen. Sind zB Netzbetreiber und Erzeuger als „kritische Infrastruktur“ anzusehen und damit in Teil 2 (Anm: Teil 1 der RV) der Anlage erfasst, reine Händler jedoch als bloße „Versorger“ und damit nur in Teil 1 (Anm.: Teil 2 der RV)?“
Im Sinne einer wirksamen Investitionskontrolle von Übernahmen standortrelevanter bzw. kritischer Schlüsselunternehmen sowie im Sinne der Schaffung von Rechtssicherheit ist daher eine generelle Senkung der Schwelle für eine Genehmigungspflicht auf 10 % für alle in Teil 1 und 2 der Anlage zum Investitionskontrollgesetz normierten Bereiche – wie auch im oben zitierten Regierungsprogramm festgeschrieben – umzusetzen. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aufgrund der derzeit besonders angespannten ökonomischen Lage erhöhten Gefahr verstärkter „Einkäufe“ ausländischer Investoren in Österreich.
Darüber hinaus ist die völlig unverständliche Befristung der 10%-Schwelle mit 31. Dezember 2022 für den Bereich „Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung“ aufzuheben.
Völlig zurecht kritisierte bereits vor Beschlussfassung des Gesetzes die Wirtschaftssprecherin der Grünen Elisabeth Götze diese Befristung, wenn sie in einer Aussendung in diesem Zusammenhang festhält: „Ein Wermutstropfen ist die Befristung der 10 % Schwelle für medizinische Produkte.“
Gerade die letzten zwei Jahre haben drastisch aufgezeigt, wie sehr Österreich gerade im Bereich der Pharmaindustrie von anderen Märkten abhängig ist. Daher ist es geradezu als fahrlässig zu bezeichnen, wenn nun mit Ende dieses Jahres die 10 %-Schwelle für diese Bereiche wieder beseitigt wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Genehmigungspflicht gemäß § 2 Investitionskontrollgesetz für alle in Teil 1 und Teil 2 der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche mit Erreichen oder Überschreiten eines Mindestanteils an Stimmrechten von 10 % unbefristet normiert wird.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haubner. – Bitte sehr.