17.40

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich glaube, man kann unbestritten feststellen, dass Österreich ein Land der Unternehmer und ein Land von Unternehmen, die gerne hierher zu uns nach Österreich kommen, ist. Gerade das Jahr 2021 hat gezeigt, dass wir trotz schwierigster Verhältnisse 35 000 Neugründungen in unserem Land gehabt haben, und dass auch die ABA, die Austrian Business Agency, circa 360 Unternehmen in Österreich angesiedelt hat.

Da ist natürlich auch ganz wichtig, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Wenn Unter­nehmen nach Österreich kommen, weiß man, dass die Rahmenbedingungen stimmen, denn sonst würden sie ja nicht herkommen.

Im Vorjahr haben wir ein Investitionskontrollgesetz beschlossen, das seit 25. Juli 2020 in Kraft ist, mit dem wir ein effektives Instrument haben, um Gefahren für die Sicherheit und öffentliche Ordnung Österreichs vorzubeugen, und zwar eines, das Investitionen nicht unnötig hemmt. Genau das ist die Zielsetzung dieses Gesetzes.

Wir haben auch gemeinsam im Ausschuss besprochen, dass wir – und das war allen Fraktionen ein Anliegen – diesen Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle, der uns jetzt vorliegt, ins Plenum bringen und gemeinsam besprechen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass dieser Tätigkeitsbericht, der hier vorgelegt wurde – danke an die Berichter­steller! –, ganz deutlich zeigt, dass wir gerade im ersten Jahr der Geltungsdauer des Investitionskontrollgesetzes einen deutlichen Anstieg an Verfahren gehabt haben: „Von 50 nationalen Verfahren wurden 37 aufgrund von Genehmigungsanträgen und 13 auf­grund von Anträgen auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung geführt.“ – Da wird also effektive Arbeit geleistet, und, meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass wir, wenn wir so weitertun, auch weiterhin erfolgreich sein werden.

Eines ist mir noch ganz wichtig, weil Kollege Angerer das Auslaufen angesprochen hat: Wir haben in diesem Gesetz eine Sunsetklausel eingebaut. Auf der einen Seite ruft ihr ja immer nach dem Ablauf von Gesetzen, auf der anderen Seite, wenn man dann einmal etwas mit Sunsetklauseln versieht, ist das für euch auch nicht in Ordnung.

Natürlich haben wir aber auch festgehalten, dass wir das Ganze evaluieren und es uns anschauen wollen. Das wird ja jetzt passieren, und dann wird man eben entscheiden, ob das weiter notwendig ist. Wahrscheinlich wird es notwendig sein, weil wir diese Maß­nahmen, die wir hier besprochen haben, ja auch in der Hinsicht effektiv umsetzen.

Ich denke also, machen wir das, was wir beschlossen haben, nämlich dass wir eva­luieren und dann die nötigen Schlüsse daraus ziehen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Götze.)

17.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Oberrau­ner. – Bitte sehr, Frau Doktor.