19.20

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! Eulen nach Athen tragen, Wasser in die Donau schütten: Das sind beides Redewendungen, die unnötiges Tun beschrei­ben. Diese uns vorliegende Änderung des KFG fällt in dieselbe Kategorie. Es ist Anlass­gesetzgebung, lieber Kollege Weratschnig, und zwar reinsten Wassers, denn Sie ver­bieten Verhaltensweisen im Kraftfahrverkehr, die ohnehin schon verboten sind, und Sie setzen Maßnahmen gegen Lärmerregungen, die am besten in einem Landesgesetz ge­regelt wären, in diesem Fall im Kärntner Landessicherheitsgesetz, wie in anderen Bun­desländern jetzt auch schon.

In Wahrheit liegt uns diese Änderung des KFG nur vor, weil die Kärntner Landes­regie­rung und der zuständige Landesrat nicht in der Lage sind, auf Basis geltender Rechts­lage gegen Auswüchse beim GTI-Treffen am Wörthersee vorzugehen. Dieses Thema wurde ja nicht nur im Verkehrsausschuss behandelt, sondern zuvor schon im Petitions­ausschuss, und freilich wurden da auch Stellungnahmen eingeholt. Das Amt der Kärnt­ner Landesregierung sagt etwa, der Vorschlag, eine gesetzliche Grundlage im KFG zu schaffen, erscheine in weiten Teilen überschießend. Warum sagt man das? – Weil man gegen Lärm, Rauch, üblen Geruch und Luftverunreinigung, verursacht durch einen ent­weder unsachgemäßen Gebrauch von Fahrzeugen oder durch ungesetzliche Änderun­gen an Fahrzeugen, schon jetzt eine ausreichende Grundlage zum Einschreiten hat. Dazu können auch jetzt schon Fahrzeuge abgestellt und Kennzeichentafeln abgenom­men werden.

StVO und KFG in der jetzigen Form können das jetzt schon. Sie können das, und das sagen nicht nur wir, das sagt auch das Mobilitätsministerium, das damals auch eine Stellungnahme abgegeben hat. Die Fachleuchte aus dem Hause Gewessler haben damals gesagt, man gebe den Tipp, man könnte das Thema Lärmerregung doch im Kärntner Landessicherheitsgesetz regeln (Beifall bei der FPÖ), eine Änderung des KFG – das wurde in der Stellungnahme auch ausdrücklich gesagt – sei nicht notwendig.

Werte Damen und Herren, wer diesen Beschluss mitträgt, gibt Vollgas im Leerlauf: lau­tes Getöse, Vorwärtsbewegung null. Damit ich aber auch etwas Positives zu dieser Novellierung sagen kann: Diese Änderung bringt zwar nichts, sie richtet aber auch keinen Schaden an, außer dass es teurer wird. (Abg. Deimek: Das ist Schaden genug! Das ist grüner Schaden!)

Anders ist es aber mit den für mich irrwitzigen Vorstellungen den Radverkehr betreffend. Das Fahren gegen die Einbahn außer auf Radwegen ist für uns völlig indiskutabel. Das Einfahren bei Rotlicht in eine Kreuzung ist für Radfahrer ebenso gefährlich wie auch die Aufhebung des Nachrangs bei Einordnung in den Fließverkehr nach Verlassen eines Radweges. Mit dieser scheinbaren Bevorzugung von Radfahrern bringt man Radfahrer unnötig in Gefahr. Wenn das durchgezogen wird, werte Damen und Herren, werden wir speziell hier in Wien bald die Ernte dafür einfahren können, und das ist eine blutige Ernte, das kann ich Ihnen sagen.

Ich appelliere hier vor allem an die Abgeordneten der ÖVP: Tragen Sie diesen Unfug bitte nicht mit! Wir sind mit Sicherheit nicht an Bord. Unfrieden, Chaos und tödliche Verkehrsunfälle sind das Einzige, was Sie mit dieser Änderung im Radverkehr bewirken würden, und das nur, damit die Grünen ein Wahlversprechen einlösen können. – Mit uns mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

19.24

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.