19.24
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen, Kollegen! Hohes Haus! Die vorliegende KFG-Novelle bezieht sich inhaltlich im Wesentlichen auf zwei Paragrafen, und da gebe ich meinem Vorredner, Kollegen Ries, recht: Es werden nicht Verhaltensweisen neu unter Sanktion gestellt, sondern alles, was in diesem Gesetz erfolgt, sind Präzisierungen, die den Vollzug des Gesetzes erleichtern, die der Behörde, also in erster Linie den Straßenaufsichtsorganen, dann aber auch den Strafbehörden, ihre Arbeit erleichtern, weil eben präzisiert wird, was genau verboten ist.
Das fängt mit § 58 an. Dieser regelt ganz generell, was die Behörden an Ort und Stelle prüfen dürfen, und gibt den Behörden jetzt schon – das ist gültiges Recht – die Befugnis, bei Verstößen das Kennzeichen abzumontieren. Jetzt wird eben präzisierend festgelegt, dass diese Befugnisse insbesondere dann gelten, „wenn aus eigener Wahrnehmung festgestellt wird, dass mit dem Fahrzeug gesteuerte Fehlzündungen, Geräusche durch schlagartiges Abblasen von Überdruck im Ansaugsystem oder Flammen aus dem Endschalldämpfer erzeugt werden“.
§ 102 KFG, der ebenfalls ergänzt wird, legt die Pflichten jedes Fahrzeuglenkers fest. Eine dieser Pflichten ist, dass das Fahrzeug im Verkehr in einer der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechenden Weise zu verwenden ist. Da regelt diese Novelle präzisierend, dass eingefügt wird, was als nicht der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechendes Verhalten eingestuft wird. Da wird also nicht zusätzliche Strafbarkeit geschaffen, sondern es wird nur präzisiert. Ich denke, wenn man sich die Medienberichte, die bereits zitiert worden sind, zu Gemüte führt, versteht man die Problematik. Da passt sehr trefflich auch ein Beitrag im heutigen „Falter“ von Herrn Matzinger dazu, der sehr drastisch schreibt: „Das Tor zur Hölle liegt unter einem Mattersburger Nummernschild: Sobald der Fahrer des Audi A4 Avant Gas gibt, wird sein Auspuff zum Automatikgewehr.“
Es wird diese Tuningszene geschildert, die in Wien wirklich wahrnehmbar – sehr störend wahrnehmbar – vorhanden ist, offenbar auch in anderen Bundesländern, und ich sage, dass es wohl gerechtfertigt ist, wenn der Gesetzgeber schon präventiv eingreift, weil diese stark wachsende Tuningszene tatsächlich ein Gefahrenpotenzial mit sich bringt, sodass es sicherlich nicht falsch ist, dass insbesondere den Behörden die Möglichkeit gegeben wird, die jetzt schon bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Kraftfahrgesetzes sehr zielgerichtet anzuwenden.
Ich bin jemand, der Gesetze sehr kritisch liest und die Legistik sehr kritisch beurteilt. In diesem Fall stehe ich nicht an, den Juristen und den Legisten ein Lob auszusprechen. Die Regelungen sind sowohl, was die Einfügungen in den bestehenden Gesetzestext betrifft, als auch, was die Ergänzungen anbelangt, sehr klar formuliert und sollten daher im Interesse des Umweltschutzes, des Anrainerschutzes, vor allem aber der Verkehrssicherheit die Zustimmung des Hohen Hauses finden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.28
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.