19.57

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute unter einem zwei Anträge der Sozialdemokratie, die beide von den Regie­rungsfraktionen im Ausschuss abgelehnt wurden – einer aus unserer Sicht zu Recht, der andere allerdings zu Unrecht. Einleitend ist aber festzuhalten, dass es eigentlich an ein Wunder grenzt, dass diese beiden Anträge überhaupt hier im Plenum des Hohen Hauses diskutiert werden können und im Ausschuss nicht vertagt wurden.

Die Zuschauer müssen nämlich wissen, dass vertagte Anträge schubladisiert werden und dann gar nicht den Weg hierher ins Plenum des Nationalrates schaffen. Werden aber Anträge der Opposition wie hier ausnahmsweise einmal im Ausschuss abgelehnt, dann werden sie im Rahmen einer Plenarsitzung wie heute zumindest diskutiert und einer breiten Öffentlichkeit entsprechend dargelegt. Leider passiert das nur sehr selten, und es handelt sich bei den ständigen Vertagungen durch die Regierungsparteien um eine Unart, eigentlich um einen Missbrauch der Geschäftsordnung. Der Herr Vizekanzler kennt das nur zu gut, war er doch selbst lange genug als Oppositionspolitiker Abge­ordneter hier im Hohen Haus.

Nun aber zum Inhalt dieser beiden Anträge: Der erste Antrag besagt, dass die pandemie­bedingten Kulturhilfen teilweise weiterhin nötig sind. – Das ist vollkommen richtig. Die Hilfen sind teilweise bereits Ende März ausgelaufen: der Härtefallfonds, der NPO-Fonds, der Überbrückungsfonds. Es ist jetzt aber leider nicht so, dass die Kulturlandschaft von null auf hundert wieder durchstartet und sich von einem Tag auf den anderen wieder erholt. Auch wenn zum Glück viele dieser sinnlosen Coronamaßnahmen inzwischen auf­ge­hoben wurden, ist der Kulturbereich noch nicht wieder bei einer Situation angelangt, die jener der Vor-Corona-Zeit entspricht, und man verzeichnet noch nicht die Vollaus­lastung, die vorher gegeben war. Es braucht daher einen sanften Übergang mit finan­zieller Sonderunterstützung bis zum Erreichen eines Normalbetriebes.

Leider ist es auch wirklich so, dass Kulturveranstalter – selbstverständlich ist denen auch das Hemd näher als der Rock – häufig versuchen, sich durch geschickte Vertrags­ge­staltung an den Künstlern schadlos zu halten und wirtschaftliche Risiken auf diese zu übertragen, auch Kulturveranstalter, die mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden. Da wäre mehr Fairness gefragt, welche der Staat als Subventionsgeber auch einfordern könnte. Das wäre auch eine Art des vielzitierten Fair Pay, wir unterstützen daher diesen Antrag.

Beim zweiten Antrag der Sozialdemokratie sind wir inhaltlich allerdings nicht mit dabei, wie im Ausschuss überhaupt keine andere Fraktion von diesem Antrag überzeugt wer­den konnte. Da schießt man aus unserer Sicht über das Ziel eindeutig hinaus.

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds gewährt finanzielle Zuschüsse, das ist gut und sinnvoll, aber in den Genuss kommt man als Künstler nur, wenn man ein Mindestmaß an Einkünften aus der künstlerischen Tätigkeit erzielt, andernfalls könnte ja jeder sagen: Ich bin ein Künstler!, oder es behaupten und so in den Genuss eines solchen Zu­schusses kommen.

Damit diese Mindesteinkommensgrenze nicht zu unangebrachten Härtefällen führt, gibt es Extramechanismen dagegen, so zum Beispiel die schon angesprochenen fünf Bonusjahre, in welchen man diese Mindesteinkommensgrenze unterschreiten darf, ohne den Zuschuss zu verlieren. Weiters werden Einkünfte aus der unselbstständigen künst­lerischen Tätigkeit und aus künstlerischer Nebentätigkeit und auch Stipendien und Preis­gelder auf diese Mindesteinkommensgrenze angerechnet. Kurzum, es gibt viele Mecha­nismen, die solche Härtefälle eben vermeiden sollen. Es mag zwar dennoch einzelne individuelle Fälle geben, die man sich anschauen muss und die man auch lösen muss, aber ich sehe kein generelles strukturelles Problem, welches hier legistisch zu lösen wäre.

Der Vorschlag der Sozialdemokratie ist sohin aus unserer Sicht überschießend und er birgt auch die Gefahr in sich, dass diese Einkommensuntergrenze vielleicht komplett wegfallen könnte. Besser wäre es, einmal zu evaluieren, wie die zwei Jahre der Pan­demie sich tatsächlich auf die Künstler ausgewirkt haben, und auf Grundlage dessen entsprechende Schlüsse zu ziehen, ob da wirklich legistische Maßnahmen erforderlich sind. (Beifall bei der FPÖ.)

20.02

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maria Großbauer. – Bitte.