20.33
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf hier auch zum Thema des Diskriminierungsschutzes und der Ausdehnung desselben kurz Stellung beziehen. Es gibt ja bereits einen Diskriminierungsschutz in den Arbeitswelten, sprich ein Verbot von Diskriminierung nach Alter, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung. Der vorliegende Antrag des Kollegen Lindner möchte dieses auch auf die Privatwirtschaft und Verträge unter Privaten ausdehnen.
In der EU wird bereits seit Längerem ein Vorschlag einer Antidiskriminierungsrichtlinie diskutiert, und aufgrund der Erfahrung, die wir mit EU-Richtlinien haben, haben wir uns im Koalitionspapier darauf verständigt, keine Übererfüllung von EU-Richtlinien vorzunehmen – Stichwort Gold Plating.
Jetzt werden Sie sich die Frage stellen: Warum dauert es bis zu dieser Richtlinie so lange? – Weil es möglicherweise nicht ganz so einfach ist, wie es auf den ersten Blick erscheint, wenn man das große Ganze dahinter sieht.
Ich möchte hier ein paar Fragen in den Raum stellen beziehungsweise ein paar Beispiele bringen. Wie können wir denn gewährleisten, dass, wenn zwei Privatpersonen einen Vertrag abschließen, aus dem Recht des einen nicht ein Kontrahierungszwang für die andere Vertragspartei wird? Wenn wir den Begriff Gleichbehandlung tatsächlich ernst nehmen, dann müssen wir sehr vorsichtig mit Sonderrechten für einzelne Gruppen umgehen.
Wie schaut es denn aus? Wie gewährleisten wir das Grundrecht der Vertragsfreiheit und Eigentumsrechte? Wie können wir das gewahrt halten?
Wie gehen wir mit einer Beweislastumkehr um? Was heißt das? – Eine Vertragspartei fühlt sich diskriminiert, zeigt diese Diskriminierung bei der Gleichbehandlungskommission an, und die andere Vertragspartei muss beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat. Wird das wirklich in allen Fällen überhaupt möglich sein?
Wie gewährleisten wir weiterhin, dass es Produkte aus der Wirtschaft gibt, die wir lieb gewonnen haben? Denken Sie an Seniorenfahrten, an Kinderhotels, an den „Woman“-Day oder auch an das Erlebnisticket der Wiener Linien für LGBTIQ-BesucherInnen, sicher ein Herzensprojekt auch der Sozialdemokratie! Was für den einen in die eine Richtung gilt, muss natürlich auch in die andere Richtung gelten.
Das ist wirklich nur ein ganz, ganz kurzer und unvollständiger Abriss der Problemstellung des Levelling-up. Der angesehene Jurist Prof. Tomandl wurde in der „Presse“ zitiert, und ich möchte das gerne hier auch machen. Er sagt: Das Levelling-up des Diskriminierungsschutzes ist „der massivste Eingriff in die Freiheit, den man sich vorstellen kann“.
Durch die Zuweisung werden wir im Ausschuss diese Problematik behandeln können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ernst-Dziedzic.)
20.37
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic. – Bitte.