14.57

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ich darf an die Ausführungen meiner Kollegin und Vorrednerin anschließen und möchte eine Richtigstellung anbringen: Wir bleiben bei diesem Beispiel der Anna F. Ich war selbst über vier Jahre Soziallandesrat, und die Länder haben immer über zwei Töpfe verfügt, einerseits für die Mindestsicherung und jetzt Sozialhilfe, und auf der anderen Seite über einen Topf – und den findet man von Wien bis nach Vorarlberg –, der Hilfe in besonderen Lebenslagen geheißen hat. Diese Anna F. wäre in jedem Bun­desland also mit einer neuen Waschmaschine, aber auch mit einem anderen Fahrnis versorgt worden, wenn es notwendig gewesen wäre. Dafür sind Sozialhilfegesetze auch da.

Was wir heute hier beschließen, ist aber ein Rückschritt in eine Sozialromantik, die letztendlich nur die Grünen zeichnen, weil – und das muss man sich vor Augen führen – wir uns aus dieser Leistungsgesellschaft wieder entfernen. Warum? – Wir haben dieses Gesetz im Jahre 2017 bewusst als Grundsatzgesetz, als Nachfolger für die Mindest­sicherung eingeführt, weil wir genau diesen Effekt vermeiden wollten, dass sich in wei­terer Folge mehr Personen – letztendlich Tausende, 70 000 sind es allein bei Ausländern – wieder in der Mindestsicherung beziehungsweise in der Sozialhilfe befinden.

Ich möchte auch einmal anhand von Zahlen verdeutlichen, was das in pekuniärer Hinsicht bedeutet. Die Mindestsicherung ist heute mit 978 Euro festgelegt. Wenn man eine zweite Person hinzunimmt, sind es 1 369 Euro. Wenn man die Kinder dazu­rechnet – was die Grünen ja niemals dazusagen, ist, dass man auch die Kinderbeihilfe bekommt –, dann habe ich bei drei Kindern ein Bruttoeinkommen von 2 500 Euro.

Jeder meiner Mitarbeiter, jeder einzelne meiner Arbeiter in meinem Tal wird sich darüber wundern und sich fragen, ob er das als Bezug hat. Das ist die Unverhältnismäßigkeit, die Sie heute hier einführen, und das ist die Unverhältnismäßigkeit, die kein Österreicher und keine Österreicherin versteht, dass Sie am Ende des Tages wieder eine Sozialhilfe­gesetzgebung neu für die Ausländer, aber gegen die Österreicher etablieren. Sonst hätten Sie sich auch bei Ihren Behinderten und bei Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, viel mehr eingesetzt und ihnen viel mehr zuteilwerden lassen als in diesem Be­reich, den Sie heute umsetzen.

Daher halten wir diese neue Regelung, diesen Rückschritt im Sozialhilfegesetz, den Sie nunmehr hier vollenden, für absolut regelwidrig und für uns nicht konform, und wir wer­den auch weiterhin dafür kämpfen, dass wir in Österreich ganz klar eine Leistungs­gesell­schaft haben und nicht wieder eine soziale Hängematte à la grüner Sozialromantik entsteht. (Beifall bei der FPÖ.)

15.00

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.