15.00

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie wir bereits gehört haben, erhalten die Länder mehr Spielraum bei der Gewährung von Sozialhilfe. Ich möchte vor allem auf zwei Klarstellungen eingehen, die insbesondere Menschen mit Behinderung betreffen, denn die Reform des Sozialhilfe-Grundsatz­ge­setzes bringt Erleichterungen für Bewohnerinnen und Bewohner von betreuten Wohn­einrichtungen und für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld.

Bis jetzt wurde bei Leistungen der Sozialhilfe das Pflegegeld nur bei der Bezieherin beziehungsweise bei dem Bezieher nicht angerechnet. Zukünftig werden das Pflegegeld und behinderungsbedingte Leistungen, wie zum Beispiel die erhöhte Familienbeihilfe, nicht nur bei bezugsberechtigten Personen, sondern auch bei pflegenden Angehörigen im gemeinsamen Haushalt nicht berücksichtigt. Leistungskürzungen gehören damit der Vergangenheit an. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Eine weitere wichtige Klarstellung betrifft die Haushaltsgemeinschaft. Von nun an müs­sen Wohneinrichtungen, die wesentlich von der öffentlichen Hand finanziert werden, nicht mehr als Haushaltsgemeinschaft behandelt werden. Das bedeutet, dass jene Per­sonen, die in einer solchen Wohneinrichtung leben, als eigener Haushalt gezählt werden können. Die Opposition hat heute schon betont, dass es eine Kannbestimmung ist, aber es gibt auch Bundesländer, die von Parteien geführt werden, die im Bund in Opposition sind. Ich möchte ganz eindringlich an alle Bundesländer appellieren, diese Möglichkeit auch in die Tat umzusetzen, damit eben die Menschen, die Sozialhilfe bekommen, auch den vollen Anspruch haben, denn gerade auch die Gruppe der Menschen mit Behin­derung ist besonders armutsgefährdet. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Woher aber kommt das überhaupt, dass in einem reichen Staat wie Österreich Men­schen mit Behinderung besonders armutsgefährdet sind? – Meiner Meinung nach liegt ein ganz großer Punkt beim Thema Arbeit, denn Menschen mit Behinderungen haben es im Vergleich zu nicht behinderten Menschen immer noch ungleich schwerer, am Ersten Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Sie sind die einzige gesellschaftliche Gruppe, die vom allgemeinen Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt nicht wirklich profitiert – und das, obwohl es so viele offene Stellen wie selten zuvor gibt. Es braucht unbedingt ein Umdenken, gerade auch in Zeiten eines gewaltigen Wandels, denn Studien zeigen ganz klar, dass Vielfalt und Inklusion sich in Krisenzeiten als Stabilitäts- und entscheidender Geschäftsfaktor erweisen.

Haben Sie als Unternehmerin und Sie als Unternehmer die Weitsicht und geben Sie Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten auch in Ihrem Unterneh­men zu beweisen, denn die Gruppe der Menschen mit Behinderungen ist ein enormes Fachkräftepotenzial, und Wirtschaft sind wir alle! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.03

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich verlege die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.