15.31

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! – Die Wogen gehen noch hoch. – Ja, das Murmeltier grüßt täglich, und so diskutieren wir halt heute wieder einmal im Plenum das Pandemiethema, und es wurde schon ausgeschildert, wie unfähig die Regierung ist, ihre eigenen Anträge dem richtigen Ausschuss zuzuweisen – aber bitte.

Kommen wir zum Inhalt: Bei diesen Gesetzen, die da verlängert werden, wird die Not­gesetzgebung der Pandemie um ein Jahr gestreckt, und wenn Kollege Smolle sagt: Ja, und da wird das halt auch für die Krankenhäuser verlängert!, dann muss man sagen, worum es da geht. – Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, da geht es darum, dass Krankenhäuser angebrachte Behandlungen nicht machen müssen, weil wir ja eine Pandemie haben. Bitte was?! – Wir haben einen so niedrigen Spitalsbelag wegen Covid wie seit Monaten nicht mehr, und es gibt überhaupt keinen Grund, dass Krankenhäuser Behandlungen nicht durchführen und das mit der Pandemie rechtfertigen. Deswegen gehören solche Notmaßnahmen eben nicht verlängert, sondern abgedreht. Das wäre richtig gewesen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Verlängert werden auch die Bestimmungen für das Contacttracing im Epidemiegesetz. – Entschuldigung?! Welches Contacttracing? In welchem Bundesland ist es nicht zusam­mengebrochen? Das Contacttracing ergäbe ja nur dann einen Sinn, wenn man Fälle isolieren könnte, damit diese Leute nicht weitere anstecken, und das wiederum setzt voraus, dass die Übertragung so langsam läuft, wie das am Anfang der Pandemie bei den ersten Virusvarianten der Fall war. Jetzt aber, bei Omikron, ist die Inkubationszeit so kurz, dass Sie das Contacttracing schlicht kübeln können. Aber auch das verlängern Sie mit diesem Gesetz wieder!

Wir bräuchten eigentlich Maßnahmen, die zu einer Normalität führen, dass wir von Impfstraßen, Impfbussen und Teststraßen weg hin zur Arbeit in der normalen Struktur kommen, dass Ärzte und gerne auch Apotheker impfen und dass wir das Testen den Apotheken überlassen und die teuren Sonderstrukturen weglassen.

Dann kommen wir noch zur Maskenpflicht: Eine FFP2-Maskenpflicht in der ganzen Nation gibt es nur in Österreich; das hat es einmal in Bayern gegeben, aber flächen­deckend in keinem anderen europäischen Land. Und wenn man sich anschaut, wie die Pandemie in anderen Ländern verlaufen ist, in denen ein normaler Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben war, dann wird man zu dem Ergebnis kommen, dass uns die FFP2-Masken keinen Vorteil verschafft haben. Wir sind nicht besser – wir sind schlechter als die Schweizer, schlechter als die Dänen, schlechter als die Schweden und schlechter als die Deutschen gefahren. (Abg. Belakowitsch: Wir haben auch die schlechtere Regierung!) Man könnte das also auch lassen, weil die FFP2-Masken noch dazu erstens teuer sind und zweitens Müll fabrizieren, den man bei einer waschbaren Stoffmaske vermeiden könnte.

Jetzt frage ich Sie eines, Herr Minister: Warum schikanieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel weiterhin mit einer Maskenpflicht, während die Leute ohne Maske stundenlang im Gasthaus sitzen dürfen? Das ist doch nicht logisch. Wie viel Freude kann man an der Schikane der Bürger haben, dass man denen jetzt noch Masken vorschreibt? (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist eine Zumutung gegenüber dem Personal in Bäckereien. Es hat nicht jede Bäckerei eine super Kühlanlage, sodass es 20 Grad im Geschäft hat – es ist heiß, die Hitze drückt. Es ist eine Zumutung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Supermärkten und in den Banken, und wir wissen aufgrund der Zahlen der Ages, dass die Ansteckun­gen im Handel eine lächerlich kleine Zahl ausmachen. Es ist also sachlich durch gar nichts gerechtfertigt. Aber sachliche Entscheidungen spielen ja seit 30.3.2020, das war der Tag, an dem die 100 000 Toten angekündigt worden sind, überhaupt keine Rolle mehr. Es geht nur noch um Politik.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rückkehr zur faktenbasierten Normalität“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung in allen Wirtschaftsbereichen außerhalb des Gesundheitssektors, und daher insbeson­dere im Handel und in Banken, aufzuheben.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Rauch und Ries.)

15.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rückkehr zur faktenbasierten Normalität

eingebracht im Zuge der Debatte in der 156. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2489/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (1482 d.B.)– TOP 4

'Die Pandemie ist nicht vorbei.' Wenn es einen Satz gibt, der für die Regierungshaltung zu Covid steht, ist dieser wohl der symptomatischste. Natürlich steht außer Zweifel, dass das Virus einfach wieder verschwindet, aber genau das verlangt gewisse Anpassungen in der Politik. Die Verlängerung von Ausnahmezuständen kann weder beim Aussetzen von Grundregeln wie für die Versorgungssicherheit akzeptiert werden, noch beim Auf­rechterhalten von Einschränkungen. Besonders, wenn der Bundeskanzler selbst am Parteitag der Volkspartei dezidiert das Ende der Pandemie erklärt: "So viele in so einem kleinen Raum, heißt auch so viele Viren. Aber jetzt kümmert es uns nicht mehr, schön dass ihr da seid!" - Die Bevölkerung kann keinen Grund sehen, sich mit Einschränkungen abzufinden, wenn die Politik für sich selbst so ganz offensichtlich keinerlei Bedarf mehr für Maßnahmen sieht.

Nun kann darüber debattiert werden, was als Einschränkung gesehen wird, meist hilft ein Blick in die Bevölkerung oder auch zu internationalen Vergleichen, um das abschät­zen zu können.

Eine der wohl minimalsten Einschränkungen im Alltag ist dabei die Maske geworden - theoretisch.

Bei hohen Infektionszahlen oder einer hohen Infektiosität lassen sich Schutzmaß­nah­men rechtfertigen. Mittlerweile ist aber ein relativ breiter Konsens in der öffentlichen Debatte - und auch Wortmeldungen von Experten -, dass die Pandemie in einen ende­mischen Dauerzustand übergeht.

Dieser Dauerzustand bedeutet auch, dass Ausnahmeregelungen und Maßnahmen in einem anderen Kontext als dem der vergangenen Jahre gesehen werden muss. Fixe Grenzwerte und Reaktionspläne ermöglichen, dass bei steigenden Infektionszahlen reagiert werden kann, beliebtes Beispiel hierfür sind die skalierbare Testkapazitäten.

Nun lässt sich eben argumentieren, dass bestimmte Maßnahmen derartige Vorbe­reitun­gen brauchen. Was alle Maßnahmen aber auch brauchen  ist eine nachvollzieh­bare Basis, damit zumindest das letzte bisschen Compliance der Bevölkerung erhalten bleibt und im Bedarfsfall Maßnahmen von dieser auch mitgetragen werden.

Das wohl ebenfalls symptomatische Beispiel hierfür ist die Maskenpflicht. Weltweit wurde nach Beginn der Pandemie rasch auf Masken zur Infektionseindämmung gesetzt. Teilen der Bevölkerung waren diese wohl schon von asiatischen Touristen bekannt, da Masken in vielen asiatischen Ländern aufgrund der hohen Luftverschmutzung oder wäh­rend Grippewellen häufig verwendet werden. Im Unterschied zu allen anderen Ländern der Welt - abseits von Bayern - ging Österreich hier aber schon bald wieder einen Einzel­weg und setzte statt normaler Masken auf FFP2-Masken. Was mehrere Konsequenzen hat.

Einerseits sind diese nicht wiederverwendbar  müssten theoretisch als Schutzausrüs­tung ordnungsgemäß gelagert und getragen werden und stellen für die Träger eine permanente finanzielle und körperliche Belastung dar. Entgegen vieler anfänglicher Geschichten darüber, sind FFP2-Masken zwar kein gesundheitlichen Risiko, allerdings ist aus gutem Grund schon seit Jahren bekannt, dass beim Tragen von FFP2-Masken regelmäßig Pausen gemacht werden, um einen guten Atemfluss zu garantieren.

Der lockere Umgang mit FFP2-Masken hat aber auf jeder Ebene nachteilig Folgen für die Bevölkerung. So gab es regelmäßig neue 'Maskenskandale', weil unverhältnismäßig viel öffentliches Geld für diese ausgegeben  wurde, weil bei Klassifikationen nich mehr auf die Qualität geachtet oder bei dieser gleich ganz geschummelt wurde. Zusätzlich waren die Regeln im Vergleich zu anderen Ländern immer schlechter nachvollziehbar und mit dem Wegfall der (0Stoff!-)Masken in anderen Ländern bleibt nun mehr überhaupt keine nachvollziehbare Basis übrig. So muss beispielsweise bei Ausflügen im angren­zenden Ausland in vielen Fällen in Zügen überhaupt keine Maske verlangt. Fährt der Zug über sie Staatsgrenze sind allerdings FFP2-Masken nötig.

Ebenso wenig nachvollziehbar ist, warum die Maskenpflicht im Handel mit 16. April weggefallen ist, im "lebensnotwendige Handel" von Supermärkten, Apotheken, Dro­gerien etc aber weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht gilt.

Die Regierung argumentiert, dass diese Bereiche eben von allen Personen - also auch jene mit besonders hohem Infektionsrisiko - im täglichen Bedarf gelten und daher ein höherer Schutz nötig ist. Gleichzeitig wird argumentiert, dass es FFP2-Masken sein müssen, da diese auch den Träger und nicht nur umgebende Personen schützen. In Folge dieser Argumentation schützen sich gefährdete Personen durch den Griff zur FFP2-Maske also selbst.

Ohne Rücksicht auf diese Tatsache wird mit dem Festhalten an der FFP2-Pflicht aber auch von Mitarbeitern in Supermärkten, Banken etc das permanente Tragen von FFP2-Masken verlangt - was im Handel zwischen Mitarbeitern verschiedener Branchen damit Ungerechtigkeiten schafft, da so der Arbeitgeber dafür entscheidend ist, ob Angestellte Masken tragen müssen oder nicht. In Folge dessen kommt es nun zu immer mehr Protesten. Schon vor dem Ende der Maskenpflicht im breiten Handel forderte der Spar­tenobmann des Lebensmittelhandels, ein Ende der Maskenpflicht in seiner Sparte (1). Der Handelsverband forderte ebenfalls ein einheitliches Ende der Maskenpflicht im Handel (2) und startete eine Petition, um diese Forderung zu unterstützen. Nach knapp einem Monat hatte diese bereits knapp 30.000 Unterschriften (3) und kann so wohl auf halbwegs breite Unterstützung der Bevölkerung verweisen. Diverse Ausnahmerege­lun­gen für Gesundheitseinrichtungen - zu denen bei Bedarf auch Apotheken noch zählen können - scheinen hier auf mehr Verständnis zu stoßen, allerdings offenbart genau diese Tatsache eben das starke Bedürfnis der Bevölkerung nach sinnvollen Differenzierungen.

Hinzu kommt, dass die Argumentation der Regierung zum Zwang als Schutz für vul­nerable Gruppen natürlich nicht haltbar ist. Immerhin basiert diese ja darauf, dass FFP2-Masken auch dem Selbstschutz dienen und ein Ende der Pflicht kann ja nicht mit einem Verbot für diejenigen gleichgesetzt werden, die lieber darauf zurückgreifen würden. Im Sinne einer freien Wahl für Bürger, wie nunmehr mit der neuen Normalität umgegangen werden soll, muss diesen aber endlich wieder eine freie Entscheidung ermöglicht werden.

1.         https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220413_OTS0102/wkoe-lebensmittelhandel-maskenpflicht-muss-auch-fuer-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter-im-lebensmittelhandel-fallen

2.         https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220420_OTS0139/heldinnen-der-krise-handelsverband-petition-gegen-maskenpflicht-im-supermarkt-erreicht-meilenstein-von-8000-unterstuetzerinnen

3.         https://www.change.org/p/helden-der-coronakrise-entlasten?utm_content=cl_sharecopy_33033705_de-DE%3A1&recruiter=1261757588&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_petition

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung in allen Wirtschaftsbereichen außerhalb des Gesundheitssektors, und daher insbeson­dere im Handel und in Banken, aufzuheben."

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ribo. – Bitte.