18.00

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich möchte kurz noch einmal die Situation der Studierenden beschrei­ben. Ich habe natürlich auch im Zuge dieser Novelle und auch schon davor immer wieder Kontakt gehabt und E-Mails bekommen, Telefonate geführt. Ja, die Studierenden haben es im Moment nicht leicht, gerade die, die alleine am Studienort leben und ihren Wohnort finanzieren müssen – vor allem in Wien sind das zum Beispiel oft WGs mit Gasetagen­heizungen –; die Lebensmittel werden teurer. Das sind also wirklich Dinge, angesichts deren ich sage, da müssen wir als Politik einfach reagieren.

Ich verstehe auch die Kritik der Opposition an dem Prozess, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist, aber da waren wir halt ehrlich gesagt auch in einem Zielkonflikt: Da wir gesagt haben, wir möchten, dass dieses Geld, das von den Studierenden dringend gebraucht wird, tatsächlich auch möglichst schnell ankommt, mussten wir das jetzt innerhalb dieses Zeitrahmens beschließen, damit es tatsächlich ab September schla­gend werden und das Geld ausbezahlt werden kann. Dieses Ziel, glaube ich, eint uns. Es ist ja nicht so, dass Kollegin Blimlinger und ich froh darüber waren, dass wir jetzt so eine kurze Begutachtungszeit hatten, aber wie gesagt: Dieser Prozess war notwendig, um schnell reagieren zu können.

Ich möchte jetzt auch einmal kurz darauf eingehen, wie diese Studienförderung aus­schauen soll. Einerseits gibt es mehr Geld: Es gibt noch heuer 22 Millionen Euro mehr und 2023 68 Millionen Euro mehr. Gerade die Zielgruppe, die ich vorhin beschrieben habe, also Studierende unter 24 Jahren mit einem eigenen Wohnsitz am Studienort, bekommen 12,1 Prozent mehr, also die stärkste Erhöhung – das haben wir besonders berücksichtigt –, alle anderen Konstellationen bekommen mindestens 8,5 Prozent mehr Studienbeihilfe.

Wir haben andererseits auch versucht, es mit einem Baukastensystem ein bisschen nachvollziehbarer zu machen. Es gibt jetzt quasi einen Grundbetrag von 335 Euro, und dann gibt es halt je nach Bedürfnis – also zum Beispiel eben eine eigene Wohnung am Studienort – mehr. Ersatz für die Familienbeihilfe und diese ganzen Schritte führen dann bis zu dem Punkt, dass man maximal 923 Euro bekommen kann. Da bewegen wir uns circa auch in der Höhe der Sozialhilfen, die es in diesem Bereich gibt.

Ich glaube, das ist eine Verbesserung. Die Kritik, die auch zum Beispiel von der ÖH oder von den Oppositionsparteien gekommen ist, war ja im Wesentlichen auf zwei Punkte konzentriert. Das eine war, dass man sagt: Es ist der Prozess irgendwie nicht in Ordnung! – Ich habe es gerade beschrieben, warum wir diesen Prozess gewählt haben. Wir haben ja diese kurze Begutachtung schon auch genutzt, weshalb es heute noch einen Abänderungsantrag gibt, in dem wir Dinge berücksichtigt haben. Ja, es war nicht super, aber ich glaube, es hat trotzdem zumindest zum Teil zu einem Ergebnis geführt, wie wir es gerne hätten. Dieser Abänderungsantrag ist eine Reaktion auf diese Begutachtung.

Das Zweite ist, dass natürlich einige sagen: Es ist zu wenig Geld! – Das ist nach­vollziehbar, das hören wir ja bei Maßnahmen, die wir treffen, immer wieder. Ich glaube aber, dieses zarte Pflänzchen an Konsens, das ich doch sehe, zeigt sich darin, dass dann sogar die ÖH und die Oppositionsparteien doch auch sagen: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung!

Ich möchte mich zum Abschluss noch auf diesen Punkt konzentrieren: Ich glaube, dass die Studierenden schnell Unterstützung brauchen, und ich glaube, wir sind uns alle einig, dass sie Unterstützung brauchen. Ich hoffe, dass ihr diesen Schritt als richtig genug empfindet, um diesem Vorhaben auch zuzustimmen, weil ich glaube, es ist tatsächlich eine Verbesserung. Ich glaube, wir sind ja doch hier, um Verbesserungen zu erwirken, und ich hoffe, in diesem Sinne können wir dafür auch eine breite Mehrheit finden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.04

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Martin Graf. – Bitte.