18.21

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich vorab entschuldigen, dass ich erst während des Redebeitrags der Frau Abgeordneten Kuntzl hereingekommen bin. Ich bin noch ganz kurz draußen aufgehalten worden. Ich bitte sehr um Entschuldigung. Ich nehme natürlich nicht für mich irgendein akademisches Viertel oder sonst etwas in Anspruch, sondern ich respektiere den Ter­minkalender des Parlaments. Es tut mir wirklich leid, dass ich nicht pünktlich da war.

Was das Thema angeht: Als der Antrag eingebracht wurde, konnte man schon ahnen, was die Gegenargumente sein werden. Ich habe mir schon gedacht, Sie werden gar nichts anderes sagen können. Ich finde schon, dass das wirklich ein massiver und großer Schritt nach vorne ist und dass es wirklich eine tolle Erhöhung des gesamten Stipen­dienwesens und auch eine wirkliche Vereinfachung des gesamten Systems ist. Also ich finde, dass eine Erhöhung der Höchstbeihilfensätze um 8,5 bis 12 Prozent schon eine wirklich schöne Leistung ist, die wir für die Studierenden erbringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir heben die Einkommensgrenzen zur Berechnung des elterlichen Unterhalts um rund 9 Prozent an, und wir heben auch die Altersgrenze beim Studienbeginn an.

Ich denke, es gibt insofern ein Missverständnis, als es nicht um eine Verlängerung der Studiendauer geht, sondern es gibt natürlich Fristen für die Studiendauer, und es wird natürlich auch eine entsprechende Leistung von den Beihilfenbezieherinnen und –bezie­hern eingefordert. Was wir aber immer wieder gesehen haben, ist, dass es durchaus immer mehr Menschen gibt, die sich erst später, nach einer ersten Zeit im Berufsleben, entscheiden, in ein Studium zu gehen, oft auch in ein Erststudium zu gehen und deshalb im zweiten Bildungsweg mit einem Studium zu beginnen. Gerade für diese Menschen verlängern wir die Frist um drei Jahre. Wir verlängern sie eben nicht auf zehn oder mehr Jahre, sondern ganz genau, weil wir sehen, dass gerade diese Altersgruppe bislang nicht die Möglichkeit hatte, in den Genuss eines Stipendiums zu kommen. Es geht aber eben nicht darum, dass Menschen länger studieren, sondern dass Menschen, die schon im Beruf waren, jetzt auch die Möglichkeit haben, ein Studium abzuschließen.

Was mir auch ganz wichtig ist: Es kommt durch das neue System zu einer Verschlan­kung der Verwaltung, zu mehr Transparenz, weil man nicht wie bisher von einem Aus­gangsbetrag herunterstreicht, wenn bestimmte Parameter nicht erfüllt sind, sondern im Sinne eines Baukastensystems von einem Grundbetrag ausgeht und dann entsprechend Module darauflegt, sodass Menschen, die Studienbeihilfe beziehen wollen, sich einfach leichter tun und klarer erkennen, welche Förderungen ihnen zugutekommen, mit welcher Studienbeihilfe sie rechnen können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Das ist wirklich eine deutliche Verbesserung des Systems.

Unterm Strich bedeutet das, dass die höchste Studienbeihilfe, die bisher 841 Euro betrug, nunmehr 923 Euro im Monat beträgt. Das ist, finde ich, nicht kleinzureden, son­dern das ist schon eine schöne Summe, die sich bei den Studierenden bemerkbar macht.

Wie bereits angesprochen: Es sind rund 70 Millionen Euro mehr pro Jahr. Das ist für mich kein „Mäuslein“, sondern 70 Millionen Euro mehr sind schon eine schöne Summe. Das Budget für die Studienförderung wird damit ab dem nächsten Jahr um ein Viertel ausgeweitet. Es gibt also um ein Viertel mehr Geld.

Ich danke dem Parlament für die aktive Behandlung dieses Tagesordnungspunktes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.24

Präsidentin Doris Bures: Danke.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.