Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesministerin, wir sind in Europa mit einem enormen Energieengpass, speziell auch in Österreich, konfrontiert. Bioökonomie und die bestmögliche Ressourcenoptimierung würden uns da sehr weit voranbringen. Es gibt zahlreiche biologische Produkte, die nicht der Lebensmittel- und der Futtermittelproduktion dienen, auch im Getreidebereich, und wir könnten da vor allem die Stärke- und Eiweißproduktion im eigenen Land stark unterstützen. Dafür braucht es aber die Erzeugung von Biotreibstoffen.
„Welche Schritte setzen Sie für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die heimischen Biotreibstoffe bestmöglich fördern und nutzen zu können?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Der Einsatz von biogenen Kraftstoffen in Österreich wird nach den Bestimmungen der Kraftstoffverordnung 2012 geregelt. Die Kraftstoffverordnung lässt dabei viele Freiräume zu, was die Menge, was die Art der eingesetzten Biokraftstoffe angeht. Die vorgegebenen Ziele sind Mindestziele, sie können von allen Inverkehrbringern von Kraftstoffen jedenfalls überschritten werden.
Hinsichtlich der bestmöglichen Förderung besteht mein Ziel darin – und das habe ich aus Ihrer Frage auch gehört, dass wir uns darin einig sind, was ich sehr schön finde –, dass wir den Anteil von Rohstoffen für Biokraftstoffproduktion, der auch für Nahrungs- oder Futtermittelproduktion verwendet werden könnte, jedenfalls reduzieren, aber den Anteil von abfall- und reststoffbasierten Rohstoffen erhöhen. Wir haben diesbezügliche Vorschläge im Rahmen einer Novelle der Kraftstoffverordnung vonseiten des BMK gemacht. Das ist jetzt in der regierungsinternen Abstimmung und kann hoffentlich bald zum Abschluss gebracht werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Diese Bemühungen werden nur gehen, wenn man entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen hat. Die Branche will E10 auf den Markt bringen, braucht aber genaue rechtliche Rahmenbedingungen. Die sind auch im Regierungsprogramm festgeschrieben, E10 steht im Regierungsprogramm. Wann ist mit einer solchen Regelung zu rechnen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Grundsätzlich besteht nach der Kraftstoffverordnung schon jetzt die Möglichkeit, E10 auf den Markt zu bringen. Bei einer Erhöhung der Ziele in der Kraftstoffverordnung ist zu erwarten, dass es automatisch zu einer Erhöhung der Ethanolbeimischung kommt, da dies eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme darstellt, deren selbstständige Umsetzung durch die Mineralölwirtschaft ohnehin erwartet wird.
Auch da wieder: Wir müssen darauf achten, dass es aufgrund des Krieges in der Ukraine – ich weiß, das ist Ihnen auch ein großes Anliegen – keinesfalls zu einem höheren Einsatz an biogenen Kraftstoffen aus Rohstoffen kommt, die als Nahrungs- oder Futtermittel verwendet werden können. Ich weiß, da sind wir in Österreich in einer anderen Ausgangsposition über die derzeit schon bestehenden Mengen von Ethanol, die produziert werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke.
Es sind alle Anfragen zum Aufruf gekommen, außer eine. Ich darf mich bei der Frau Ministerin herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)