12.55

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch ein Kommentar zur letzten Debatte, weil ich diese Kleinstaaterei der FPÖ schwer aushalte – gerade in der jetzigen Krise mit einem 500 Kilometer von unserer Grenze entfernten Krieg und mit all den rie­sigen Problemen und Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen –: Wenn es die Europäische Union nicht schon gäbe, müssten wir sie jetzt erfinden und jetzt gründen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nun zum Thema: Wir wollen heute zwei Maßnahmen beschließen, die beide einen Bei­trag dazu leisten sollen, dass wir am Beginn der nächsten Heizperiode unsere Gas­speicher zu mindestens 80 Prozent befüllt haben werden, und zwar sind das eine Novel­le des Energielenkungsgesetzes und eine Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes.

Im Energielenkungsgesetz geht es vor allem darum, dass Industriebetriebe, die selbst Gas einspeichern, wie zum Beispiel die Voest, auch im Krisenfall weiter über ihre Gas­reserven verfügen können. Wir führen eine sozusagen geschützte Gasmenge ein.

Im Zuge der Verhandlungen hat sich ein Abänderungsantrag ergeben, den ich aufgrund der Kürze vorlesen muss, und zwar ist das folgender Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2502/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012) geändert wird (1461 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberich­tes 1461 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Z 10 lautet:

„10. Nach § 42 Abs. 2 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

(3) § 6a ist von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie bis zum 31. Dezember 2024 zu evaluieren. Dem Nationalrat ist ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung vorzulegen.

(4) § 26a und § 27 Abs. 4 Z 1a treten mit Ablauf des 31. Mai 2025 außer Kraft.“

*****

Das war der Abänderungsantrag zum Energielenkungsgesetz.

Im Gaswirtschaftsgesetz schaffen wir eine weitere Möglichkeit, die Gasspeicherstände zu erhöhen, nämlich durch eine physische Beschaffung von zusätzlicher Ausgleichs­energie. Der Staat kann vereinfacht gesprochen die Energieversorger mit der Vorhaltung und Speicherung von Erdgas als Ausgleichsenergie beauftragen. Der Staat zahlt dabei die Dienstleistung der Vorhaltung, kauft aber in diesem Fall nicht selbst ein.

Auch da möchte ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tan­ja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen einbringen. Aufgrund der Länge muss ich ihn nur in Grundzügen erläutern, und zwar geht es vor allem darum, dass die Verord­nung zur Festlegung zum Einsatz der Gasmengen und weiterer Bestimmungen nun der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats bedarf und der Hauptausschuss diesbezüglich mit Zweidrittelmehrheit entscheiden muss.

*****

Das waren die beiden Abänderungsanträge.

Wir sind in dieser Situation gezwungen, sehr schnell zu handeln, deshalb kommen da auch sehr schnell wieder Gesetzesanträge. Ich bedanke mich in diesem Zusammen­hang auch ausdrücklich bei der SPÖ, bei Kollegen Schroll für die konstruktive Verhand­lung und den konstruktiven Zugang. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ja, wir treffen alle notwendigen Maßnahmen, damit unsere Wirtschaft auch im Krisenfall weiterarbeiten kann, damit wir unsere Wohnungen im nächsten Winter weiter heizen können, damit es weiter warmes Wasser gibt und damit wir auf Ausfälle bestmöglich vorbereitet sind.

Eines muss aber klar sein, vor allem angesichts der Kosten, die wir alle jetzt spüren, und auch der enormen Summen, die wir jetzt ausgeben, um dieses Gassystem zu schützen: Das Märchen vom billigen, vom immer verfügbaren russischen Gas ist für immer vorbei. (Beifall bei den Grünen.) Es hat noch nie gestimmt, aber spätestens jetzt sollte klar sein, wie naiv und wie falsch das war.

Wir haben die Versorgungssicherheit unseres Landes sehenden Auges den Launen ei­nes Diktators ausgesetzt, und das fällt uns jetzt ordentlich auf den Kopf. Wir setzen jetzt alle Sofortmaßnahmen, die wir brauchen, um unsere Erdgasversorgung weiterhin si­cherzustellen (Zwischenruf des Abg. Matznetter), aber noch viel wichtiger ist – und ich weise immer wieder darauf hin, dass das noch viel wichtiger ist –, dass wir jetzt alles unternehmen, dass wir nie wieder in diese Situation kommen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)

Herr Kollege Stöger, Sie schütteln den Kopf, aber ich will nie wieder dieses Märchen vom billigen Gas hören – ich will es nicht mehr hören! Es hat immer geheißen, Gas ist die saubere, billige Brückentechnologie – diese Brücke hat sich als sehr, sehr teure Sackgasse entpuppt.

Und ja, es gibt auch kein Zurück mehr zu diesem billigen Gas. Ich höre immer: Ja, es gibt grünen Wasserstoff und es gibt auch Biogas. – Das ist vollkommen richtig, wir wer­den das brauchen, aber wir werden das alte Gassystem nicht mehr eins zu eins so wei­terführen können. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Biogas und grünen Wasserstoff werden wir für die Industrie brauchen, wo wir nicht auf Gas werden verzichten können, aber es ist zu teuer und wir haben schlicht nicht die Mengen, um zum Beispiel in der Raumwärme und beim Warmwasser das Erdgas durch grünes Gas zu ersetzen.

Wir brauchen möglichst rasch überall dort, wo wir das umsetzen können, eine sozial verträgliche Transformation raus aus Gas. Bei der Industrie werden wir vor allem auf Energieeffizienz setzen, wir werden aber auch auf neue Technologien, auf grünen Was­serstoff, auf Biogas setzen, aber bei Warmwasser und bei Heizungen müssen wir endlich raus.

Alle können einen Beitrag dazu leisten: Bürgerinnen und Bürger können Energie sparen, das kann jeder mit freiwilligen Maßnahmen machen, aber auch, indem man die Häuser thermisch saniert oder indem man, wenn man zu Hause eine Gasheizung oder eine Öl­heizung hat, diese durch eine saubere Heizung, zum Beispiel eine Wärmepumpe, einen Anschluss an die Fernwärme, wo das möglich ist, oder eine Pelletsheizung, ersetzt. Wir haben dieses Jahr so viel Budget, dass jeder, der umsteigen will, auch eine Förderung bekommt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Baumgartner und Smolle.)

Zusätzlich zu der Förderung, und das wissen wir, werden wir aber auch noch weitere Maßnahmen brauchen, und wir arbeiten auch an weiteren Maßnahmen. Ich bin davon überzeugt, dass wir das im Regierungsprogramm vereinbarte Erneuerbare-Wärme-Ge­setz brauchen werden, damit wir den Einbau neuer Gasheizungen und neuer Ölheizun­gen in Zukunft untersagen, dass wir aber auch dafür sorgen, dass jedes Mal, wenn eine Heizung getauscht wird, nicht wieder, nicht noch einmal eine Heizung auf Basis von Öl oder Gas eingebaut wird, sondern dass es die Verpflichtung gibt, dass dann auf ein sau­beres Heizsystem umgestellt wird. (Abg. Kassegger: 300 000 Gasheizungen!)

Ich ersuche Sie um Zustimmung für die Maßnahmen, die wir heute beschließen, aber umso mehr und umso dringender ersuche ich Sie, dass wir wirklich gemeinsam alles dafür unternehmen, dass wir endlich aus dieser russischen Gasfalle herauskommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.03

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2502/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012) geändert wird (1461 d.B.) (TOP 3)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 1461 d. B. wird wie folgt geändert:

1. Z 10 lautet:

„10. Nach § 42 Abs. 2 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

„(3) § 6a ist von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie bis zum 31. Dezember 2024 zu evaluieren. Dem Nationalrat ist ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung vorzulegen.

(4) § 26a und § 27 Abs. 4 Z 1a treten mit Ablauf des 31. Mai 2025 außer Kraft.““

Begründung

Für die Ausdehnung der Regelung über den Ersatz von Vermögensnachteilen wird eine Evaluierung durch die BMK durchgeführt, in der insbesondere die Tauglichkeit des Ins­truments für die unterschiedlichen Verbrauchergruppen geprüft wird. Über die Ergeb­nisse der Evaluierung ist dem Nationalrat zu berichten.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird (1462 d.B.) (TOP 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts 1462 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Z 3 lautet:

„3. (Verfassungsbestimmung) In § 87 werden nach Abs. 5 folgende Abs. 6 und 7 angefügt:

„(6) Der Bilanzgruppenkoordinator hat auf Aufforderung der Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein transparentes, diskriminierungsfreies, marktbasiertes und öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Vorhaltung von Gasmengen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durchzufüh­ren. Die Vorhaltung erfolgt in Speicheranlagen, die für eine unmittelbare Ausspeisung in die Marktgebiete genutzt werden können. Die Vorhaltung für die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg kann auch in Speicheranlagen erfolgen, die an benachbarte Marktgebiete angeschlossen sind. Die insgesamt vorzuhaltende Gasmenge ist in der Aufforderung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie festzulegen, wobei die aktuellen sowie die prognostizierten Speicherstände und drohende oder bereits eingetretene Beeinträchtigungen oder Störungen der Versor­gungssicherheit zu berücksichtigen sind.

(7) (Verfassungsbestimmung) Die gemäß Abs. 6 beschafften Gasmengen sind zur Be­reitstellung von physikalischer Ausgleichsenergie nach Ausschöpfung der Aufbringungs­möglichkeiten gemäß Abs. 3 vorzuhalten. Die Kosten der Vorhaltung werden aus Bun­desmitteln gedeckt. Festlegungen zum Einsatz der Gasmengen, zum Energiepreis so­wie zur verursachungsgerechten Kostentragung sind von der Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen mit Verordnung zu treffen. Die Verordnung kann auch Festlegungen über weitere Verwendungszwecke und über die Herkunft der gemäß Abs. 6 beschafften Gasmengen enthalten. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates; dabei gilt Art. 55 Abs. 5 Bundes-Verfassungsge­setz sinngemäß.““

2. Z 5 lautet:

„5. (Verfassungsbestimmung) In § 169 wird nach Abs. 9 folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) (Verfassungsbestimmung) § 87 Abs. 1 Z 4, § 87 Abs. 6 und 7 sowie § 88 Abs. 2 Z 8 treten mit Ablauf des 31. Mai 2025 außer Kraft.““

Begründung

Mit dem Abänderungsantrag wird eine sprachliche Anpassung und eine inhaltliche Ände­rung vorgenommen.

Zu Z 1 (§ 87 Abs. 6 und 7):

Die Wortfolge „durch die Bieter“ in Abs. 6 entfällt ersatzlos, da nicht sämtliche Bieter, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, dazu verpflichtet sind, Gasmengen vorzu­halten. Diese Verpflichtung trifft lediglich jene Bieter, mit denen nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ein Vertrag über die Vorhaltung von Gasmengen abge­schlossen wird.

In Abs. 7 wird ergänzt, dass die Verordnung der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates bedarf, wobei Art. 55 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetz sinnge­mäß zur Anwendung gelangt.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Alois Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.