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Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich denke, die Ausführungen der Vertreter der SPÖ zu diesem Tagesordnungspunkt sind in die Kategorie: Der Standort bestimmt den Standpunkt!, einzuordnen, denn der Gaspreis und auch die Lieferverträge waren schon bei der Beschlussfassung der Urfassung des Energielenkungsgesetzes ein Thema.
Damals hat Wolfgang Katzian – ich glaube, das ist kein Unbekannter bei der SPÖ – darauf hingewiesen, dass wir seit 1945 gut mit Gas versorgt worden sind und man einen guten Handelspartner nicht durch unbedachte Schritte verärgern sollte. Er hat auch auf die langfristigen Verträge mit Gazprom hingewiesen. Der Unterschied ist also nur: Damals war die SPÖ in der Regierung, und heute ist sie es nicht mehr.
So ändert sich vieles. Es ist auch so, dass der Ukrainekrieg und die Coronakrise viele Abhängigkeiten sichtbar gemacht haben, was die Versorgung mit Rohstoffen, die Versorgung mit Energie, mit Strom und vor allem auch mit Gas, betrifft. Die Problematik war vielen bisher nicht wirklich bewusst.
Das Ziel dieser Novellen des Energielenkungsgesetzes und des Gaswirtschaftsgesetzes ist die Reduktion der Abhängigkeit von russischem Gas, denn die Krise hat diese Abhängigkeiten, die es gibt, nicht nur sichtbar, sondern auch spürbar gemacht.
Es geht darum, eben dadurch, dass Gas eingelagert werden kann und die Gasspeicher gefüllt werden, widerstandsfähiger im Falle eines Gaslieferstopps zu werden. Damit wird Vorsorge getroffen, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden.
Krisen zeigen immer Versäumnisse auf und wirken manchmal wie ein Brennglas auf bestimmte Situationen. So hat auch diese Krise die Mentalität, die einer Praxis der Just-in-time-Lieferungen, der Idee einer jederzeitigen Verfügbarkeit von Gütern zugrundeliegt, ganz krass infrage gestellt. Vorsorge und Lagerhaltung sind auf einmal wieder topaktuell.
Ich möchte diese Debatte aber auch dazu nützen, um den Fokus auch auf einen anderen Bereich zu richten und diesen unter einem anderen Gesichtspunkt zu beleuchten, nämlich den der umfassenden Landesverteidigung. Tatsächlich ist es so, dass es um die Unabhängigkeit Österreichs, um die Verteidigung der Unabhängigkeit geht, und es geht darum, dass diese Verteidigung der Souveränität und Unabhängigkeit auf eine breite Basis gestellt wird, eine breite Basis, zu der jeder seinen Beitrag leisten kann.
Bereits Mitte der Siebzigerjahre war man sich beim Konzept der umfassenden Landesverteidigung bewusst, dass man angesichts komplexer Bedrohungsformen auch eine breite Basis und einen ganzheitlichen Ansatz in der Verteidigung braucht.
Die militärische Landesverteidigung, im Rahmen derer die Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres bei ihren Einsätzen im Inland und im Ausland hervorragende Arbeit leisten, ist uns bekannt.
Für die zivile Landesverteidigung, bei der es darum geht, dass die Bevölkerung geschützt wird, aber auch um Eigenvorsorge, leisten vor allem auch die Zivilschutzverbände Hervorragendes. (Beifall bei der ÖVP und Bravoruf des Abg. Hanger.)
Die wirtschaftliche Landesverteidigung wird gerade auch mit diesen Gesetzesnovellen gestärkt, bei denen es eben um die Bevorratung geht.
Nicht zuletzt geht es auch um die geistige Landesverteidigung, also darum, dass solche Bedrohungslagen, wie wir sie jetzt gerade haben, erkannt werden, wahrgenommen werden, analysiert werden, damit Vorbereitungen getroffen und auch entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können.
Dieses Gefühl der gemeinsamen Verantwortung, dieses Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit Österreichs müssen wir wieder stärken und – ja – insofern der geistigen Landesverteidigung wieder neues Leben einhauchen.
Meine Damen und Herren, mit den Beschlussfassungen zu diesen Gesetzen leisten wir einen ganz wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Landesverteidigung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
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