17.58
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Liebe Zuseher daheim! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, wissen Sie, wie viele Kundendaten von Ihnen derzeit irgendwo gespeichert sind, zum Beispiel bei Firmen, bei denen Sie vor Ort einkaufen oder im Internet Waren bestellt haben? Ihre Daten werden täglich gesammelt, wenn Sie im Internet shoppen, aber selbst, wenn Sie nur im Internet surfen. Es heißt nicht umsonst: Daten sind das neue Gold, denn Daten werden mittlerweile auch zu einem hohen Preis verkauft.
Als personenbezogene Daten, meine Damen und Herren, gelten alle Informationen, die sich einer identifizierbaren Person zuordnen lassen. Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele: die Adresse, der Name, das Kfz-Kennzeichen, die E-Mail-Adresse, die IP-Adresse, die Kontonummer. Wie oft geben Sie Ihre Kontonummer im Internet an? Sind Sie sich sicher, dass Sie Ihre Kontonummer nur auf sicheren Seiten angeben? Personenbezogene Daten sind aber auch Interessen, Vorlieben und Fotos von Personen. Wie Sie sehen, sind das ganz spezifische und durchaus schützenswerte Daten.
Es gibt zusätzlich auch noch die sensiblen Daten, und diese sensiblen Daten sind ganz besonders schützenswert. Das sind Informationen über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, weltanschauliche Überzeugungen und die sexuelle Orientierung einer Person und – nicht zu vergessen – die Gesundheitsdaten, meine Damen und Herren. Diese Daten unterliegen alle einem ganz besonderen Schutz. Der Schutz dieser persönlichen Daten für unsere Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut, und wir als ÖVP, wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier machen uns für den Schutz dieser personenbezogenen Daten stark.
Die Europäische Union hat ein einheitliches Datenschutzrecht für alle EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Die EU-Verordnung räumt aber den Mitgliedstaaten durchaus einen Regelungsspielraum ein, und so hat Österreich bereits in den letzten Jahren einerseits das Datenschutzgesetz erlassen, darüber hinaus gibt es aber auch die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung, mit der ein wichtiger gesetzlicher Rahmen zum Schutz dieser persönlichen Daten für unsere Bürgerinnen und Bürger geschaffen wurde.
Sie schützt unter anderem die Verarbeitung, das heißt jeden Umgang mit den personenbezogenen Daten, sei es analog oder sei es auch im automatisierten Verfahren. Was zählt da dazu? – Es ist das Erheben der Daten, es ist das Erfassen, das Speichern der Daten, das Verändern von Daten, das Abfragen von Daten, aber auch das Löschen und das Vernichten von Daten.
Meine Damen und Herren, ganz besonders die Zuseherinnen und Zuseher, Sie haben ein Recht darauf, dass Ihre Daten auch gelöscht und vernichtet werden. Denken Sie bitte an Mitarbeiterdateien, denken Sie auch an Kundendateien!
Wir als österreichisches Parlament sichern die rechtmäßige, transparente, auf ein Minimum reduzierte und zweckgebundene Verwendung dieser personenbezogenen Daten und stellen Verstöße unter strenge und hohe Strafen.
Das heute vorliegende EU-Übereinkommen zum Schutz der Menschen bei der automatisierten Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten stammt im Kern eigentlich aus den 1980er-Jahren, und das Änderungsprotokoll, das jetzt von uns im österreichischen Parlament und auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden soll, stellt eine Anpassung des Übereinkommens an die technischen und gesellschaftlichen Veränderungen sicher.
Meine Damen und Herren, der Schutz der persönlichen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger ist für uns ein hohes Gut, und wir als österreichisches Parlament setzen uns stark dafür ein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.02
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.