18.30

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich hier vor allem auf jenen Teil konzentrieren, der die Rechtsanwaltsordnung betrifft, und zwar aus einem sehr wichtigen Grund: Der Beruf der Rechtsanwältin ist ein wunderschöner Beruf. Es ist ein Beruf, den man sich, wenn man ihn sich aussucht, eigentlich aus Überzeugung und aus Leidenschaft aussucht, den man gerne ausübt und der wirklich, wirklich erfüllend ist.

Dorthin zu kommen erfordert eine lange Zeit. Es kommt erst das Studium, dann die Ge­richtspraxis, dann die Zeit als Rechtsanwaltsanwärterin, und dann steht man nach insgesamt – wenn man relativ flott ist – ungefähr acht, neun Jahren, meistens ein biss­chen länger, also mit ungefähr Ende 20, Anfang 30, dort, wo man mit dem Beruf über­haupt einmal beginnen kann. Und genau diese Zeit ist auch die sogenannte Rushhour des Lebens, das ist die Zeit, in der alles passiert, in der man im Beruf sattelfest wird, in der man sich in der Wohnung, im Haus gut einrichtet, versucht, sich etwas zu schaffen, und in der man auch versucht, eine Familie zu gründen. Und genau in dieser Zeit ist es so, dass man als Anwältin sehr viel, wirklich sehr viel Geld verdienen muss, um einmal die Grundkosten, die der Beruf aufwirft, zu decken.

Ein wesentlicher Punkt in diesem Bereich sind Beiträge zur Kammer und zur Pensions­versicherung, die zu zahlen sind – das sind rund 1 500 Euro im Monat, die man einmal verdienen muss, die man einmal erwirtschaften muss, um überhaupt den Beruf ausüben zu können. Dazu kommen noch die restlichen Fixkosten, die man hat. Also man muss schon sehr viel arbeiten können, um sich quasi den Beruf leisten zu können.

Jetzt ist es aber so, dass man in dem Zeitraum, wenn man tatsächlich eine Familie grün­den möchte, vor dem Problem steht, dass man in der Zeit, in der man diese sogenannte Babypause hat – das bedeutet, in der Zeit, in der man einfach tatsächlich nicht so viel arbeiten kann, wie man eigentlich sollte oder möchte –, diese Kosten weiterhin hat, und es gab bisher überhaupt keine Möglichkeit, davon runterzukommen. Diese Möglichkeit schaffen wir jetzt. Das ist ein wirklich großes Problem gewesen, und jetzt gibt es dafür eine Lösung. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Fürlinger und Gabriela Schwarz.)

Was bisher als Lösung angeboten wurde – was zum Beispiel auch mir angeboten wur­de –, ist: Na lass dich halt von der Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kurz streichen, du kannst dich dann ja wieder eintragen lassen! – Ja, natürlich kann man das, falls es dann noch die gleichen Bedingungen gibt. In der Zwischenzeit ist man kein Mit­glied in der Standesvertretung, man kann auch die VertreterInnen dort nicht wählen und man sammelt auch keine Zeiten für die Pension – und das ist nämlich das Ausschlagge­bende, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

All das passiert jetzt nicht mehr, weil wir die Möglichkeit geschaffen haben, den Anwalts­beruf zumindest ruhend zu stellen. Das heißt, man kann die Berufsberechtigung vorüber­gehend zurücklegen, keinen Gebrauch davon machen, bleibt aber vollumfänglich Recht­sanwalt oder Rechtsanwältin, und das ist gut.

Das ist eine Möglichkeit – und ich rede hier nicht von einer Möglichkeit von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rechtsanwaltsberuf ist damit nicht gelöst, auf keinen Fall, aber was wir damit schaffen, ist die Möglichkeit, eine Familie zu gründen, ohne den Beruf aufzugeben. Das ist wichtig, das ist ein ganz wichtiger Schritt, und deshalb bitte ich um breite Zustimmung zu diesem Gesetz. – Dan­ke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.34

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.