18.41

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Was Kollegin Sirkka Prammer gesagt hat, unterstreiche ich voll und ganz. Wir sind einer Meinung: Es ist ein wunderbarer Beruf, es ist ein schöner Beruf, es ist ein weiter Weg dorthin und es ist ein sehr vielschichtiger Beruf geworden.

Rechtsanwalt ist heute nicht mehr Rechtsanwalt. Da gibt es jene, die noch zu Gericht gehen und bei Gericht einschreiten, da gibt es jene, die ausschließlich in der Beratungs­branche und sehr viel im eigenen Büro tätig sind, und das eröffnet, insbesondere auch im Licht der modernen Technologien, die wir in diesem Beruf haben, viele Möglichkeiten.

Wir erarbeiten ja gemeinsam vieles, was auch Probleme lösen kann, die sich dadurch ergeben, dass junge Paare und dass Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwaltsanwärterin­nen Kinder bekommen möchten, was in der Natur der Sache liegt. Wir hatten aber Handlungsbedarf, meine Damen und Herren. Den hatten wir deshalb, weil wir bei den Rechtsanwaltsanwärtern 50 Prozent Frauen haben und im Rechtsanwaltsstand 25 Pro­zent. Da ist irgendwo ein Reibungsverlust, der gut begründbar war, weil eine Absiche­rung in der Form eben nicht gegeben ist. Das ist etwas, wofür wir einerseits Ihnen, Frau Minister, dem Ministerium, den Standesvertretungen und all jenen, die daran gearbeitet haben, Dank aussprechen müssen. Da hatten wir Aufholbedarf.

Wenn ich dann höre, dass in dieser Maßnahme, die, glaube ich, schon ein Meilenstein im Standesrecht der Rechtsanwälte ist, wieder versucht wird, krampfhaft irgendwelche Fehler zu finden und mit irgendwelchen Anträgen dagegen zu gehen: Ich habe es schon im Ausschuss gesagt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Ich glaube, es ist nichts Vermessenes und selbstverständlich, dass, wenn heute jemand wo angestellt ist, er den Dienstgeber vom freudigen Ereignis einer Schwangerschaft verständigt, jeder Dienstge­ber auf dieser Welt das zur Kenntnis nehmen wird und, mit einer Gratulation versehen, auch seine Unterschrift daruntersetzen wird. Das tun die österreichischen Rechtsanwäl­te; und die österreichischen Rechtsanwältinnen tun es sowieso, weil sie wahrscheinlich noch mehr Verständnis aufbringen.

Ich halte diese Reform am Ende eines Diskussionsprozesses für eine ganz besonders gute. Wir werden uns meiner Meinung nach auch noch ein bisschen mit den Ausbil­dungsrichtlinien beschäftigen müssen. Auch diese könnten da oder dort einen leichten Modernisierungsschub gebrauchen, sodass die örtliche und lokale Aufsicht in Zeiten von Homeoffice und digitaler Rechtspflege vielleicht nicht ganz am obersten Ende angesie­delt ist. Diese Diskussion werden wir noch führen müssen.

Dass wir dem Antrag der Sozialdemokraten, selbst die Verständigungspflichten hinsicht­lich des vorgesetzten Rechtsanwalts zu streichen, nicht zustimmen werden, versteht sich von selbst. Ich kann aus innerer Überzeugung Zustimmung zu diesem Gesetz geben – das ist ein Schritt, der für die Rechtsanwaltschaft von Bedeutung ist. Ich danke allen Beteiligten für die Mitarbeit daran. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Prammer.)

18.45

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.