18.45
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen! Tja, es ist also tatsächlich so, dass Frauen nicht nur Kuchen backen und den Homeofficeschreibtisch blockieren, sondern mitunter Karriere machen, als Rechtsanwältinnen und in anderen juristischen Berufen oder wo auch immer. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)
Wir sind also im 21. Jahrhundert angekommen, und es ist allerhöchste Zeit, dass das Berufsrecht der freien Berufe, im speziellen Fall das Berufsrecht der Rechtsanwälte, angepasst wird und dass die Möglichkeit geschaffen wird, dass man sich, wenn die Familie sich vergrößert, nicht aus der Liste streichen lassen muss und später mit entsprechendem Aufwand wieder eintragen lassen muss, sondern dass man jetzt die Anwaltschaft ruhend stellen kann. Das begrüße ich sehr, das begrüßt auch meine Fraktion sehr, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Zum Ansinnen der Kollegin Yildirim betreffend die Frage der Zustimmung: Wir waren im Justizausschuss diesbezüglich noch skeptisch, wir haben uns das jetzt aber überlegt.
Worum geht es? – Wie Kollege Fürlinger ausgeführt hat, ist ja eh klar: Welcher Dienstgeber, welche Dienstgeberin wird in diesem Fall Nein sagen? Wir denken also, dass es wirklich entbehrlich ist, diese Möglichkeit, die Anwaltschaft oder das Ausbildungsverhältnis ruhend zu stellen, an eine Zustimmung zu binden. Die Information muss ja sowieso erfolgen. Ich bin seit 35 Jahren Dienstgeber und habe schon oft erlebt, dass eine Mitarbeiterin mit der Bestätigung des Arztes, dass eben eine Schwangerschaft vorliegt, dasteht. Das ist ja eine Selbstverständlichkeit, das gibt es ja nicht, dass man da als Chef plötzlich überrascht wird. Daher betrachten wir es als nicht erforderlich, dass eine Zustimmung eingeholt werden muss, und werden daher dem Abänderungsantrag zustimmen, wie wir natürlich auch dem gesamten Gesetzespaket zustimmen.
Erwähnen möchte ich, dass der Österreichische Rechtsanwaltskammertag zu diesem Gesetzesvorhaben eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat, und ich will auch lobend erwähnen und das wirklich entsprechend würdigen, dass die meisten der Vorschläge des Rechtsanwaltskammertages, die er im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegeben hat, jetzt im aktuellen Gesetzestext Niederschlag gefunden haben und dort verwirklicht sind.
Auch da erlaube ich mir einen kurzen Hinweis auf ein sachfremdes Thema, das den Tagesordnungspunkt nicht unmittelbar betrifft, eigentlich nicht einmal das Justizministerium: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag führt in seiner Stellungnahme ausdrücklich aus, dass die Umsetzung der Whistleblowerrichtlinie überfällig ist. Wir sind da als Republik Österreich schon wieder im Umsetzungsverzug.
Bearbeitet wird das Thema im Wirtschafts- und Arbeitsministerium. Dort ergibt sich aus einer Anfragebeantwortung die Zusage, dass es Ende letzten Jahres bereits einen Begutachtungsentwurf geben sollte – den gibt es bis heute nicht. Die Rechtsanwaltschaft verweist darauf, dass sie eine eigene Meldestelle brauchen wird, und ich möchte unterstreichen, dass, wenn es dann so weit ist, wir wirklich im Rahmen der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft auch die Rechtsanwaltsordnung so ändern, dass eine eigene, im Rahmen der Selbstverwaltung betriebene Meldestelle für die Umsetzung der Whistleblowerrichtlinie geschaffen wird.
Im Übrigen verleihe ich meiner Hoffnung Ausdruck, dass ebendiese Richtlinie jetzt wirklich schnell umgesetzt wird. Wir brauchen sie sehr, sehr dringend, auch um Wirtschaftskriminalität und Malversationen im politischen Bereich leichter bekämpfen zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
18.49
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte.