15.31

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir haben es jetzt mit zwei Problemen zu tun, die in dieser kurzen Debatte eine Rolle spielen. (Abg. Leicht­fried: Herr Kollege, Sie sind aber kein Kärntner!) Da geht es einmal ganz allgemein um die Frage der Gerichtsstruktur, im Besonderen der Schließung von kleinen Bezirksge­richten, die ja in diesem Haus auch schon heftig und oft diskutiert und medial diskutiert worden ist.

Die Situation ist bekannt: Die Gerichtsstruktur, die wir in Österreich haben, ist relativ betagt. Sie stammt aus der Maria-Theresianischen Zeit, wobei damals noch die Vorgabe war, dass jeder Bürger des damaligen Kaiserreichs innerhalb einer Tagesreise mit dem Ochsenkarren ein Bezirksgericht zu erreichen haben muss. Diese Zeiten sind längst vorbei, die Gerichtsstruktur ist in einem dynamischen Wandel. Wir haben heute elektroni­schen Zugang zum Gericht, wir haben in den zwei Jahren der Pandemie ganz deutlich erlebt, dass es durchaus auch ohne persönliche Präsenz möglich ist, Rechtsschutz zu erhalten beziehungsweise an den Verfahren zur Gewährung des Rechtsschutzes teilzu­nehmen. Ich denke also, auch dahin gehend wird man sich die Frage, ob diese Kleinge­richte noch haltbar sind, im Detail anschauen.

Als zweites Problem kommt bei dieser konkreten Frage dazu, dass es sich eben um Bezirksgerichte im zweisprachigen Gebiet Kärntens handelt, die anscheinend geschlos­sen werden sollen. Ich habe die Debatte hier mitverfolgt und stehe dieser mit einer ge­wissen Fassungslosigkeit gegenüber. – Ich frage mich: Wo liegt das Problem?

Ich kann mich da durchaus Kollegin Voglauer anschließen, die darauf verwiesen hat, dass wir gerade vorhin im Rahmen der Europastunde darüber gesprochen haben, wel­che großen Vorteile und welchen Wohlstand es bringt, wenn man in diesen Übergangs­gebieten, in denen sich Kulturen treffen – eine slowenischsprachige Bevölkerung mit ei­ner deutschsprachigen österreichischen Bevölkerung, das kann man ja Gott sei Dank nicht so ganz streng trennen –, Regelungen hat und da Vorteile daraus zieht, so wie das eben in Südtirol vorgelebt wird, wo sogar drei Sprachen – im ladinischen Gebiet eben auch das Ladinische – integriert sind, wo im ganzen Land Südtirol alle Ortstafeln und alle orthographischen Bezeichnungen zweisprachig sind, wo auf allen Ämtern und Be­hörden beide Sprachen zugelassen sind.

Ich kann echt nicht verstehen, wo das Problem sein soll – falls sich jetzt herausstellen sollte, dass die Bezirksgerichte tatsächlich nicht zu halten sind, weil sie zu klein sind, weil nicht ausreichend geeignetes Personal zu finden ist, und man da größere Einheiten schafft –, wenn die Gerichte dann auch andernorts in Kärnten zweisprachig sind.

Ich denke, Frau Bundesministerin, es wäre gut, wenn da sehr offen kommuniziert wird, damit solche Missverständnisse nicht entstehen (Zwischenruf des Abg. Angerer), dass es auf der einen Seite eine Anfragebeantwortung gibt, aber auf der anderen Seite eben medial schon von einer bevorstehenden Schließung gesprochen wird. Offenheit und Transparenz sind da sicher die Mittel der Wahl, um solche Diskussionen und sol­che Missverständnisse zu vermeiden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Voglauer.)

15.35

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ich bedanke mich bei der Frau Justizministerin. – Danke schön.