16.13

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich ja vor­derhand nicht in die Debatte der Parlamentarier hier einmischen, aber in der Folge natür­lich zu ein paar aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen.

Ich möchte mich auf etwas beziehen, worauf eingangs ehrlicherweise verwiesen wurde, und darauf hinweisen, wie die Debatte im Sportausschuss gelaufen ist, der ja der zustän­dige Ausschuss für den NPO-Fonds ist. Dort wird alles diskutiert, weil eben kein anderer Ausschuss zur Verfügung steht. Wenn man da einmal schaut, dann kommt man drauf, dass es ein sehr umfassendes Berichtswesen gibt – teilweise wird es ja jetzt verfolgt, offensichtlich aus aktuellem Anlass –, dass da sehr, sehr klare und weitblickende Statis­tiken darüber da sind, wie da – regional, auch nach Sektoren, wie sie hier genannt wur­den – die Auszahlungen erfolgen.

Zunächst aber möchte ich hier den ersten Dank an das AWS und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Austria Wirtschaftsservice schicken, weil sie da etwas zustande bringen, was wir in keinem anderen dieser Förderfonds oder -töpfe finden – zugegeben, dort ist es vielleicht komplizierter. Wir haben etwas Unkompliziertes gemacht: dass einmal aufgrund eines Automatismus relativ rasch, oft innerhalb von wenigen Tagen, das Geld bei den Förderwerbern ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Da sehen wir dann auch schon die Diskrepanz, dass wir viele Kontrollen im Voraus automatisiert haben – ich werde ein bisschen darauf eingehen, weil das ja zu Recht hier ein Thema ist – und natürlich Ex-post-Kontrollen stattfinden. – Zunächst aber einmal der Dank.

Die gesamte Systematik des NPO-Fonds gilt ja nicht nur für den Sport. Dort wird er aber besonders gewürdigt – weil dazu immer die meisten Wortmeldungen erfolgen, im Übrigen auch gestern. Es waren viele Fachverbände, die es jetzt, nach zwei Jahren Pandemie, auch nicht gerade leicht haben, auch mit dem ganzen Fördersystem bei mir im Sportministerium, und sie alle haben sich durchgehend wieder dahin gehend geäußert, wie positiv das ist und wie gut das funktioniert, auch die Dachverbände, die ja quasi das Dach der vielen, vielen Vereine sind.

Das gilt aber auch für andere Sektoren – Sie finden sie alle in diesen monatlichen Berich­ten, die ich erwähnt habe, die unser Haus Ihnen als Abgeordnete auf Basis der Daten des AWS zur Verfügung stellt. Wenn es überall so wäre, wäre es gut, denke ich, und deshalb der Dank, denn das mache ja nicht ich, sondern wir verarbeiten ja nur die Daten des Austria Wirtschaftsservice. Das wollte ich einmal gesagt haben. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Entstanden ist das durch die Zusammenarbeit vieler, auch hier im Haus, letztlich auch der NEOS. Da war nur am Schluss, glaube ich, eine gewisse Unstimmigkeit oder halt nicht Konsens, aber so weit, so gut. Vielleicht hätten wir ihn einen Monat früher haben können, wir haben aber durch die schnellen Auszahlungen alles aufgeholt.

Das betrifft auch die SPÖ – ich sage das ganz bewusst –, die Regierungsparteien sowie­so, weil wir damals mit dem organisierten Sport, aber auch mit anderen Vertretern der Non-Profit-Szene, wenn ich so sagen darf, vielen Expertinnen und Experten, zusammen­gearbeitet haben, weil die Freiwilligenarbeit und die gemeinnützige Arbeit in Österreich ja tatsächlich einen hohen Stellenwert haben. Man belächelt das öfters, die vielen Ver­eine und was weiß ich, aber ehrlicherweise muss man sagen – und gerade in der Pande­mie haben wir das gemerkt –: Diese leisten sehr, sehr viel für die Allgemeinheit, letztlich sogar für die Volkswirtschaft. Deshalb war es ja auch so sinnvoll, es ihnen zu vergüten, wenn ihnen – und darauf werde ich dann noch eingehen, denn ehrlicherweise ist in der Debatte da einiges ein bisschen durcheinandergekommen – Kosten erwachsen, obwohl ihnen die Einnahmen wegfallen. Das ist ja überhaupt die ganze Konstruktion der Förder­systematik; das muss man zunächst einmal so erfassen, dann werden sich die Dinge in der Folge ordnen.

Ich würde vorschlagen, dass wir zwar nicht die ganze Übung aus dem Ausschuss wie­derholen, aber ein bisschen etwas von der Kontrollsystematik möchte ich doch bekannt geben – ich glaube, das Thema wird uns ohnehin länger begleiten –, gerne, parlamenta­rische Kontrolle jederzeit und von mir aus mehr davon.

Jetzt im Kurzdurchgang: Ich habe schon angedeutet, dass das Ganze überhaupt nur deshalb so schnell ausgezahlt werden kann, weil es eine gewisse Vorautomatisierung in Bezug auf alle Kriterien, die da erfüllt werden müssen, gibt; das ist richtig. Es reicht aber nicht, Kollege Scherak, dass die sozusagen sich da richtig einordnen – was richtig oder falsch ist, wird im Übrigen noch zu klären sein –; es gibt aber natürlich einmal den Ab­gleich mit dem Zentralen Vereinsregister, es gibt den Abgleich mit dem Finanzministe­rium, also da passieren schon einige Dinge. Die einzigen Sonderfälle, die es gibt, sind ja im Wesentlichen tatsächlich die Teilorganisationen der ÖVP, weil die ÖVP entlang des Parteiengesetzes und ihres Parteistatuts offensichtlich so organisiert ist, dass dort so etwas Zutreffendes wie Teilorganisationen existieren. In anderen Parteien ist das ja of­fensichtlich anders. Da sieht man aber schon, wie komplex das werden kann.

Im Übrigen ist das alles grundsätzlich keine Materie des Non-Profit-Organisationen-Un­terstützungsfonds-Gesetzes, sondern des Parteiengesetzes, weil das Non-Profit-Orga­nisationen-Unterstützungsfonds-Gesetz auf § 2 Z 1 des Parteiengesetzes verweist, im Übrigen auch Ziffer 3.

Ich wollte einmal eine Begriffsklärung vornehmen. Das haben wir im Ausschuss schon versucht, aber es ist offensichtlich nicht allen weitergesagt worden: Den Begriff Vorfeld­organisationen gibt es dort überhaupt nicht. Es gibt in Ziffer 1 den Begriff der Teilorgani­sation und in Ziffer 3 den Begriff der parteinahen Organisation. Was auch immer damit gemeint ist, wir gehen allem nach, keine Sorge, wir gehen allem nach.

Jetzt können Sie mich fragen: Was ist passiert? Das bin ich auch gefragt worden. – Ja, wir haben das AWS aufgefordert, all diese Vereine, die jetzt hier durch die parlamenta­rischen Anfragen abgefragt wurden, aufzufordern, noch einmal ihren Status bekannt zu geben. Und ja, die müssen das. Ich füge hinzu, dass es aus meiner Sicht dann maximal ein weiteres Mahnschreiben gibt. Wenn diese Statusklärung nicht passiert oder nicht entsprechend kooperativ mitgearbeitet wird, dann wird das wohl als Verweigerung der Vorlage notwendiger Unterlagen zu werten sein, was jedenfalls die Rückforderung zur Folge hat. Das muss einmal ganz klar sein.

Das hat aber nichts mit einer Vorverurteilung zu tun. Es ist ja dauernd die Frage aufge­taucht, was denn der Anstand machen würde. Ich kann Ihnen sagen, was da anständig ist. Anständig ist, folgendermaßen vorzugehen: Aufgrund – ja, tatsächlich – dieser Hin­weise ist das AWS aufgefordert worden, diese nächste Schleife zu ziehen. Dann aller­dings wird zu prüfen sein, wie das entlang des Parteiengesetzes zu bewerten ist, weil dort die Definition zugrunde liegt, und so einfach kann und wird das am Schluss vielleicht nicht sein.

Wenn es einfach ist, ist es umso besser, aber immerhin hat ja der Rechnungshof ge­fragt – das kann eine Stütze sein, eine Hilfestellung, möglicherweise brauchen wir noch mehr Gutachten; das wurde da so weggewischt –, was der Status ist. Der Rechnungshof hat für das Jahr 2019, weil das offensichtlich für die Legung des Rechenschaftsberichtes einer Partei das erste Mal von Relevanz war, die Teilorganisationen – nicht Vorfeldorga­nisationen, die Teilorganisationen! – mit ins Visier genommen.

Was der Rechnungshof dort jetzt vermisst hat oder nicht, weiß ich nicht – ich kenne nur die Medienmeldungen, ich habe mich ehrlicherweise noch nicht mit dem Rechnungshof in Verbindung gesetzt. Was ich aber entnehme, ist die Fragestellung oder der Hinweis an dieser Stelle, nicht an den Wirtschaftsprüfer, sondern an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat – dort wird auch einiges zu klären sein, das kann für uns eine Stütze sein –, dass nämlich im Jahr 2019 jedenfalls aus Sicht des Rechnungshofes nicht die Frage der Deckungsgleichheit zweier Vereine oder von Verein und Teilorganisation, son­dern die Zuordnung eines Vereins, der zumindest einmal formal gemeinnützig ist, vorlag. Das ist ja der Fall, sonst wäre das ja überhaupt nicht durch die Vorprüfungen durchge­gangen, darauf bin ich hingewiesen worden. Das hat einen Gemeinnützigkeitsstatus, die positive Voraussetzung liegt also vor, die Frage ist nur, ob der negative Ausschließungs­grund vorliegt, nämlich: eine Teilorganisation zu sein.

Dazu wird der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat ein weiteres Mal etwas sagen können. Das Ganze ist ja schon bis zum Bundesverwaltungsgericht gegangen, da gibt es eine vergleichbare Entscheidung. Nur wird dort, ganz am Schluss, extra expliziert: Diese eine Entscheidung gilt nur f- - (Abg. Hanger nickt.) – So korrekt muss man sein! Abgeordneter Hanger und ich stimmen ja bekanntermaßen sonst nicht immer überein (Abg. Leichtfried: Aber immer öfter!), aber es ist schon so, dass man auf die jeweiligen Fälle abstellen muss, und die Förderfälle sind im Jahr 2020 und 2021 geschehen.

Der Rechnungshof wiederum bezieht sich jetzt einmal auf den Rechenschaftsbericht, der ja aktuell vorliegt, und meines Wissens bezieht sich das auf das Jahr 2019. Natürlich wird es eine gewisse Wahrscheinlichkeit geben, dass die Organisationskonstruktion und die Zuordnung und die Bewertung dann vorzunehmen sind, das macht eben nicht der Rechnungshof selber. Dieser ist, wenn man so will, besonders profunder Hinweisgeber für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. Wir werden schauen, was dort he­rauskommt.

Das Gleiche werden wir für die Jahre 2020, 2021 brauchen. Jetzt kommen wir der Sache schon näher, denn da sind die Förderfälle geschehen. Auch dazu ein Wort, da kommt auch einiges durcheinander. – Ehrlicherweise, Kollege Brandweiner, wenn man da er­zählt, was der Seniorenbund alles macht: Ich hege überhaupt keinen negativen Verdacht oder so etwas, ich schließe mich da nicht a priori an, überhaupt nicht, aber da wird der Eindruck erweckt, dass der Non-Profit-Fonds dafür zuständig wäre, dass aktuell Feste stattfinden. – Das ist ein völliges Missverständnis!

Noch einmal: Wie funktioniert das? – Es geht einmal um einen Einnahmenentfall, den man haben muss, das ist ja klar. Wieso brauche ich denn etwas, wenn ich keinen Einnah­menentfall habe? Das muss also einmal möglichst glaubwürdig behauptet werden, und da geht der erste Automatismus drüber.

Das Zweite ist - - (Abg. Leichtfried: Das heißt, die haben zwei Millionen eingenom­men!) – Nein, Kollege Leichtfried, das ist nur die Zutrittsberechtigung, das ist nicht das, was ausbezahlt wird. (Abg. Leichtfried: Aber zwei Millionen eingenommen!) Nein. Re­fundiert wird dann nicht der Einnahmenentfall, sondern die Kosten werden refundiert, die nun einmal aufgelaufen sind; und im Übrigen auch nicht alle – weil die Personalkosten Thema waren –, nur jene beispielsweise, die dem Behinderteneinstellungsgesetz ent­sprechen. Das kann schon jetzt geklärt werden – das war ja offensichtlich auch Teil der öffentlichen Debatte –, das müssen sich aber die Betreffenden untereinander ausma­chen.

Typischerweise sind Fixkosten gemeint, wie wir es ja sonst von den Wirtschaftsförderins­trumenten auch kennen, die man gar nicht so schnell los wird, gleichwohl man Einnah­menausfälle hat und de facto zugesperrt ist. Das ist doch der Grund, warum es dieses Förderinstrument gibt, und nicht irgendetwas, was jetzt gerade passiert.

Wenn das dazu führt, Kollege Brandweiner, dass der Verein das in der Zukunft, weil er überlebt hat, dann wieder machen kann, dann treffen wir uns wieder. Aber nur, dass einmal klar ist, welche Kosten da in Frage kommen: eben typischerweise Miete und Pacht, Wasser, Energie – wird eh immer teurer, könnte man sagen –, für das erste Quar­tal dann; das erste Quartal dieses Jahres wird ja erst abgerechnet, das kommt ja erst. Und so geht es dann halt weiter, ähnlich wie bei den Wirtschaftsförderungen: Steuerbe­ratungskosten, Vorlaufkosten, die für abgesagte Veranstaltungen untergegangen sind.

Das Ganze ist nicht so eine Wissenschaft, meine Damen und Herren, das ist nämlich tatsächlich ein sehr transparenter Vorgang. Es findet sich in den Erklärungen zu den Richtlinien zum Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen – alles auf den diver­sen Homepages abrufbar. Ich führe das jetzt nicht länger aus, ich wollte Ihnen nur einen Hinweis geben, wie man sich da weiterhelfen kann.

Die Frage, wie das zu klären ist, habe ich skizziert, und diese Geduld werden wir haben müssen, dass da eine möglichst plausible Antwort gefunden wird – ob diese endgültig eindeutig ist, werden wir sehen, dann müssen wir halt noch irgendetwas zurate ziehen ‑, wie diese Organisationen zu bewerten sind. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Wirt­schaftsprüfer hinschicken!) Das muss drinnen sein, alles andere würde ich nicht für an­ständig befinden.

Eines aber ist gewiss – nur, das muss man abwarten –: Wenn große Hinweise bestehen oder sowieso, wenn es eine Eindeutigkeit gibt, dass die Mittel zu Unrecht entlang des Gesetzes, entlang der Richtlinien und dessen, was aus diesen hervorgeht, beantragt und durch diese automatischen Prüfungen noch nicht abgefangen wurden – die Ex-post-Prüfungen laufen zum Teil ja erst jetzt –, wenn das zu Unrecht beantragt wurde, nämlich bloß aufgrund des Status der Organisation, dann wird umgehend das Schreiben mit der Rückforderung rausgehen. Das ist doch völlig klar, aber das muss man zunächst einmal feststellen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und ich beglückwünsche alle, die es jetzt schon ganz genau wissen. Ich weiß es wirklich noch nicht. Es gibt halt bestimmte Hinweise, das ist richtig. Es ist richtig, dass der Rech­nungshof - -, das hat eine gewisse Tendenz. Aber ich will da jetzt nicht weiter werten, wir werden das von den Juristen im Haus bewerten lassen, ich werde mich hüten, das bloß allein zu entscheiden – auch das muss klar sein.

Wir werden so korrekt wie möglich vorgehen, wir haben auch Fristen gesetzt. Jetzt wird einmal, so viel kann ich sagen, Nachschau gehalten, ob und inwieweit die Rückantwor­ten vollständig sind, und für den Fall, dass sie es nicht sind, habe ich Ihnen gesagt, was der weitere Weg ist. Aber ich bitte, dieses Ergebnis abzuwarten.

Und wenn wir schon so viel vom Parteiengesetz reden: Ehrlicherweise muss ich sagen, für die Zukunft können alle hier – und das erlaube ich mir jetzt, weil ich der Debatte zugehört habe – ihren Beitrag leisten, indem nämlich das neue Parteiengesetz, die Re­form, die Novelle, die ja hier im Haus liegt, verabschiedet wird. Das wird auch nicht end­gültig alles lösen – das ist alles eine sehr komplexe Angelegenheit –, aber es wird zumin­dest in anderen Bereichen etwas lösen, nämlich dass der Rechnungshof viel schneller und dann aber im Übrigen überall – dann aber überall! – viel unkomplizierter und rascher Einschau halten kann.

Das ist doch eine der Hauptintentionen dieser Novelle, also: Nur zu! Als Parteivorsitzen­der will ich dazu nicht viel sagen, aber als Regierungsmitglied würde ich mich jedenfalls sehr, sehr freuen, wenn das gelingt; und das liegt ja wohl an den Mehrheiten – wenn man es ganz groß und korrekt machen will, auch an Zweidrittelmehrheiten hier im Haus. So weit kenne ich das Gesetz, weil wir ja lang genug daran gearbeitet haben, das über­haupt dorthin zu bringen, wo es ist.

Noch etwas Versöhnliches hier: So schlecht ist das gar nicht. Vergleichen Sie es mit anderen Ländern! Dort sind viel größere Spenden zulässig, die Meldesystematik der Spenden ist nicht so streng wie hier. Was wir hier aber haben, ist ein Kontrollproblem. Was wir haben und was wir hatten, ist ein Kontrollproblem und ist ein Strafproblem, und das soll jetzt im Sinne eines Lückenschlusses noch weiter saniert werden.

Also wenn Sie alle da vorwärtskommen, dann haben auch alle einen Beitrag geleistet. Macht das gemeinsam, dann müsst ihr euch nicht gegenseitig so viel ausrichten! Das wäre ja doch einmal ein Vorschlag. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Der Redner blickt kurz in seine Unterlagen.) – Und bei diesem Vorschlag möchte ich es belassen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.