17.12

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vi­zekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! 2019: die Einrichtung einer Arbeitsgruppe ins Regierungsprogramm geschrieben, 2020: der Ent­schließungsantrag hier im Nationalrat, und jetzt liegt der Bericht über die Prüfung des rechtlichen Rahmens für den E-Sport aufgrund der Entschließung des Nationalrates schon auf.

Ich darf nur ein paar Punkte anmerken: Es sind natürlich enorme Chancen. Wir müssen die Rahmenbedingungen dazu entsprechend rasch erstellen. Wir sind da, glaube ich, noch nicht einmal auf halber Strecke angelangt. Es gibt aber auch Gefahren, auf die man hinweisen muss und bei denen man aufpassen muss, so zum Beispiel auf den Jugend­schutz – da ein großes Danke, die Staatssekretärin für Jugend hat bereits mit den Lan­desjugendreferenten Kontakt aufgenommen, weil der Jugendschutz auch Länderkom­petenz ist. Zu beachten sind mögliche negative, gesundheitsgefährdende Folgen und natürlich, wenn es um den Wettbewerb bei E-Sport geht, dass da faire Wettbewerbsbe­dingungen vorliegen.

Alles in allem ist die Frage: Wie kann man einen eigenen E-Sport-Verband aufbauen? Kann man ihn integrieren? Soll er selbstständig sein? Wichtig ist, dass das Ganze nach­haltig ist, dass die bestehende Sportstruktur erhalten wird, weil mit diesen Dachverbän­den auch eine ausgezeichnete Arbeit geleistet wird; das möchte ich noch einmal fest­halten.

Eines ist klar: Neben dem E-Sport, bei dem man sich mit Sicherheit geistig, wahrschein­lich auch körperlich anstrengt, darf natürlich, wenn wir es in den Schulen schon fordern, die tägliche Bewegungseinheit nicht fehlen. Wichtig ist, dass wir gemeinsam Rahmenbe­dingungen schaffen. Das ist das Ziel. Dafür setzen wir uns ein und dafür sage ich Danke, der Bundesregierung, den Regierenden und allen, die dabei mitarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.