19.07

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Innenminister! Liebe Besucherinnen und Besucher! Sehr geehrte Damen und Her­ren zu Hause vor den Bildschirmen! Sich und andere schützen, darum ist es von Anfang an bei den Coronaschutzmaßnahmen gegangen: impfen gehen, testen lassen, Kontakte reduzieren, Homeoffice dort, wo es möglich ist, und Behördenwege unbürokratisch, di­gital abhandeln statt wie gewohnt vor Ort.

Damit sind wir schon beim richtigen Stichwort – Kollege Amesbauer hat zwar viel gesagt, aber er ist wenig bis gar nicht auf den vorliegenden Antrag eingegangen –: Es geht näm­lich darum, Parteienverkehr und Verfahren mit möglichst wenig Menschenkontakt durch­zuführen, weil sich abzeichnet, dass die Pandemie Mitte des Jahres 2022 nicht beendet sein wird. Mit dem vorliegenden Antrag beschließen wir also vorbeugend für weitere sechs Monate Sonderregelungen zur Reduktion zwischenmenschlicher Kontakte im Be­reich der Vollziehung des Fremdenrechtes.

Erlauben Sie mir, dass ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Danke sage, aber auch jenen der Magistrate und der Bezirkshauptmannschaften (Beifall bei der ÖVP), denn sie sind dafür verant­wortlich, dass unsere Behörden in der Coronakrise solche Resilienz beweisen konnten, das behördliche Handeln auch in der Krise aufrechterhalten werden konnte und es über­wiegend zu keinem Rückstau gekommen ist.

Aus juristischer und auch aus politischer Sicht gibt es meines Erachtens auch nichts über die Sinnhaftigkeit dieser Verlängerung zu diskutieren, vor allem da wir ja diesem Antrag auch gestern im Innenausschuss – erwartungsgemäß, mit Ausnahme der FPÖ – zugestimmt haben und es sogar auch Ausführungen verschiedener Parteien dahin ge­hend gegeben hat, dass diese entsprechenden Änderungen ins Dauerrecht übernom­men werden sollen.

Es geht aber nicht nur um das Eindämmen der Pandemie, sondern mit dem Antrag soll­ten auch mehr Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe im Sinne einer europäischen behördlichen Zusammenarbeit geschaffen werden, denn seit Beginn des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 24. Februar herrscht eine unfassbare Vertreibungskrise. Mit Stand 9. Juni gibt es laut UNHCR mittlerweile circa 7,4 Millionen Grenzübertritte von Ukrainern in Nachbarländer. Diese Menschen fliehen, um sich in Sicherheit zu bringen.

Wir müssen schon, Kollege Amesbauer, zwischen Flüchtlingen und den Vertriebenen aus der Ukraine unterscheiden. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Wir können uns alle an die Bilder aus dem Jahr 2015 in Spielfeld erinnern, wo an sich wehrfähige junge Männer die Barrieren durchbrochen haben, um nach Österreich zu gelangen. Im Gegen­satz dazu nehmen wir jetzt vor allem Frauen und Kinder aus der Ukraine bei uns auf. (Abg. Amesbauer: Die sind aber nicht über ... Frontex ...!) Nach erfolgter Registrierung kommen sie in den vollen Schutz der Republik Österreich, und für die Dauer des Aufent­haltes bekommen sie einen Ausweis für Vertriebene. Damit gewähren wir ihnen vorüber­gehenden Schutz.

Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag ist für Abfragen aus dem Zentralen Fremden­register, für die Wahrung der Rechte der Vertriebenen in der EU, für Familienzusammen­führungen und für den vereinfachten Transfer von Vertriebenen in den Mitgliedstaaten notwendig. Auch auf EU-Ebene hat man sich diesbezüglich geeinigt. Ich habe erst kürz­lich gemeinsam mit meinem Kollegen Ernst Gödl an der Migrationskonferenz in Paris teilnehmen dürfen, und auch da ist man sich einig, Schutzsuchenden aus der Ukraine möglichst schnell zu helfen. Dazu verpflichtet sich auch Österreich und hat daher die Vertriebenenverordnung angenommen.

Das hat aus unserer Sicht oberste Priorität, weil wir als europäische Nachbarn besonde­re Verantwortung haben. Wir machen jetzt bereits viel: die Organisation von Quartieren durch das BMI in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern, den Gemeinden und den Hilfsorganisationen – da passiert in den Gemeinden Unglaubliches, Danke an die vielen Menschen, die den Vertriebenen ihre Wohnungen zur Verfügung stellen –, unbü­rokratische, schnelle und unkomplizierte Aufnahme ukrainischer Vertriebener und Zu­gang zu Krankenversicherung, Arbeitsmarkt, Bildung und Sozialhilfe.

Um wieder auf den Antrag zurückzukommen: Mit Zustimmung zu diesem schaffen wir auch die gesetzliche Grundlage dafür, dass in weiterer Folge die sogenannte Temporary Protection Platform aufgebaut werden kann. Diese Plattform ermöglicht nämlich den di­rekten Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten, um die Rechte von aus der Ukraine Vertriebenen sicherzustellen. Damit sollen die Rechte der Schutzbedürftigen in allen Mitgliedstaaten gewährleistet sein.

Österreichs uneingeschränkte Solidarität gilt der Ukraine, die derzeit Opfer einer bei­spiellosen militärischen Aggression ist. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir das Leid der Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne der Nachbarschaftshilfe mil­dern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.