Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 11209/J bis 11286/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit (1523 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Mai 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-673 d.B.)
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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 11286/J der Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „die aktuellen ÖVP-Finanzskandale“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich weiters mitteilen, dass Abgeordneter Leichtfried beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2508/A eine Frist bis zum 5. Juli zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 5 und 6 sowie 7 bis 9 und 13 und 14 jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidiale wurde ein entsprechender Konsens über die Dauer der Debatten erreicht. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, die wie folgt aufgeteilt wird: ÖVP 185, SPÖ 128, FPÖ 105, Grüne 95 sowie NEOS 76 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 38 Minuten. Debattenbeiträge werden mit 5 Minuten begrenzt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Wer diesem Vorschlag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist nunmehr einstimmig.
Wir kommen jetzt zur Tagesordnung.