Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6

Präsidentin Doris Bures: Ich würde nun zu den verlegten Abstimmungen kommen. Herr Abgeordneter (in Richtung des mit Bundesminister Rauch sprechenden Abg. Schallmeiner), wir sind in einem Abstimmungsvorgang.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich beginnen können. Wir haben ein erhöhtes Quorum. Ja? – Gut, dann gehe ich auch so vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend eine Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 samt Titel und Eingang in 1489 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das KommAustria-Gesetz, das Presseför­derungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 1490 der Beilagen.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den ersuche ich auch um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden, samt Titel und Eingang in 1491 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der ver­fassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten ausdrücklich fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustim­mung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Die Zustimmung ist auch in dritter Lesung gegeben, und auch da stelle ich ausdrücklich wiederum die verfassungsmäßig erforder­liche Zweidrittelmehrheit fest.