16.34

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bringen wir es gleich zu Beginn auf den Punkt, sehr geehrte Damen und Herren: Sie sind als Bundesregierung für diese Republik einfach nicht mehr tragbar. Dieses Schauspiel, das Sie heute hier abliefern, ist nur noch beschämend. Andere Worte, sehr geehrte Damen und Herren, kann man dafür nicht mehr finden. (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da tritt ein ÖVP-Abgeordneter hier ans Rednerpult und sagt: Sie können uns kritisieren, aber Sie können uns nicht verurteilen. – Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem zu Hause: Die Österreichische Volkspartei hat Millionen Euro von Ihrem Steuergeld einge­steckt, während die Bevölkerung nicht mehr weiß, wie sie über die Runden kommen soll, und dafür verurteile ich sie. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Zu verantworten hat das Ganze Bundeskanzler Nehammer. Die Dringliche Anfrage richtet sich an den Bundeskanzler, nur: Wo ist er? – Er traut sich nicht hierher. Der, der als Generalsekretär 2019 den Wahlkampf und als Parteiobmann der Österreichischen Volkspartei einen Rechenschaftsbericht zu verantworten hat – bei dem man nur mutmaßen kann, dass das Einzige, das stimmt, das Datum und die Seitennummerierung ist –, traut sich heute nicht hierher, sondern schickt seine Jugendstaatssekretärin vor, um für ihn einzustecken und auszubaden, was er unter seiner Verantwortung aufgeführt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie rückt gleich zur Selbstanklage aus, weil sie zu den Fragen keine Antworten geben kann oder geben will, trotz des Salärs, das die junge Dame kassiert. Also ich habe eher wenig Mitleid mit Ihnen, wenn Sie bei Ihrem Gehalt dazu nicht in der Lage sind. (Rufe bei der ÖVP: Wahnsinn! Also so was! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei, ich wäre auch nervös, wenn jeder Zweite nach den nächsten Wahlen nicht mehr hier sitzt, aber nach dem, was Sie aufführen, haben Sie auch nichts anderes verdient! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie Ihre Jugendstaatssekretärin hierherschicken, damit sie ausbadet, was Ihr Kanzler angerichtet hat, weil er sich nicht hereintraut, dann haben wir wenigstens ver­dient, dass sie Antworten auf die Fragen dieses Parlaments gibt. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, dann ist sie auch hier auf dieser Regierungsbank eine Fehlbesetzung, sehr geehrte Damen und Herren, in aller Deutlichkeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Sie rückt dann noch zur Selbstanklage aus und sagt, dass sich die Menschen in diesem Land nichts mehr leisten können – ja, weil Sie als Österreichische Volkspartei in der Bundesregierung gemeinsam mit den Grünen versagen. Uns kann das politisch recht sein, aber die Menschen draußen, die armen Teufel im Land, zahlen drauf, weil Sie es Tag für Tag schlimmer für die Bevölkerung machen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Wenn sich Ihr Parteiobmann nicht hierhertraut, verstehe ich schon, dass das peinlich und ärgerlich für Sie ist. Er ist ja sonst der starke Mann in der Partei, mit dem Abklatschen und mit seinem Habitus, der starke Parteiführer, der Mister 100 Prozent. Dann schickt er seine Frau Kollegin vor, die für ihn all die politischen Schläge für das einsteckt, was er aufgeführt hat. Sie müssen ganz stolz auf Ihren Herrn Nehammer, auf Ihren Herrn 100 Prozent sein, dass er Sie alle hier herinnen so im Stich lässt und ausbaden lässt, was er unter seiner Verantwortung aufgeführt hat. Gratuliere zu so einem Parteiobmann, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Problem ist, dass nicht nur die Österreichische Volkspartei Tag für Tag mehr Scha­den nimmt, sondern dass die Österreicherinnen und Österreicher Tag für Tag mehr Schaden nehmen, weil Sie nur noch mit sich selbst beschäftigt sind und sich um die Anliegen der Bevölkerung schon lange nicht mehr kümmern.

Und mittendrin die Grünen (Abg. Jakob Schwarz: Jawohl!): Das ist der Anstand der Grünen, sehr geehrte Damen und Herren, die ganz offensichtlich ein Korruptionsproblem haben – (in Richtung ÖVP weisend) da sitzt es –, aber nicht nur, weil Sie mit der Österreichischen Volkspartei gemeinsam koalieren, Sie machen ihnen nicht nur die Mauer, Ihr Vizekanzler war es, der bei den Millionen Euro an Steuergeld, das Sie der ÖVP und den Vorfeldorganisationen überwiesen haben, den Überweisungsknopf ge­drückt hat. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das ist Ihr Anstand. So gehen Sie mit Milli­onen Euro an Steuergeld um, während die Bevölkerung nicht mehr weiterweiß. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn es auch eine Majestätsbeleidigung Ihrem Herrn Bundespräsidenten gegenüber ist: Ja, auch er macht dieser Korruptionsregierung, dieser Versagerregierung seit Jahren die Mauer. Auch das ist nicht mehr tragbar und auch das muss hier offen angesprochen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Schwarz und Grün finden sich da aber, wenn es darum geht, Millionen der Steuerzahler untereinander für die Parteiapparate aufzubauen. Und sie finden sich auch, dass sie Neuwahlen ablehnen – weil sie beide mittlerweile durchschaut haben, dass die Öster­reichische Volkspartei und auch die Grünen für die österreichische Bevölkerung nicht mehr wählbar sind, nach all den Korruptionsskandalen und nach all dem Versagen.

Auch wenn Ihr Kanzler, der Mister 100 Prozent, nicht den Mut aufbringt, herzukommen, sich nicht hierhertraut, sondern das letzte Verteidigungsaufgebot der Österreichischen Volkspartei vorausschickt – Gratulation, wenn das Ihre letzte Verteidigungslinie ist (Zwischenruf des Abg. Zarits) –, darf ich trotzdem einen Misstrauensantrag einbringen – dies deshalb, weil Herr Nehammer, der dieser Debatte ganz sicher über den Handy­bildschirm oder wie und wo auch immer folgt, als Bundeskanzler für diese Republik nicht mehr tragbar ist. Nach all dem, was Sie als Österreichische Volkspartei dem Steuer­zahler und der österreichischen Bevölkerung angetan haben, darf ich folgenden Antrag einbringen:

Misstrauensantrag

der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundeskanzler wird gemäß Art. 74 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind nicht mehr tragbar für diese Republik! Geben Sie endlich den Weg frei für Neuwahlen, damit der Scherbenhaufen nicht Tag für Tag größer wird und damit die österreichische Bevölkerung endlich wieder aufatmen kann! (Beifall bei der FPÖ.)

16.41

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

Gem. § 26 iVm § 55 GOG-NR

des Abgeordneten Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler

eingebracht in der 162. Sitzung des Nationalrates am 15. Juni 2022 im Zuge der Debatte zur dringlichen Anfrage des Abgeordneten Hafenecker, MA und weiterer Abgeordneter an den Bundeskanzler betreffend die aktuellen ÖVP-Finanzskandale.

Seit der Angelobung der Bundesregierung aus ÖVP und Grünen wird ebendiese in immer kürzeren Abständen mit Skandalen, Personalrochaden und Streit konfrontiert. Insgesamt 14-mal wurden Mitglieder dieser Regierung ausgewechselt – ein einsamer Rekord in der Geschichte der Zweiten Republik. Was den Menschen als „das Beste aus beiden Welten“ verkauft wurde, steht heute vor einem Trümmerhaufen. Versierte Be­obachter sind sich sicher: Das Einzige, was diese Regierung noch zusammenhält, ist die Angst vor Neuwahlen. In den letzten knapp zweieinhalb Jahren hat diese Bundes­regie­rung immer mehr an Vertrauen in der Bevölkerung verloren. Mehreren aktuellen Um­fragen zufolge kommen die beiden Regierungsparteien in der Sonntagsfrage zusammen nur noch auf rund ein Drittel der Stimmen.

Besonders schwerwiegend ist der Umstand, dass diese Regierung auch bereits drei Bundeskanzler „verbraucht“ hat. Am 6. Oktober 2021 werden die Büroräumlichkeiten des Kabinetts des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz auf Anordnung der Ermitt­lungsbehörden untersucht. Auslöser dafür war das bekannt gewordene „Beinschab-Tool“, mit dem offenbar das Finanzministerium (unter dem damaligen Generalsekretär Thomas Schmid) Umfragen in Auftrag gegeben hat, um damit Stimmung für Sebastian Kurz zu machen. Neben dem damaligen Kanzler selbst sollen auch seine damaligen Presse-Mitarbeiter in dieses abgekartete Spiel involviert gewesen sein. Nur zwei Tage später, am 8. Oktober 2021, kommen die Grünen unter dem Eindruck der Hausdurch­suchung im Bundeskanzleramt zur Auffassung, dass Sebastian Kurz nicht mehr amts­fähig ist. Um die Regierung nicht zu sprengen, dankt Kurz ab und wird durch den dama­ligen Außenminister Schallenberg ersetzt, der wiederum Wochen später Karl Nehammer Platz machen muss, welcher auch den Vorsitz der ÖVP übernimmt.

Mit der letzten Rochade im Kanzleramt ist in dieser Regierung allerdings keine Stabilität eingekehrt. Das Gesundheitsministerium wurde im März 2022 neu besetzt, im Mai 2022 traten die ÖVP-Ministerinnen Schramböck und Köstinger zurück. Gleichzeitig wurde das Kabinett um zwei Staatssekretäre noch vergrößert.

Die Liste der Skandale rund um die ÖVP ging munter weiter. Die Affäre rund um den Personenschutz von Kanzlergattin und „Nehammer-Chefberaterin“ Katharina Nehammer ist bis heute nicht aufgeklärt. Es stehen nach wie vor schwere Vorwürfe im Raum, dass dieser Vorfall vertuscht werden sollte – und zwar von allerhöchster Stelle.

Die Abgründe aus dem aktuellen ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ziehen sich ebenfalls wie ein schwarzer Faden durch das ganze Land – und tagtäglich werden es mehr: Inseratenkorruption, Steuerhinterziehung, brutalster Postenschacher und das Lukrieren von Steuergeldern durch dubiose Umgehungskonstruktionen.

Die Akten liefern immer neue erschreckende Einblicke in das "System ÖVP", das auf der langjährigen Kontrolle der drei Säulen Innen-, Justiz- und Finanzministerium fußt. Die aktuelle Rücktrittswelle innerhalb der ÖVP legt nahe, dass gerade in den Bundes­län­derorganisationen der ÖVP einige noch unaufgedeckte Skandale schlummern und sich die Handlungsunfähigkeit der Partei bis in die Länder zieht.

In der Corona-Pandemie hat die ÖVP einen weiteren Versuch unternommen, um die leeren Parteikassen aufzufüllen. Aus dem NPO-Corona-Fonds, der beim Vizekanzler angesiedelt ist, haben sich die schwarzen Seniorenbund-Organisationen in Oberöster­reich und Tirol Förderungen in Millionenhöhe mutmaßlich erschlichen; und auch die Politische Akademie der ÖVP ließ sich rund 400.000 Euro aus diesem Fonds über­weisen. Eine entsprechende Überprüfung durch das Vizekanzleramt wurde in die Wege geleitet.

Vorläufiger Höhepunkt der ÖVP-Skandal-Liste ist der in der Vorwoche veröffentlichte Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Jahr 2019, den der damalige Generalsekretär und nunmehrige Bundeskanzler Karl Nehammer zu verantworten hat. Nicht nur, dass dieser insgesamt gleich dreimal eingereicht wurde – es ist der ÖVP auch nicht gelungen, die Fragen der Rechnungshof-Prüfer zu zweifelhaften oder mutmaßlich falschen Anga­ben entsprechend auszuräumen, sodass sich der Rechnungshof veranlasst sah, zur Veröffentlichung des Berichtes am 10. Juni 2021 folgende Presseaussendung mitzu­schicken:

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Rechenschaftsbericht der Österreichischen Volkspartei

(ÖVP) 2019 veröffentlicht

Der Rechnungshof hat am heutigen Tag den Rechenschaftsbericht der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) 2019 veröffentlicht.

Z U M   A B L A U F   D E S   V E R F A H R E N S

Politische Parteien mussten dem Rechnungshof ihre Rechenschaftsberichte 2019 bis Ende September 2020 übermitteln. Im Verfahren kontrolliert der Rechnungshof dann die Richtigkeit der Angaben – Einblick in die Unterlagen der Parteien kann er dazu aber nicht nehmen. Bei Zweifeln an den Angaben in einem Rechenschaftsbericht ersucht der Rech­nungshof die Partei um Aufklärung. Diese Zweifel können sich aus dem Kontroll­verfahren selbst, aus bekanntgewordenen Umständen oder etwa auch aus Unterlagen, die dem Rechnungshof von dritter Seite übermittelt werden, ergeben. Der Rechnungshof muss sich bei seinem Kontrollverfahren auf die Angaben der Partei verlassen. Bleiben Zweifel an der Richtigkeit des Rechenschaftsberichts bestehen, erfolgen zu diesen Bedenken des Rechnungshofes Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transpa­renz-Senat (UPTS). Dieser entscheidet dann, ob eine Verletzung des Parteiengesetzes tatsächlich vorliegt.

Das Verfahren zur Kontrolle des Rechenschaftsberichts der ÖVP 2019 war außer­gewöhnlich. Die neue Rechtslage ab 9. Juli 2019 – erstmalige Einbeziehung der nicht-territorialen Teilorganisationen – sowie das umfangreiche Bekanntwerden über mutmaß­liche Aktivitäten der Partei hatten direkte Auswirkung auf das Kontrollverfahren. Es machte mehrere Frage-runden an die ÖVP notwendig.

Im Sinne der Transparenz hier eine zeitliche Darstellung des Kontrollverfahrens:

Erstes Ersuchen der ÖVP

um Fristverlängerung für die Abgabe des Rechenschaftsberichts:            28. 09. 2020

Erneutes Ersuchen um Fristverlängerung:                                       28. 10. 2020

Erste Fassung des Rechenschaftsberichts der ÖVP 2019

beim Rechnungshof eingelangt:                                                                   22. 12. 2020

Erste Aufforderung des Rechnungshofes

an die ÖVP zur Stellungnahme:                                                                   04. 05. 2021

Zweite Fassung des Rechenschaftsberichts der ÖVP 2019

beim Rechnungshof eingelangt:                                                                   28. 05. 2021

Stellungnahme der ÖVP zur ersten Aufforderung eingelangt:         28. 05. 2021

Zweite Aufforderung des Rechnungshofes an die ÖVP

zur Stellungnahme:                                                                                       06. 10. 2021

Auskunftsverlangen des Rechnungshofes

an das Bundesministerium für Finanzen betreffend Studien:                      15. 10. 2021

Stellungnahme der ÖVP zur zweiten Aufforderung eingelangt:      06. 12. 2021

Dritte Aufforderung des Rechnungshofes an die ÖVP

zur Stellungnahme:                                                                                       25. 01. 2022

Vierte Aufforderung des Rechnungshofes an die ÖVP

zur Stellungnahme:                                                                                       18. 02. 2022

Stellungnahme der ÖVP zur vierten Aufforderung eingelangt:        07. 03. 2022

Stellungnahme der ÖVP zur dritten Aufforderung eingelangt:         23. 03. 2022

Mitteilung der ÖVP an den Rechnungshof, dass eine dritte

Fassung des Rechenschaftsberichts 2019 übermittelt wird:                       23. 03. 2022

Aufforderung des Rechnungshofes an die ÖVP, die angekündigte

dritte Fassung des Rechenschaftsberichts auch zu übermitteln:    26. 04. 2022

Abänderung der Stellungnahme zur dritten Aufforderung

durch die ÖVP:                                                                                             28. 04. 2022

Dritte Fassung des Rechenschaftsberichts der ÖVP 2019

beim Rechnungshof eingelangt:                                                                   29. 04. 2022

Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts der ÖVP 2019

durch den Rechnungshof:                                                                            10. 06. 2022

Österreichische Volkspartei (ÖVP)

Wahlkampfkosten:

EU-Wahl (26. Mai 2019):                                                                  6.915.401,37 Euro

Nationalratswahl (29. September 2019):                                          5.602.512,40 Euro

Spenden über das gesamte Jahr:                                         2.115.512,19 Euro

Die ÖVP erklärt im Rechenschaftsbericht 2019, die Wahlkampfkosten-Obergrenze für die Nationalratswahl (7 Millionen Euro) eingehalten zu haben. Für den Rechnungshof ergibt sich dazu zusammengefasst folgendes Bild:

•           Der Oberste Gerichtshof (OGH) hält in einer Entscheidung fest, dass er nicht widerspricht, wenn Gerichte die Behauptung zulassen, dass Wahlkampfkosten nicht als solche verbucht worden seien.

•           Dem Rechnungshof wurden von unbekannter dritter Seite Unterlagen zu den Wahlkampfkosten übermittelt. Der Rechnungshof schätzt diese Unterlagen, die Inhalte und Zahlen aus der Buchhaltung der ÖVP enthalten, als authentisch ein. Die Dokumente lassen die Angaben, die Wahlkampfkosten-Obergrenze wurde eingehalten, zweifelhaft erscheinen.

•           Es ist mit der politischen Lebenswirklichkeit für den Rechnungshof schwer in Einklang zu bringen, dass für die Nationalratswahl deutlich weniger Wahlkampfkosten ausgegeben worden sein sollen als für die EU-Wahl.

Die ÖVP konnte in ihren Stellungnahmen an den Rechnungshof die Bedenken nicht aus­räumen. Die Unterlagen, die der Rechnungshof von dritter Seite erhielt, können wohl ein internes Dokument für eine Planung sein, so die ÖVP. Konkrete Fragen des Rech­nungshofes zu diesen Unterlagen beantwortete die ÖVP aber teilweise nicht (etwa, warum bestimmte Kosten laut dieser Unterlagen nicht in die Kosten für den Wahlkampf eingerechnet wurden).

Der Rechnungshof sieht in der Zusammenschau genügend Anhaltspunkte für eine Mit­teilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS), dass ein Verstoß gegen das Parteiengesetz (Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenze) vorliegt.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat hat im Sommer 2021 allerdings erstmals Folgendes zu Zahlenangaben in einem Rechenschaftsbericht entschieden (GZ 2021-0.394.557): Selbst wenn der UPTS dem Rechnungshof zustimmt, dass er zutreffend konkrete Anhaltspunkte für unrichtige Zahlenangaben in einem Rechenschaftsbericht hat und selbst wenn der UPTS ebenfalls zustimmt, dass die Partei Zweifel nicht aus­räumen konnte, muss der Rechnungshof dennoch vorher eine Wirtschaftsprüferin bezie­hungs- weise einen Wirtschaftsprüfer beauftragen, der im Auftrag des Rechnungshofes diese Zahlenangaben der Partei prüft. Erst danach kann der Rechnungshof eine Mittei­lung an den UPTS erstatten.

Der Rechnungshof setzt daher – der Entscheidung des UPTS vom 12. Juli 2021 folgend – erstmals eine Wirtschaftsprüferin beziehungsweise einen Wirtschaftsprüfer ein, die oder der den Auftrag erhält, die Angaben der ÖVP zu den Wahlkampfkosten für die Nationalratswahl zu prüfen. Die ÖVP hat vollen Zugang und Einsicht in die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Belege zu gewähren.

Das Gesetz sieht vor, dass der Rechnungshof die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nunmehr um die Erstellung einer Liste mit in Frage kommenden Wirt­schaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern ersucht. Danach entscheidet der Rechnungs­hof durch Los, wer aus dieser Liste beauftragt wird. Die Kosten für dieses Verfahren sind aus den Budgetmitteln des Rechnungshofes zu tragen.

Zu folgenden Punkten erfolgen direkt Mitteilungen des Rechnungshofes an den Unab­hängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS):

•           Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen

Im Zusammenhang mit der bekanntgewordenen Verdachtslage, Meinungsumfragen im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen wären parteipolitisch und zugunsten der ÖVP durchgeführt worden, ersuchte der Rechnungshof das Finanzministerium um Infor­mationen, ob beziehungsweise welche Umfragen im Jahr 2019 beauftragt wurden.

Eine Auswertung des Rechnungshofes ergab Folgendes:

Bei zwei Umfragen, die unmittelbar vor der EU-Wahl 2019 durchgeführt wurden, sind die Kosten pro Fragestellung ohne ersichtlichen Grund in einem Vergleich zu den anderen Studien in diesem Jahr einmal 50 Prozent und einmal 100 Prozent höher.

Der Rechnungshof sieht – vor dem Hintergrund des Gesamteindrucks – darin einen Anhaltspunkt dafür, dass es im Zusammenhang mit diesen beiden Umfragen zu unzulässigen Spenden in der Höhe von zumindest 26.208 Euro zugunsten der ÖVP gekommen sein könnte.

•           Österreichischer Seniorenbund

Der Rechnungshof hatte bereits bei seiner Kontrolle des Rechenschaftsberichts der ÖVP 2016 Bedenken, dass im Zusammenhang mit dem Österreichischen Senio­ren­bundeine Verletzung des Parteiengesetzes vorliegenkönnte und erstattete deshalb eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS). Konkret ging es darum, dass der Seniorenbund Wolkersdorf eine Spende der Stadtgemeinde Wolkersdorf erhalten hat. Der Rechnungshof war der Ansicht, dass der Seniorenbund Wolkersdorf der ÖVP zuzurechnen ist (und nicht etwa ein gleichnamiger Verein ist, der keine Ver­bindung zur ÖVP hat). Daher sei eine Spende einer Gemeinde an den Seniorenbund unzulässig. 2018 bestätigte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) die­se Annahme des Rechnungshofes. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesbe­züglich den Verstoß gegen das Parteiengesetz, ging jedoch nicht auf die Grundsatzfrage ein.

Nach umfangreichen Recherchen im Zuge des Kontrollverfahrens für den Rechen­schaftsbericht 2019 vertritt der Rechnungshof die Ansicht, dass jedenfalls für das Jahr 2019 die Vereine „Österreichischer Seniorenbund“ der Teilorganisation der ÖVP zuzu­rechnen sind.

So beschreibt sich der Seniorenbund selbst noch in von ihm veröffentlichten Presse­unterlagen im Juni 2021 mit: „Mehr als nur ein Bund. Verein, Teilorganisation und Inter­essensvertretung in einem.“

Dazu kommen oftmals deckungsgleiche Vereinssitze (ident am Ort der Bundes- bezie­hungsweise der jeweiligen Landespartei), die Präsentation der Vereine des Senioren­bundes im Internet (weitgehend unklar, ob von einem Verein oder von der Teilorgani­sation die Rede ist), sowie die Formulierungen in den Beitrittserklärungen (in Oberöster­reich findet damit etwa ein Beitritt zur Teilorganisation statt).

Der Rechenschaftsbericht der ÖVP 2019 ist nach Auffassung des Rechnungshofes vor diesem Hintergrund unrichtig und unvollständig, weil bei der Teilorganisation „Öster­reichischer Seniorenbund“ sämtliche Einnahmen und Ausgaben aus den Vereinen „Österreichischer Seniorenbund“ fehlen.

Die ÖVP bestreitet in ihrer Stellungnahme an den Rechnungshof, dass die Vereine Seniorenbund Teil der Partei seien. Sie seien auch keine nahestehenden Organi­sa­tionen. Es gebe grundsätzliche Unterschiede hinsichtlich Rechtsform, Organisation, Gebarung und Rechnungswesen.

Selbst für den Fall, dass die Vereine nicht der Teilorganisation zugerechnet werden, liegt nach Ansicht des Rechnungshofes ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor:

Die ÖVP gibt Einnahmen aus „Mitgliedsbeiträgen“ für die Teilorganisation Seniorenbund von 896.448,04 Euro an. In ihrer Stellungnahme an den Rechnungshof führt die ÖVP jedoch selbst aus, dass in (nur) drei Bundesländern zwischen 5 und 12 Prozent des von den Vereinen eingehobenen Mitgliedsbeitrags pro Mitglied an die Teilorganisation weitergeleitet werden. In Niederösterreich funktioniere es umgekehrt: Hier behalte die Teilorganisation Seniorenbund 5 bis 12 Prozent ein und leite die verbleibenden Mitgliedsbeiträge an den Verein Seniorenbund weiter. All dies ergibt nach Berechnungen des Rechnungshofes einen Betrag von maximal 342.204 Euro. Eine Erklärung für die erhebliche Abweichung zu den ausgewiesenen „Mitgliedsbeiträgen“ für die Teilorgani­sation Seniorenbund gab die ÖVP nicht. Der Rechnungshof sieht Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Angaben.

Überdies recherchierte der Rechnungshof inseratenähnliche Einschaltungen im Jahr 2019 in Medien, deren Medieninhaber oder Herausgeber der Verein Österreichischer Seniorenbund war. Der Rechnungshof qualifiziert dies als Wahlwerbung zugunsten der ÖVP, die in der Spendenliste aufscheinen muss. Dies aber ist nicht der Fall.

Abschließend zu diesem Thema folgender Hinweis: Diese Mitteilung an den Unab­hängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) erfolgt unabhängig von den jüngst be­kanntgewordenen Umständen zu Förderungen aus Corona-Hilfen. Diese werden im Kontrollverfahren für den Rechenschaftsbericht der ÖVP 2020 beziehungsweise 2021 eine Rolle spielen.

•           Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“

Der Wirtschaftsbund Landesgruppe Vorarlberg – und somit eine Teilorganisation der ÖVP – war zumindest im Jahr 2019 Medieninhaber des Magazins „Vorarlberger Wirt­schaft“.

Die Zeitung erschien im Jahr 2019 neun Mal. Sie enthielt zwischen 47 Prozent und 82 Prozent Inserate – ein im Vergleich zu anderen Printmedien durchaus hoher Anteil. Laut Tarif zuzüglich 5 Prozent Werbeabgabe und 20 Prozent Umsatzsteuer betrug dafür der Inseratenpreis zusammengefasst über 1.600.000 Euro.

Berechnungen und Vergleiche des Rechnungshofes mit den Inseratentarifen eines in Aufmachung, Umfang und Druckqualität ähnlichen Blattes („Gemeindeblatt für die Lan­deshauptstatt Bregenz sowie für die Gemeinden des Bezirks Bregenz“) ergeben fol­gendes Bild:

Selbst wenn man einräumt, dass das Gemeindeblatt eine niedrigere Auflage hat, bleibt für den Rechnungshof zweifelhaft, wie sich der Anzeigenpreis von über 1.600.000 Euro beim Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ darstellen lässt. Die entsprechende Anzahl an gleichartigen Inseraten würde beim Gemeindeblatt insgesamt nämlich nur rund 268.000 Euro kosten.

Der Rechnungshof vertritt somit die Auffassung, die Differenz, nämlich rund 1.332.000 Euro, sei im Sinne des Parteiengesetzes als Spende zu qualifizieren. In diesem Betrag sind unzulässige Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und von Unter­nehmungen mit mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung in der Höhe von rund 232.000 Euro enthalten. Naturgemäß wird auch die ab 9. Juli 2019 geltende Spendenobergrenze von 7.500 Euro je Spenderin oder Spender zu beachten sein.

•           Ausweis von Zahlungen des Vorarlberger Wirtschaftsbundes an die Vorarlberger Volkspartei

Im Rechenschaftsbericht 2019 der ÖVP ist unter „Einnahmen und Erträge der ÖVP Vorarlberg – Beiträge innerhalb der Parteiorganisation“ ein Betrag von 500.000 Euro vermerkt.

Die ÖVP teilte dem Rechnungshof auf entsprechende Fragen mit, dass es sich dabei um eine Zahlung des Vorarlberger Wirtschaftsbundes aufgrund parteiinterner Verpflich­tungen handle.

Es sind jedoch – auch aufgrund einer Finanzprüfung – Umstände bekanntgeworden, die nahelegen, dass es abseits dieser „parteiinternenVerpflichtung“ weitere Zahlungen des Vorarlberger Wirtschaftsbundes im Jahr 2019 an die Vorarlberger Volkspartei gegeben hat, wie etwa Übernahme von Kosten für Veranstaltungen mit ÖVP-Politikerinnen und ÖVP-Politikern. Dies zeige sich aus den Unterlagen im Zuge der Finanzprüfung.

Dazu findet sich jedoch unter „Einnahmen und Erträge der ÖVP Vorarlberg – Beiträge innerhalb der Parteiorganisation“ nichts. Für den Rechnungshof ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Angaben.

•           „Niederösterreich Zeitung“

Die „Niederösterreich Zeitung“ erschien im Jahr 2019 ein Mal, und zwar im Mai 2019, im Vorfeld der EU-Wahl. Medieninhaber war die INNOVA Verlag GmbH. Herausgeber war die Volkspartei Niederösterreich.

Der Rechnungshof sieht auf mehreren Seiten dieser Ausgabe eindeutige Wahlwerbung für zwei ÖVP-Kandidaten und für die Partei.

Der Rechnungshof sieht Gratis-Werbung (inseratenähnliche Beiträge) zugunsten einer Partei oder ihrer Kandidatinnen oder Kandidaten als Spende im Sinne des Parteien­gesetzes.

Die ÖVP meint dazu gegenüber dem Rechnungshof, dass die Bewertung solch einer Berichterstattung als Spende eine unzumutbare Einschränkung des verfassungs­recht­lich geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung ist.

Legt man den gängigen Inseratentarif für die „Niederösterreich Zeitung“ zugrunde und addiert dazu anteilig die Produktions- sowie Versandkosten, kommt der Rechnungshof auf eine Summe von rund 64.000 Euro, die als Spende ausgewiesen (und sofort gemeldet) hätte werden müssen.

Zusammengefasst erfolgen weitere Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) betreffend:

•           mögliche unzulässige Spende im Zusammenhang mit dem Steirischen Bau­ernbundball (Werbung für den Bauernbundball aus öffentlichen Mitteln des Land­wirt­schaftsministeriums in der Höhe von 43.200 Euro)

•           Spenden von IGO Industries GmbH und Heide Margarethe Goëss-Horten (Frage des Zeitpunkts der Spenden und allfällige unverzügliche Meldepflicht)

•           möglicherweise fehlender Ausweis von Spenden: Inserate im „NÖGemeinde-Fachjournal für Gemeindepolitik“ (Medieninhaber: Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH) als Wahlwerbung zugunsten der ÖVP (und damit als auszuweisende Spenden in der Höhe von rund 29.000 Euro)

•           unklarer Ausweis der Kärntner Volkspartei betreffend Kreditaufnahme und der Kreditrückzahlungen (unterschiedliche Angaben in der zweiten Fassung und der dritten Fassung des eingereichten Rechenschaftsberichts der ÖVP 2019)

•           vermutete, teilweise unrichtige Zuordnung von Mitgliedsbeiträgen (Mitglieds­bei­träge des Wirtschaftsbundes fallweise als Mitgliedsbeitrag, fallweise als „Beiträge innerhalb der Parteiorganisation“ ausgewiesen)

•           möglicher unrichtiger Ausweis der Vorarlberger Volkspartei betreffend einen Betrag von 175.422,85 Euro, der in dem im Amtsblatt für das Land Vorarlberg Nr. 50/2020 veröffentlichten Rechenschaftsbericht der ÖVP Vorarlberg unter „Zahlungen an nahestehende Organisationen“, in dem Rechnungshof über-mittelten Rechenschafts­bericht allerdings unter „Beiträge innerhalb der Parteiorganisation“ ausgewiesen ist

Auffälligkeiten im Kontrollverfahren:

Der Rechnungshof macht auf zwei Punkte aufmerksam, die auffällig sind (allerdings aufgrund seiner derzeit bestehenden Möglichkeiten nicht hinreichend für eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat aufbereitet werden können):

•           Betreuung des Twitter-Accounts des Bundeskanzlers durch das Bundeskanz­ler­amt

Der Rechnungshof nahm Berichte und eine parlamentarische Anfrage zum Anlass, die Partei zur Stellungnahme aufzufordern, wie es sich mit den Kosten für die Betreuung des Twitter-Accounts des Bundeskanzlers verhält. Das Bundeskanzleramt, so die Be­antwortung der parlamentarischen Anfrage, betreibe einen BKA-Account und betreue außerdem den „persönlichen Twitter-Account des Bundeskanzlers“. Die ÖVP teilte dem Rechnungshof mit, dass im Jahr 2019 der Medieninhaber des persönlichen Twitter-Accounts des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz die ÖVP gewesen sei. Der Account sei ausschließlich von der Partei betreut worden. Soweit Leistungen bezie­hungsweise Services des Bundeskanzleramts dafür verwendet worden seien(etwa Videos oder Fotos) wären diese allen Medien (Fotoservice des Bundeskanzleramtes) zur Ver­fügung gestanden.

In diesem Zusammenhang wird der Rechnungshof eine Prüfung zum Thema „Social Media Accounts von Regierungsmitgliedern“ auf seinen Prüfplan setzen.

•           Niederösterreichischer Gemeindebund

Die ÖVP Niederösterreich erhielt laut Rechenschaftsbericht 2019 einen Betrag von 3.030.431,51 Euro aus „Zahlungen von nahestehenden Organisationen“.

Laut dem Rechnungshof vorliegenden Informationen dürfte darunter der „Niederöster­reichische Gemeindebund“ sein. Für jede ÖVP-Gemeindemandatarin beziehungsweise für jeden ÖVP-Gemeindemandatar bezahlt die jeweilige Gemeinde einen Beitrag an den „Niederösterreichischen Gemeindebund“. Zumindest einen Teil davon erhält die Nieder­österreichische Volkspartei nämlich dafür, dass sie Schulungen für die Gemeinde­verteterinnen und -vertreter ermöglicht, Räumlichkeiten zur Verfügung stellt etc.. Recherchen des Rechnungshofes – unter anderem Inhalte aus einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten – legen nahe, dass für die Schulung („Weiterbildung und Schulung der Gemeindemandatare aus Gemeindemitteln“) der niederöster­reichi­schen ÖVP-Gemeinderäte 2019 ein Anteil von rund zwei Millionen Euro vorgesehen war, der aus Gemeindemitteln ausbezahlt wurde.

In diesem Zusammenhang wird der Rechnungshof eine Prüfung zum Thema „Öffentliche Schulungsgelder für Gemeindemandatare in Niederösterreich“ auf seinen Prüfplan setzen.

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Österreich braucht in politisch herausfordernden Zeiten (Teuerung, Corona, Ukraine) eine Bundesregierung, die mit voller Kraft und ohne parteipolitische Ablenkungen und Einschränkungen für die Menschen in unserem Land arbeitet. Die in erster Linie rund um die ÖVP aufgetretenen und wohl auch in Zukunft auftretenden Korruptions- und Machtmissbrauchsvorwürfe sind keinesfalls geeignet, der aktuellen österreichischen Bundesregierung diese notwendige Stabilität zu geben. Welche Rolle dem von Journalist Martin Thür aufgedeckten Netzwerk von knapp 900 Vereinen im „Parteiumfeld“ der ÖVP zukommt, wird aufzuklären sein.1

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundeskanzler wird gemäß Art. 74 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“

1  https://twitter.com/MartinThuer/status/1535972874502168576?cxt=HHwWgICzlaDM79AqAAAA 

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordnete Tomaselli zu Wort ge­meldet. – Bitte.