Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich werde sämtliche Debattenbeiträge durchlesen, auch noch einmal darauf prüfen, ob sie ordnungsrufwürdig sind. Bei der Schnelligkeit kann man das hier nicht – letzten Endes auch deshalb, weil es jedes Mal grenzwertig ist. Die Debatte hat insgesamt eine hohe Emotionalität gehabt. Ich glaube, wir tun gut daran, dass wir das wieder auf eine sachliche Ebene zurückführen. Daher werde ich es auch von dort aus noch einmal beurteilen.

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Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens ge­genüber dem Bundeskanzler“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsge­setzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Ver­fassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, und damit ist er abgelehnt.