22.05

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseher! Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine dauert mittlerweile über 100 Tage und ist auf das Schärfste zu verurteilen. Bei der Präsentation der sicher­heitspolitischen Jahresvorschau im April dieses Jahres hat Florence Gaub, die stell­vertretende Direktorin des European Union Institute for Security Studies, gesagt, dass ein Krieg zwischen zwei Staaten in der Regel nicht schnell vorübergeht, im Durchschnitt mindestens 15 Monate dauert und eigentlich nie so einen Ablauf aufweist, wie wir Menschen ihn erwarten. In Summe kann man aber sagen, dass die Welt, wie wir sie kannten, durch den Kriegsakt bereits eine andere geworden und nicht mehr dieselbe ist.

Ein Thema, das medial viel zu wenig diskutiert wird, sind die Menschenrechte und deren Einhaltung im Krieg. Es gibt in unserer Welt gewisse Regeln, die auch im Krieg zwingend einzuhalten sind. Es sind die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, die eine gewisse rote Linie bilden. Im vorliegenden Entschließungsantrag wird daher die Einhal­tung der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und die individuelle straf­recht­liche Verantwortlichkeit in der Ukraine gefordert. Gemäß Art. 9 Abs. 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz erkennen wir in Österreich die Regeln des Völkerrechts auch als Be­standteil unseres nationalen Rechts an.

Meine Damen und Herren, im Zuge des Ukrainekrieges kam es zu schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, wie etwa durch Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung, Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser, Verlet­zungen des Verbots der Folter und systematische Vergewaltigung als Kriegswaffe. Durch all diese Handlungen wurden sowohl die Menschenrechte als auch das Völker­recht verletzt. Ich bin froh darüber, dass Österreich jeden möglichen Schritt setzt, damit Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, wie Kriegsverbrechen, geächtet und ge­ahndet werden, und zwar unabhängig davon, von welcher Seite diese begangen werden.

Zum Zweck der Aufklärung haben wir zusätzlich einen Justizexperten in den Internatio­nalen Strafgerichtshof entsandt und einen freiwilligen Beitrag in der Höhe von 100 000 Euro geleistet, der zur Verarbeitung und Analyse von Beweismitteln eingesetzt werden soll.

Zusätzlich wurde im Rahmen des UN-Menschenrechtsrates die Einrichtung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission mit Sitz in Wien beschlossen. Diese sowie weitere Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.08

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete El-Nagashi. – Bitte.