22.55
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Herr Außenminister! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt schon sehr viel darüber gehört, dass der Krieg in der Ukraine vor dreieinhalb Monaten begonnen hat. Mit dem Krieg kamen auch Kriegsverbrechen, und eines der schwersten Kriegsverbrechen ist Vergewaltigung von Frauen und Kindern, in diesem Fall durch russische Soldaten, aber auch durch Söldner aus Tschetschenien und Syrien.
Mein Antrag, der heute abgelehnt wird, zielte auf zwei Dinge ab: Erstens wollte ich, dass eine Factfindingmission eingesetzt wird, um Beweise zu sammeln und in weiterer Folge zu einem späteren Zeitpunkt diese Kriegsverbrecher auch vor Gericht zu stellen und einer Bestrafung zuzuführen, und der zweite Teil war eine scharfe Verurteilung vonseiten der österreichischen Bundesregierung, die wirklich sehr nachdrücklich darauf hinweisen sollte, dass wir diese Kriegsverbrechen aufs Schärfste verurteilen.
Jetzt gibt es mittlerweile Factfindingmissions. Dieser Antrag ist auch eine Zeit lang liegen geblieben, weil wir relativ wenige Ausschusssitzungen haben, und hat sich dadurch auch selbst überholt. Ich verstehe daher, dass man diesen Teil ein bisschen auf die Seite schiebt und sagt: Gut, wir wollen da nicht zustimmen! – Nichtsdestotrotz steht vonseiten der Bundesregierung eine scharfe Verurteilung dieser Kriegsverbrechen nach wie vor aus.
Zum gleichen Zeitpunkt, als der Menschenrechtsausschuss stattgefunden hat (Zwischenruf der Abg. Maurer) – Sie können sich gerne später zu Wort melden, Frau Kollegin –, tagte auch der Gesundheitsausschuss, und da passierte Folgendes:
Auch dort wurde ein Antrag von mir behandelt. Die Intention des Antrages war, sich darum zu kümmern: Wenn vergewaltigte ukrainische Frauen als Flüchtlinge nach Österreich kommen, dann brauchen sie dringend psychologische Hilfe, und es war mir wichtig, dass sie einen schnellen, raschen und unbürokratischen Zugang zu ebendieser Hilfe haben. Es kann auch sein, dass einige dieser Frauen draufkommen, dass sie von ihren Vergewaltigern schwanger sind, und dann brauchen sie einen schnellen, unbürokratischen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Dieser Antrag aber wurde vertagt, und zwar mit einer bemerkenswerten Begründung, nämlich – bitte festhalten! –, man sei sich in der Koalition nicht einig darüber, wie man mit Abtreibung umgeht.
Entschuldigung: Ihr seid euch zwischen Grünen und ÖVP nicht darüber einig, wie man mit vergewaltigten ukrainischen Frauen, die schwanger sind und einen Abbruch haben wollen, umzugehen hat?! Ihr seid euch nicht darüber einig, wie man mit der bestehenden Gesetzeslage, nämlich einer Fristenlösung, umgeht?! – Also das ist ja einfach unglaublich. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Die Selbstbestimmungsrechte von uns Frauen kommen weltweit unter Druck. Man braucht nur in die USA zu blicken, wo wir das Urteil des Supreme Courts mit Ende Juni erwarten. Man braucht nur nach Polen zu blicken, wo es Frauen de facto unmöglich geworden ist, eine Abtreibung vorzunehmen – übrigens auch ukrainischen Flüchtlingen, die eine Abtreibung benötigen –, wo diese Woche vom Gesundheitsminister auch eine Verordnung unterschrieben wurde, wonach sich schwangere Frauen fortan registrieren müssen, damit man dann wenige Monate später feststellen kann, ob denn auch das gewünschte Produkt, nämlich ein Kind, zur Welt gekommen ist, und wenn das nicht der Fall ist, dann hat diese Frau Erklärungsbedarf.
Unsere Rechte auf Selbstbestimmung sind weltweit unter Druck, und die Grünen sagen immer: Pro Choice is ois!, aber wenn es dann zum Lackmustest kommt, dann kneift ihr, und das ist wirklich bitter. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Deshalb plädiere ich dafür, weil ich diesen Antrag noch einmal einbringe, dass ihr eure Meinung bis dahin geändert habt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Disoski. – Bitte.