Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich möchte noch einmal das Thema Pensionen ansprechen, weil Sie heute ja schon in einer Anfragebeantwortung erklärt haben, dass die Bundesregierung sehr viel für Mindestpensionisten beziehungsweise Ausgleichszulagenbezieher tut.
Ich möchte darauf hinweisen: Die Ausgleichszulage liegt derzeit bei 1 030,49 Euro, es gibt aber auch Pensionen, die da knapp drüber sind. Pensionen von 1 100 Euro, 1 150 Euro, 1 200 Euro sind jetzt auch nicht gerade die Riesenpensionen, allerdings haben die Pensionisten, die 1 200 Euro netto haben, nur eine Erhöhung von 1,8 Prozent bekommen. Wir haben damals, im November, bereits 3,7 Prozent gefordert. Wir haben immer wieder gefordert, dass man doch auch bei den anderen Pensionen hinschauen muss. Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen setzen Sie, um den galoppierenden Wertverlust der Pensionen für die ältere Generation aktuell auszugleichen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich habe das vorhin schon zum Teil beantwortet. Es sind aufgrund der Sofortmaßnahmen, die getroffen worden sind, Erleichterungen geschaffen worden. Das ist unstrittig so. Es wird auch so sein, dass die Anpassung der Pensionen heuer entlang der Inflationsrate deutlich anders ausfallen wird als in den vergangenen Jahren. Das ist unstrittig und das wird auch Geld kosten, vollkommen klar.
Da die Teuerung aber weitergeht und durch diese Entlastungsschritte oder auch durch Erhöhungen nur zum Teil abgefedert werden kann, ist – und das ist die Zusage der Bundesregierung – angedacht, im Herbst zu überlegen: Welche weiteren Hilfen müssen und können auf den Weg gebracht werden? Nur – das ist auch gesagt und kommuniziert worden –: Wir können auf Dauer eine Inflationsrate von 8 bis 10 Prozent nicht über permanente Erhöhungen abgelten. Das geht sich dann irgendwann budgetär nicht mehr aus. Also da wird es ein Maßnahmenpaket brauchen, in dem insgesamt überlegt wird: Wie bekommen wir das strukturell in den Griff? Was gibt es auch vonseiten der Länder für Unterstützungsmöglichkeiten? Ich denke nur daran, dass zum Beispiel die Heizkostenzuschüsse der Bundesländer total unterschiedlich ausgestaltet sind, auch in ihrer Höhe. Die bewegen sich zwischen 300 Euro und 150 Euro, was für Mindestpensionisten einen gravierenden Unterschied darstellt.
Richtig ist aber: Da ist jedenfalls Handlungsbedarf gegeben, neben dem, was wir gemacht haben, noch einmal nachzuschärfen und zu schauen: Wie hoch müssen die Erhöhungen sein?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann gehen Sie nicht davon aus, dass Inflationsraten von 8 bis 9 Prozent dauerhaft zu Pensionserhöhungen in dem Ausmaß führen werden. Sie gehen auch davon aus, dass die Länder da etwas werden leisten müssen. Das ist eine gefährliche Drohung für die österreichischen Pensionisten, die ja auch Fixkosten haben und die ja ohnehin unter der Teuerung exorbitant leiden; teilweise überdurchschnittlich, wie ich ja gesagt habe, denn 1 200 Euro ist keine Riesenpension, trotzdem haben diese Personen selbstverständlich ihre Fixkosten zu bezahlen.
Gibt es von der Bundesregierung für Pensionen, die knapp über der Ausgleichszulage oder ein bisschen weiter drüberliegen – das sind ja nicht Personen, die auf riesengroße Ersparnisse zurückgreifen können –, tatsächlich keine Zusicherung, dass die Pensionserhöhung, wie auch gesetzlich vorgeschrieben ist, im Bereich der Inflationsrate liegen wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das genaue Gegenteil ist der Fall, das habe ich ja gesagt. Es wird im heurigen Jahr natürlich der Fall sein, dass sich die Erhöhungen entlang der aktuellen Inflationsrate werden bewegen müssen. Was denn sonst? Der Wertverlust ist ja schon eingetreten.
Wie sich das im nächsten und übernächsten Jahr darstellt, das ist die Frage. Das hängt auch damit zusammen, wie sich die Inflationsrate weiterentwickelt, wie sich das Wirtschaftswachstum weiterentwickelt, wie die Situation bei den Energiepreisen ist, wie die Situation in der Ukraine ist. All das wissen wir nicht. Im heurigen Jahr jedenfalls – und das ist die Zusage! – wird sich die Erhöhung entlang der Inflationsrate bewegen müssen, weil der Wertverlust schon eingetreten ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Koza. – Bitte.