Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum einzigen Tagesordnungspunkt.

Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir jetzt zur Abstimmung.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Bundes-Verfas­sungsgesetzes und eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 und 2 der Geschäftsordnung die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Jene Damen und Herren, die dem erwähnten Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der vorliegende Ge­setzentwurf wurde auch in dritter Lesung mehrstimmig angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Tagesordnung ist erschöpft.