13.22

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist schon ein wenig befremdlich, Kollegen Leichtfried von der SPÖ zu hören, wie er sich hinstellt und für seine Fraktion von Rechtsstaatlichkeit und von Anstand in der Politik spricht. (Ruf bei der SPÖ: Na, na!) Um das mit einem hand­festen Beispiel zu untermauern: Zur Rechtsstaatlichkeit darf ich Ihren Fraktions­kollegen Kai Jan Krainer zitieren. Seine Antwort auf die Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin hinsichtlich der Unzulässigkeit seiner Frage war nämlich – ich zitiere –: „Die rechtliche Einschätzung interessiert mich nicht.“ – So viel zur Rechtsstaatlichkeit in den Augen der SPÖ. (Abg. Leichtfried: Was hat eine Ein­schätzung mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?) Vor allem im Untersuchungsausschuss hat sie diese schon längst über Bord geworfen, und das auch entgegen den Anweisungen der Frau Verfahrensrichterin, frei nach dem Motto: „Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“. (Beifall bei der ÖVP.)

Das vorliegende Volksbegehren Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehren spricht auch von Anstand und Integrität in der Politik. Und weil ich Sie gerade vor mir sehe, Herr Kollege Krainer: Ja, es ist auch eine Frage des Anstandes in der Politik (Abg. Leichtfried: Was habts ihr denn schon wieder gemacht im UsA?), wenn man mit einer derartigen Vehemenz die Entscheidungen der Frau Verfah­rensrichterin nicht wahrhaben möchte, vor allem dann, wenn sie nicht der eigenen Ideologie entsprechen.

Diese perfide Doppelmoral vor allem Ihrer Fraktion erleben wir tagtäglich im Untersuchungsausschuss. Es werden mittlerweile sogar ehrenamtliche Funktio­näre vorgeladen, die sich falschen Vorhalten stellen müssen und dann im Untersuchungsausschuss vorgeführt und durch die Manege gezogen werden. (Abg. Einwallner: Da werden wir ja gar nicht mehr fertig mit den tatsächlichen Berichtigungen, Frau Kollegin! Was ist denn das für ein Blödsinn? Das ist ja unfass­bar!) Mir ist aber auch klar, dass das Ehrenamt nicht in allen Parteien die gleiche Wertschätzung erfährt. (Abg. Leichtfried – in Richtung Abg. Stögmüller –: Du, David, stimmt das so? – Abg. Stögmüller: Nein, das stimmt so nicht! – Abg. Leichtfried: Machst du eine Tatsächliche?)

Kollege Margreiter, dass die Tiroler Auskunftspersonen so kurz vor der Land­tags­wahl in Tirol vor dem Untersuchungsausschuss antanzen müssen, das mag natürlich purer Zufall sein – oder eben auch nicht. Der Untersuchungsausschuss ist jedenfalls ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Mittel zur Klärung der politischen Verantwortung in der Vollziehung des Bundes und keine Wahlkampf­veranstaltung. (Beifall bei der ÖVP.) Verstehen Sie mich aber nicht falsch! Wenn es Fehlverhalten gegeben hat, dann gehört dieses auch sanktioniert (Abg. Stögmüller: Fragen Sie einmal den Fürlinger!), und die Betroffenen haben auch die Konsequenzen zu tragen. (Abg. Leichtfried: Wer ist der Fürlinger?)

Einige Punkte aus dem vorliegenden Volksbegehren haben wir schon umgesetzt, an einigen Punkten arbeiten wir gerade. Als Beispiele seien die Kronzeugen­regelung, das Parteienfinanzierungsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz genannt. Einige, das hat Kollege Stocker sehr trefflich ausgeführt, würden wir auch gerne ergänzt sehen, aber damit werden wir uns dann im zuständigen Ausschuss beschäftigen. (Abg. Leichtfried: Vielleicht sagen Sie noch was zum Bau­ernbund oder zum Wirtschaftsbund – oder Seniorenbund wäre auch nett!)

Im Sinne von Alles-auf-den-Tisch wollen wir alles tun, um mit voller Transparenz, aber unter Einhaltung der Spielregeln (Abg. Einwallner: Wirtschaftsbund ...!) zur Aufklärung beizutragen, und das obwohl schon allein der Titel dieses Ausschus­ses verfassungswidrig ist. Dennoch haben wir nach 58 Auskunftspersonen jetzt zum 58. Mal gehört, dass es keine politische Einflussnahme gegeben hat, und das trotz der absurdesten und mit maximaler Kreativität zusammengebastelten Vor­halte. Keine politische Verfehlung ist bisher festgestellt worden.

Lassen Sie mich noch ein Wort zur Justiz beziehungsweise zum Thema 3 dieses Volksbegehrens, der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, und auch zum Thema 5, der Pressefreiheit, sagen! Obwohl es oftmals keinen Anfangsverdacht gibt, werden Ermittlungen in die Wege geleitet und die Medien werden davon informiert. Es entstehen durch mediale Vorverurteilung Schäden, die in weiterer Konsequenz – und da schließt sich jetzt der Kreis auch wieder – zu dramatischen Vertrauensverlusten sowohl in die Justiz als auch in die Politik beigetragen haben.

Es bleibt also festzuhalten: ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit; ein­zelnes Fehlverhalten ist aufzuklären und zu sanktionieren, und zwar dort, wo es angefallen ist, aber mit Maß und Ziel, jedenfalls aber mit Aufrichtigkeit und mit Anstand. (Beifall bei der ÖVP.)

13.27

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung dazu. Bitte.