14.33
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren dieses Hauses! Ich werde jetzt versuchen, in komprimierter Form zu erläutern, warum wir dieses Volksbegehren sehr kritisch betrachten und dementsprechend auch ablehnen werden.
Zum Ersten, wie das heute auch schon meine Vorredner angesprochen haben, ist da die Finanzierbarkeit: Es ist fast unmöglich, in Österreich ein bedingungsloses Grundeinkommen zu finanzieren, denn die Kosten würden bei 108 Milliarden Euro liegen. Wenn wir dem unsere Einnahmen gegenüberstellen – da gibt es ja auch noch 60 Milliarden an Sozialversicherungsbeiträgen, die hat Kollege Gödl vergessen; auch diese würden dann dort mitberücksichtigt werden –, ist die Finanzierbarkeit schon einmal obsolet.
Der zweite Punkt, der noch viel interessanter ist: Ich war seinerzeit selbst involviert, als wir die Mindestsicherung eingeführt haben, und die Mindestsicherung hat bewirkt, dass wir uns in unserer Leistungsgesellschaft nach unten nivelliert haben. Der Unterschied zwischen jenen, die arbeiten und mit ihrer Tätigkeit zum Staat beitragen – das ist auch eine Bürgerpflicht; ein bestimmtes Leistungsspektrum –, und jenen, die Mindestsicherung bekommen – die das letzte soziale Auffangnetz sein sollte –, stimmt nicht mehr.
Das ist heute etwas ganz Wesentliches: Wir alle müssen daran arbeiten, dass sich Leistung wieder lohnt! Ich kann nicht jedem – verzeihen Sie mir, dass ich es so sage – Dahergelaufenen einfach 1 000 Euro im Monat schenken, ohne dass ich als Staat eine Leistung dafür bekomme! – Das also als zweiter Punkt.
Der dritte Punkt: Wenn wir hier über dieses Volksbegehren diskutieren, dann muss uns klar sein, dass so etwas ohne Volksabstimmung überhaupt nicht gehen wird, denn wir sprechen von einer Gesamtänderung der Bundesverfassung! Die Mindestsicherung ist Landeskompetenz, viele Angelegenheiten betreffend Menschen mit Behinderungen sind Landeskompetenzen, und Pensionen sind Bundeskompetenz. Das heißt, alle mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in Zusammenhang stehenden Änderungen in diesen Bereichen müssen einer Volksabstimmung unterzogen werden, darüber müssen wir uns hier im Hohen Haus klar sein.
Auch europarechtlich stößt dieses Anliegen auf Hürden und Beschränkungen. Wenn wir einen Blick nach Deutschland riskieren: Dort gibt es eine Diskussion über Hartz IV, und in weiterer Folge diskutieren nun Grüne, Liberale und SPD ein bedingungsloses Grundeinkommen, stoßen dabei jedoch bereits jetzt auf verfassungsrechtliche und europarechtliche Hürden.
Diese drei Punkte zusammenfassend lässt sich also sagen: Ein bedingungsloses Grundeinkommen in Österreich ist schwer nachvollziehbar und auch nicht durchführbar. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Markus Koza. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.