18.59

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Saal! Vor allem aber werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und hier auf der Galerie! Es ist ja nicht so, dass uns das Sanktionsthema im Verhältnis zwi­schen der EU und Russland erst jetzt im Zuge des Angriffskrieges seit Februar 2022 beschäftigt, sondern die Sanktionenverordnung, die auch dem jetzigen Gesetzesbeschluss zugrunde liegt, stammt ja bereits aus dem Jahr 2014, als Putin zum ersten Mal auf fremdes Territorium zugegriffen und die Krim annektiert hat. Damals waren die Sanktionen auch damit begründet, dass ein unbeteiligtes Verkehrsflugzeug auf dem Flug von Amsterdam nach Kuala Lumpur von russischen Raketen abgeschossen worden ist.

Das muss man sich alles in Erinnerung rufen, um dann zur Frage zu kommen – das wurde heute schon mehrfach thematisiert –: Sind diese Sanktionen wirklich alternativlos? – Wenn man es im Wortsinn versteht, könnte man sagen: Ja, natürlich, wir hätten auch nichts tun können. Da lade ich Sie, vor allem die ge­schätzten Kolleginnen und Kollegen bei der FPÖ, jetzt aber ein: Machen wir das Gedankenexperiment: Was wäre passiert, wenn im Gefolge des Angriffskrie­ges ab dem 24. Februar 2022 die Weltgemeinschaft, die Wertegemeinschaft, die westliche Wertegemeinschaft untätig geblieben wäre, wenn einfach nichts passiert wäre? Wollen wir uns vorstellen, was heute mit der Ukraine los wäre, wenn die westliche Welt, der wir ja mit unseren Werten Rechtsstaat und Demokratie verbunden sind, einfach untätig geblieben wäre? – Ich will mir das gar nicht ausmalen.

Ich liebe den Rechtsstaat, und weil der Rechtsstaat das so fordert, haben wir dieses Prozedere jetzt einzuhalten. Das passiert ja nicht so wie in Russland, dass da irgendein autokratischer Herrscher irgendetwas anordnet, sondern – ganz im Gegenteil – das ist ein aufwendiges Prozedere, bis solche Verordnungen wie die EU-Sanktionen dann rechtskräftig sind.

Im konkreten Fall muss man daran erinnern, dass am 8. April 2022 ja nicht nur diese Änderung der Sanktionenverordnung aus dem Jahr 2014 beschlossen worden ist, sondern es wurde ja am 21. Juli 2022 eine weitere Novelle dieser Verordnung beschlossen, die jetzt eben diese staatliche Umsetzung erfor­dert hat, um eben den Ansprüchen eines Rechtsstaates zu genügen. Das ist kein einfacher Eingriff, den wir da machen. Wir müssen die Verfassung ändern – das hat bereits ein Vorredner erwähnt –, aber es ist notwendig, damit wir eben genau diese Standards haben, die in der Ukraine so gefährdet sind und die in Russland überhaupt nicht gegeben sind. Die dortige Situation wollen wir nicht, denn es braucht den Rechtsstaat.

Wir müssen uns bedingungslos zum Rechtsstaat bekennen, damit wir den Wohlstand, den wir haben, erhalten können beziehungsweise, wenn er jetzt in­folge multipler Krisen auf dieser Welt zurückgeht, im Interesse unserer Be­völkerung, im Interesse der Menschen wieder zurückgewinnen können. Daher ist es notwendig, diese Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit auch die Sanktionen auf einer rechtsstaatlichen Basis fußen und wir uns darauf berufen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

19.03

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminis­terin. – Bitte sehr.