Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich fragen, ob wir das können. – Ja.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1704 der Beilagen. Darf ich um Aufmerksamkeit bitten!?
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung annimmt, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist auch in dritter Lesung angenommen.
Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Tagesordnung ist erschöpft.