Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das Verlangen von 20 Abge­ordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunkts 2 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

Tagesordnungspunkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1704 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in zweiter und dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – ange­nommen.“

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Erheben sich gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls Einwände? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Ge­schäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2831/A(E) bis 2840/A eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilun­gen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.28 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.