17.04
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus oben auf der Galerie! Worum geht es hier? – Es geht um diverse Änderungen im Zahnärztegesetz beziehungsweise im Zahnärztekammergesetz. Notwendig sind diese auf der einen Seite deshalb geworden, weil es ein VfGH-Erkenntnis gibt, das umgesetzt werden soll; das ist auch der Inhalt der Regierungsvorlage gewesen.
Ein anderer Grund dafür, warum wir das hier heute novellieren, ist aber ein eher unangenehmer Grund oder ein unangenehmer Anlass.
Wenn Sie sich erinnern: Wir haben am 20. November 2020 gemeinsam hier im Haus einstimmig etwas beschlossen, und zwar einen Entschließungsantrag zum Thema Kieferorthopädie, nämlich die Einführung eines Facharztes für Kieferorthopädie. Nach diesem gemeinsamen Entschließungsantrag hat es eben etliche Zeit gedauert, bis das Ministerium einen entsprechenden Entwurf entwickelt und uns dann auch zugeleitet hat. Den haben wir am 8. Juni 2022 gemeinsam im Gesundheitsausschuss beraten und ihn dann auch einstimmig beschlossen.
Am 15. Juni haben wir wiederum hier im Haus, im Nationalrat, diese Vorlage für die Einführung des Facharztes für Kieferorthopädie einstimmig beschlossen. Am 29. Juni wurde dann im Bundesrat dieser Facharzt für Kieferorthopädie einstimmig beschlossen. Das heißt, wenn man so möchte, alle damit beschäftigten Gremien waren einstimmig der Meinung, es ist eine gute Sache, es ist eine gescheite Sache, den Facharzt für Kieferorthopädie hier in Österreich einzurichten und eben die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu beschließen.
Einzig die Stadt Wien, das Land Burgenland und das Land Kärnten waren der Meinung: Nein, das mögen wir nicht! – Kurz vor Ende der möglichen Einspruchsfrist haben sie Einspruch gegen dieses Gesetz erhoben – zwei Länder davon sogar unbegründet, ein Land hat eine lapidare kurze Begründung abgegeben –, und deshalb müssen wir heute hier die entsprechenden Bestimmungen, die aufgrund der Einführung dieses Kieferorthopädiefacharztes vorgesehen gewesen wären, wieder zurücknehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ich finde es eigentlich eine ziemliche Frotzelei gegenüber diesem Hohen Haus und den damit befassten Gremien, dass man hergeht und einstimmige Beschlüsse, die durch den Nationalrat, durch den Bundesrat eben einstimmig gefasst wurden, mit einem Vorwand, den es in Wirklichkeit nicht gibt, beeinsprucht, nur weil man – als Stadt Wien in dem konkreten Fall – gerade einen, wie man auf Wienerisch so schön sagt, Kelch mit der Ärztekammer hat, dass man das auf diese Art und Weise austrägt. Ich finde es eigentlich eine Frechheit, und es ist eine Frotzelei gegenüber diesen Gremien, die wir hier herinnen auch vertreten.
Was ich mir wünschen würde, liebe Kolleginnen und Kollegen – insbesondere an die Sozialdemokratie gerichtet –: Bitte redet mit euren Kolleginnen und Kollegen in Kärnten, in Wien und im Burgenland, damit wir uns so etwas in Zukunft ersparen können! Denn: Der angebliche Grund, der da angegeben wurde, warum dagegen Einspruch erhoben wurde, war anscheinend so wichtig, dass niemand von euch darüber Bescheid gewusst hat. Weder im Nationalrat noch im Bundesrat noch im Gesundheitsausschuss hat irgendjemand von euch darüber Bescheid gewusst. An dem Tag, an dem dann der erste Einspruch hereingerauscht ist, wart ihr alle miteinander total überrascht davon, dass da jetzt eben ein Einspruch hereinkommt.
Das kann also gar nicht einmal so wichtig gewesen sein, wie es dann offensichtlich abgehandelt wurde. Ich würde mir wünschen, dass wir uns so etwas in Zukunft ersparen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Keck. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.