16.10

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Frau Kucharowits, digitale Grundbildung und die Endgeräte, die jetzt ausgerollt worden sind, sind uns von den drei SPÖ-Ministerinnen im­mer nur versprochen worden, aber der Wunsch ist nie in Erfüllung gegangen. (Abg. Kucharowits: Sie haben das Budget nie zur Verfügung gestellt!) – Wir haben es umgesetzt, wir haben es gemacht, Frau Kucharowits – so ist das! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Meine Damen und Herren! Wir diskutieren nun zwei Tagesordnungspunkte un­ter einem. Beim ersten Tagesordnungspunkt geht es um digitale Endgeräte für ukrainische Schülerinnen und Schüler. Diese fallen als außerordentliche Schü­lerinnen und Schüler in der fünften Schulstufe in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts. Sie werden zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch in den digitalen Klassen mit einem digitalen Endgerät ausge­stattet.

Im Gesetz sind darüber hinaus taxativ Befreiungsgründe für den 25-prozentigen Selbstbehalt aufgezählt, die auf eine soziale Abfederung abzielen. Natürlich sind auch diese Befreiungsgründe auf vertriebene ukrainische Schülerinnen und Schüler anzuwenden. Der Ausweis für Vertriebene allerdings, also die soge­nannte Blaue Karte, ist kein zwingender Nachweis für eine soziale Bedürftigkeit, sondern kann auch nur den Zugang zum Arbeitsmarkt durch eine Beschäfti­gungsbewilligung bedeuten. Ich denke daher, es ist in Ordnung, dass jene Erzie­hungsberechtigten ukrainischer Kinder, die sich den Selbstbehalt von 25 Pro­zent für digitale Endgeräte leisten können, diesen auch erbringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Für Härtefälle, die nicht von den vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten umfasst sind, bietet in weiterer Folge weiterlernen.at auch kostenlose Reusegeräte.

Nun zum zweiten Tagesordnungspunkt: Die Antragsteller haben recht, wenn sie behaupten, dass seitens vieler NGOs und Institute ein breites Spektrum an Expertise im Bereich der digitalen Bildung und Medienerziehung vorhanden ist. Diese Expertise wird aber bereits jetzt im Rahmen langjähriger Koopera­tionen wie beispielsweise mit der Initiative Safer Internet von den Schulen ge­nutzt. Grundsätzlich aber ist die Gestaltung von Unterricht eine Kompe­tenz, eine Kernkompetenz von Lehrenden, und unsere Pädagoginnen und Päda­gogen legen viel Engagement an den Tag und bringen viel Einsatz. Ihnen ge­bühren mein Respekt und mein Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch wenn digitale Grundbildung als Pflichtfach neu eingeführt wurde, gab es schon bislang dieses Unterrichtsfach beispielsweise als unverbindliche Übung. Auch Informatik wurde von den dazu befähigten Lehrerinnen und Lehrern an vielen Schulen schon unterrichtet. Das bedeutet, wir haben bereits jetzt gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen, welche die erfor­derlichen Kompetenzen im Bereich der digitalen Grundbildung gut vermitteln können.

Darüber hinaus steht ein entsprechendes Projektbudget für Schulen im E-Education-Schulnetzwerk zur Verfügung und kann für Professionalisierungs­maßnahmen von Lehrkräften von Schulen beantragt und genutzt werden. Zahlreiche Fortbildungen für Lehrende werden auch durch pädagogische Hoch­schulen angeboten und sind österreichweit verfügbar. Ich denke da etwa an digifolio.at oder die virtuelle PH.

Zur Unterstützung der digitalen Transformation wird also auch an unseren pädagogischen Hochschulen auf Hochtouren gearbeitet. – Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

16.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte sehr.