16.18

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Ich möchte nur ein paar erläuternde Anmerkungen zu dem Antrag mit den digitalen Endgeräten machen, denn mir scheint, da gibt es ein bisschen Verwirrung. Es geht hier keineswegs um eine Leihgebühr, wie Kollegin Kucharowits gesagt hat, es geht auch nicht um Geräte zweiter Klasse, die jetzt für Ukrainer:innen vorgesehen sind, ganz im Gegenteil.

Ich werde es vielleicht ein bisschen ausführen: Der Antrag von Martina Künsberg Sarre, der hier vorliegt, fordert, geflüchtete ukrainische Kinder generell vom Selbstbehalt für die Endgeräte auszunehmen, also sprich, dass ukrainische Kin­der die Laptops, die alle in der fünften Schulstufe bekommen, generell kos­tenlos bekommen sollen, weil sie Ukrainer und Ukrainerinnen sind.

Das ist tatsächlich, glaube ich, gut gemeint und ich unterstelle da gar nichts Bö­ses, ich halte es dennoch für keine gute Idee und möchte gerne erläutern, warum: Geflüchtete Kinder bekommen selbstverständlich die Laptops und die anderen Geräte genauso wie alle anderen Kinder auch, die bei uns in die Schule gehen, egal, ob sie aus der Ukraine kommen oder aus Afghanistan oder von irgendwo anders, und auch ganz unabhängig davon, welchen Aufent­haltsstatus sie haben – nur damit da keine Verwirrung entsteht. Es gelten auch für alle Kinder an österreichischen Schulen die exakt gleichen Regeln, was diesen Selbstbehalt betrifft, und eine dieser Regeln lautet ganz einfach: Wer so­zial bedürftig ist, wer kein ausreichendes Einkommen hat, bekommt die Geräte kostenlos.

Ich finde es gut und richtig, dass die Befreiung vom Selbstbehalt ausschließlich an die soziale Bedürftigkeit geknüpft wird und eben nicht an die Staats­bürgerschaft oder an den Aufenthaltsstatus, weil nämlich – das ist eh logisch – jedes Kind gleich viel wert ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Es mag Härtefälle geben – Kollegin Totter hat es schon ausgeführt –, bei denen zum Beispiel der Nachweis der Bedürftigkeit schwierig ist. Da gibt es fle­xible Lösungen, etwa über die Plattform Weiterlernen. Manchmal – in Einzel­fällen – kann es auch sinnvoll sein, dass man lieber eine Zeit lang mit Leihgeräten arbeitet, zum Beispiel wenn schon absehbar ist, dass das Kind aufgrund eines Wohnortwechsels nicht in die eine Schule weitergehen kann und am neu­en Schulstandort vielleicht ein anderes Gerät brauchen wird. In solch einem Fall ist es blöd, wenn es schon ein Gerät besitzt, das dann mit den Anforderun­gen der neuen Schule vielleicht nicht kompatibel ist. Da sind individuelle Lösungen sinnvoll, die werden in der Praxis auch schon umgesetzt, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.