16.31
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Geschätzte Damen und Herren Zuseherinnen und Zuseher! Der Chefredakteur einer renommierten Schweizer Tageszeitung hat kürzlich einmal geschrieben, dass er nicht in einem Land leben möchte – und er hat Österreich gemeint –, in dem die Vorverurteilung inzwischen zur schärfsten politischen Waffe geworden sei. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scherak: In der Schweiz sind aber auch nicht so viele Ermittlungsverfahren ...!)
Herr Kollege Krainer, da ich davon ausgehe, dass der Finanzsprecher einer Partei wie der SPÖ den Unterschied zwischen Bilanz und Erfolgsrechnung, also Gewinn- und Verlustrechnung, eines Unternehmens kennt (Abg. Krainer: Das eine ist Teil des anderen!), nehme ich an, dass das, was du gerade in Richtung des Kollegen Hörl vorverurteilend gesagt hast, wider besseres Wissen gesagt wurde und damit schlicht und einfach genau dieser Vorverurteilung dient. Und das ist wirklich verabscheuungswürdig. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Wenn du dich informiert hättest, hättest du erkennen können, dass Kollege Hörl in seiner Bilanz des Hotels einen kumulierten Unternehmensgewinn aus den Vorjahren von 1,7 Millionen Euro hat und dass er in den Jahren 2020 und 2021 einen Verlust von fast 1,5 Millionen Euro erleiden musste – natürlich stark corona- und auslastungsbedingt – und dass deswegen die Förderungen, die er bekommen hat, weder rechtswidrig noch unmoralisch waren, sondern letzten Endes dem Überleben des Unternehmens gedient haben. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Alles unredlich! Zwei Jahre zusammen! Ich habe nur vom Jahr 2020 gesprochen! Das ist eine unredliche Argumentation!)
Meine Damen und Herren, wenden wir uns jetzt aber doch der aktuellen Budgetdebatte zu. Es ist notwendig, dass wir uns vor allem mit dem beschäftigen, was vor uns steht.
In den kommenden Jahren stehen wir vor enormen Herausforderungen: Wir müssen für alle, für die privaten Haushalte und für die Unternehmen, die Leistbarkeit von Energie sicherstellen. Wir müssen die Dekarbonisierung unseres Energiesystems standortverträglich umsetzen. Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes Österreich sicherstellen. Und wir müssen das Auskommen der Menschen sichern, indem sich Leistung in diesem Land weiterhin lohnt.
Meine Damen und Herren, das Budget 2023 und auch der Bundesfinanzrahmen bis 2026 enthalten gleichermaßen Kriseninstrumente auf der einen Seite wie auch Zukunftskonzepte auf der anderen Seite. All das ist dazu angetan, die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen.
Es gibt eine ganze Reihe von Investitionen und Höherdotierungen in diesem Budget: Pflege, Digitalisierung, Sicherheit und Verteidigung, Bekämpfung des Fachkräftemangels, Medienvielfalt, Filmstandort, angewandte Forschung, Investitionskraft der Gemeinden, Elementarpädagogik und schulische Bildung, Kunst, Kultur, Sport werden in der Regel in zusätzlichem Ausmaß dotiert.
Meine Damen und Herren, dieses Budget ist außerdem gekennzeichnet von milliardenschweren Zuschüssen zur Abfederung der Energiepreissteigerung und von einer Stärkung der Kaufkraft durch dauerhafte Senkung der Steuersätze bei Lohn- und Einkommensteuer und die Abschaffung der kalten Progression.
Die regelmäßige Valorisierung der Sozialleistungen wird die Kaufkraft der Menschen erhalten. Die Entlastung der Betriebe bei den Lohnnebenkosten, aber auch bei der Körperschaftsteuer wird deren Existenz absichern und deren Ertragskraft sichern, ebenso milliardenschwere Investitionen in die standortverträgliche Transformation der energieintensiven Produktion wie in die Transformation unserer Transport- und auch Raumwärmesysteme.
Meine Damen und Herren, das sind sowohl Krisensicherungsinstrumente und Krisenbekämpfungsinstrumente als letzten Endes auch zukunftsgestaltende und zukunftssichernde Investitionen für die Menschen in diesem Land. Dieses Budget ist geeignet, den aktuellen Krisenauswirkungen zu begegnen. Es ist aber auch geeignet, die zukünftigen Herausforderungen zu meistern.
Eines soll auch gesagt sein: Ja, wir machen zusätzliche Schulden. Das ist in dieser Krisensituation notwendig, genau das wird Ihnen auch jeder Experte sagen. In solchen Situationen ist das gefragt. Wir werden aber natürlich auch danach trachten und trachten müssen, dass wir die Schuldenquote wieder herunterbringen, und auch das geschieht. Mit dem Finanzrahmen bis 2026 wird sich die Schuldenquote wieder in Richtung 70 Prozent stabilisieren – nicht von selber, sondern durch unsere Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Zur Ergänzung bringe ich noch zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Jakob Schwarz ein:
Einmal zum Bundesfinanzgesetz, 1669 der Beilagen, bei dem es im Wesentlichen darum geht, die Medienförderung zu erhöhen, und nicht zuletzt auch darum, das neue Geschäftsmodell der „Wiener Zeitung“ mit 35 Millionen Euro abzusichern und die Sportförderung um 40 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen.
Das findet sich natürlich im zweiten Abänderungsantrag zum Bundesfinanzrahmengesetz, 1670 der Beilagen, auch wieder. Die schon erwähnten Dinge finden sich natürlich auch im Finanzrahmen wieder, ebenso wie die Überschreitungsermächtigung für den Wissenschafts- und Bildungsminister für die Unis mit 150 Millionen Euro und auch der zweite Zweckzuschuss für die Gemeinden mit weiteren 500 Millionen Euro.
*****
Meine Damen und Herren, das alles sichert die Zukunft sowohl für die einzelnen Menschen und Haushalte als auch für die Betriebe in Österreich und legt damit einen wesentlichen Grundstein zur Sicherung unseres Wohlstandes auch in Zukunft. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
16.38
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz,
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1669 d. B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1669 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Artikel I lauten die Schlusssummen wie folgt:
|
|
„Allgemeine Gebarung |
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit |
|
|
(Beträge in Millionen Euro) |
|
|
Auszahlungen |
115 197,457 |
150 283,326 |
|
Einzahlungen |
98 087,994 |
167 392,789 |
|
Nettofinanzierungsbedarf |
17 109,463 |
|
|
Finanzierungsüberschuss |
|
17 109,463“ |
2. In Artikel VI Z 8 wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 9 angefügt:
„9. bei der Voranschlagsstelle 31.02.01 für nicht abschätzbare Erfordernisse, die direkt oder indirekt durch Energiekosten hervorgerufen werden, insbesondere für energieintensive Universitäten, in Höhe von bis zu insgesamt 150 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist.“
3. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind in der Untergliederung 10 – Bundeskanzleramt, der Untergliederung 17 – Öffentlicher Dienst und Sport sowie in der Untergliederung 58 – Finanzierungen, Währungstauschverträge die Beträge folgender Detailbudgets zu ändern:
|
„Detail-budget |
Mittelverwendungsgruppe/ Mittelaufbringungsgruppe |
von |
abzuändern um |
auf |
|
|
|
(Beträge in Millionen Euro) |
||
|
10.01.04 |
Transferaufwand |
66,364 |
35,340 |
101,704 |
|
10.01.04 |
Auszahlungen aus Transfers |
66,364 |
35,340 |
101,704 |
|
17.02.02 |
Transferaufwand |
80,000 |
40,000 |
120,000 |
|
17.02.02 |
Auszahlungen aus Transfers |
80,000 |
40,000 |
120,000 |
|
58.01.01 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden |
80 507,309 |
75,340 |
80 582,649“ |
4. Die Betragsänderungen sind auch in den entsprechenden Globalbudgets, in der Übersicht Globalbudgets sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.
Begründung
Zu Z 2:
Es können den Universitäten durch anhaltend hohe Energiepreise direkt und indirekt Zusatzbelastungen entstehen, die unter Umständen von den mehrjährigen Leistungsvereinbarungen nicht mehr abgedeckt werden können. Dafür soll im Budget Vorsorge getroffen werden.
Zu Z 3:
Zur Weichenstellung in der heimischen Medienförderung, Schaffung lückenloser Medientransparenz sowie eines neuen Geschäftsmodells für die Wiener Zeitung befindet sich ein legistisches Medienpaket in Vorbereitung. Mit dem Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs (QJF-G) sollen journalistische Arbeitsplätze abgesichert sowie vielfältige Inhalte in diesem Bereich sichergestellt werden.
Mit dem Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-G) wird eine elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) sowie ein Media Hub Austria für österreichische Journalistinnen und Journalisten geschaffen. Daraus ergibt sich ein Mittelbedarf in der Untergliederung 10 Bundeskanzleramt von insgesamt 35,34 Millionen Euro.
Die vom Bund gemäß § 20 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, für Zwecke der Sportförderung nach den §§ 6 bis 13 Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Verfügung gestellten Mittel werden ab 2023 auf jährlich 120 Millionen Euro angehoben. Daraus ergibt sich ein um 40 Millionen Euro erhöhter Mittelbedarf in der Untergliederung 17 Öffentlicher Dienst und Sport. Im Rahmen der UG 58 werden die erforderlichen Anpassungen vorgenommen, um die Finanzierung sicherzustellen. Durch vorliegenden Abänderungsantrag sollen die zusätzlich erforderlichen Mittelverwendungen in den Untergliederungen 10 und 17 im BFG 2023 integriert werden.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 – BFRG 2023-2026) (1670 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 – BFRG 2023-2026) (1670 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Die Tabelle in § 1 erhält hinsichtlich der Obergrenzen der Auszahlungen der Rubriken 0,1, 3 und 4 für die Jahre 2023 bis 2026 und hinsichtlich der Gesamtsumme an Auszahlungen für die Jahre 2023 bis 2026 die folgende Fassung:
|
„Rubrik |
Bezeichnung |
Art der Auszahlungsbeträge |
Jahr (Beträge in Millionen Euro) |
|||
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
0,1 |
Recht und Sicherheit |
fix |
13.526,126 |
13.818,662 |
14.073,903 |
14.726,480 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3 |
Bildung, Forschung, Kunst und Kultur |
fix |
18.732,058 |
18.439,571 |
18.841,727 |
19.364,939 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
4 |
Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt |
fix |
29.121,770 |
14.997,610 |
13.434,724 |
12.927,701 |
|
|
|
variabel |
2.813,716 |
2.460,786 |
2.488,239 |
2.538,079 |
|
|
Summe 4 |
|
31.935,486 |
17.458,396 |
15.922,963 |
15.465,780 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtsumme |
123.538,487 |
110.153,910 |
113.004,166 |
116.266,293“ |
||
2. Die Tabelle in § 2 erhält hinsichtlich der Obergrenzen der Auszahlungen der Untergliederungen 10, 17, 31 und 44 für die Jahre 2023 bis 2026 folgende Fassung:
|
„Unter- |
Bezeichnung |
Jahr (Beträge in Millionen Euro) |
|||
|
gliederung |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
|
10 |
Bundeskanzleramt |
596,810 |
562,569 |
543,105 |
544,768 |
|
17 |
Öffentlicher Dienst und Sport |
297,276 |
244,029 |
241,250 |
226,372 |
|
31 |
Wissenschaft und Forschung |
6.088,602 |
6.102,566 |
6.297,275 |
6.429,451 |
|
44 |
Finanzausgleich |
2.003,318 |
2.008,064 |
1.550,805 |
1.600,645 |
|
|
hievon fix |
892,137 |
848,445 |
348,445 |
348,445 |
|
|
hievon variabel |
1.111,181 |
1.159,619 |
1.202,360 |
1.252,200“ |
Begründung
Zur Weichenstellung in der heimischen Medienförderung, Schaffung lückenloser Medientransparenz sowie eines neuen Geschäftsmodells für die Wiener Zeitung befindet sich ein legistisches Medienpaket in Vorbereitung. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in der Untergliederung 10 Bundeskanzleramt von insgesamt jährlich 35,34 Millionen Euro.
Die vom Bund gemäß § 20 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, für Zwecke der Sportförderung nach den §§ 6 bis 13 Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Verfügung gestellten Mittel werden ab 2023 auf jährlich 120 Millionen Euro angehoben. Daraus ergibt sich ein um 40 Millionen Euro erhöhter Mittelbedarf bei der Untergliederung 17 Öffentlicher Dienst und Sport.
In der Untergliederung 31 wird die Überschreitungsermächtigung für die Universitäten gemäß Artikel VI Z 9 BFG 2023 berücksichtigt.
Der im Kommunalinvestitionsgesetz 2023 vorgesehene Zweckzuschuss soll von 500 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht werden. Da die KIG-Mittel von den Gemeinden in den Jahren 2023 und 2024 in Anspruch genommen werden können, ist der erhöhte Mittelbedarf iHv. 500 Millionen Euro in der Untergliederung 44 Finanzausgleich im Finanzjahr 2024 im BFRG 2023-2026 entsprechend zu berücksichtigen.
Um die Auszahlungen haushaltsrechtskonform sicherzustellen, sind die normierten Auszahlungsobergrenzen der Rubriken 0,1, 3 und 4 sowie in den Untergliederungen 10, 17, 31 und 44 im BFRG 2023-2026 entsprechend anzuheben.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abänderungsanträge wurden verteilt, sie sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.