16.54
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Bayr kennt sich in der Entwicklungszusammenarbeit gut aus, und daher halte ich es für nicht ganz fair, den Finanzminister für Regeln zu kritisieren, die die OECD und der Pariser Club festlegen – was die Darstellung der Entschuldungen betrifft. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Bayr.)
Das ist nicht das Machwerk des Finanzministers – eine irreführende Darstellung –, das ist das Regelwerk der OECD. Sie wissen es ganz genau, Frau Kollegin Bayr. (Abg. Bayr: Aber man braucht’s deswegen nicht ins Budget zu nehmen!) – Na, selbstverständlich haben wir das wahrheitsgemäß darzustellen!
Sie haben aber auch noch andere Entschließungsanträge eingebracht; bei jeder Budgetdebatte gibt es viele Anträge. Wir werden in rund einer Stunde über mehr als 50 solcher Anträge abstimmen. Kollegin Bayr, wir sind ja auch beide Mitglied der österreichischen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Sie haben auch einen Antrag eingebracht, den wir eigentlich in Straßburg diskutieren sollten, der mit der Budgetdebatte hier wenig zu tun hat. Ich möchte aber schon dazu Stellung nehmen, weil nämlich niemand – niemand! – von uns die Geltung der Menschenrechte infrage gestellt hat – niemand, sage ich Ihnen! (Abg. Bayr: Die Überarbeitung!)
Was wir als Parlamentarier, wenn wir uns ernst nehmen, aber schon diskutieren sollten, ist, ob wir wollen, dass durch Richterrecht eine zunehmende Verselbstständigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erfolgt. Das ist schon unsere Aufgabe als Gesetzgeber, da hinzusehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krisper: Es hat sich nichts geändert an der Rechtsprechung!)
Ich sage Ihnen – und ich nenne nur ein Beispiel –: Wenn eine Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) von der Schweiz nach Italien als Verstoß gegen das Folterverbot gesehen wird, gemäß Artikel 3 der EMRK (Abg. Krisper: Das ist schon ewig so!), dann muss eine parlamentarische Debatte darüber möglich sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Wo sehen Sie bei diesem Vorgehen eine verbotene erniedrigende Behandlung? Der Gerichtshof hat das so gesehen, meine Damen und Herren. (Abg. Bayr: Ja, weil’s auf den Fall ankommt! – Abg. Scherak: Warst du dort dabei, Reinhold? Oder - -!) – Was wir tun sollten, Frau Kollegin Bayr – und ich schätze Sie –, ist, im Europarat gemeinsam mit unseren anderen Kollegen diese Debatte mit der gebotenen Sachlichkeit zu führen. Warum? – Bei heuer 100 000 Asylanträgen in Österreich möchte ich schon die Möglichkeit haben, Rücküberstellungen in Europa vorzunehmen (Abg. Krisper: Dann kümmern Sie sich um die Bedingungen ...!), in EU-Staaten, meine Damen und Herren! Das sollten alle Fraktionen so sehen! Auch die NEOS sollten das so sehen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krisper: Ungarn!)
Meine Damen und Herren, das ist auch eine Errungenschaft der Europäischen Union, dass wir bei den Menschenrechten weltweit führend sind. (Abg. Krisper: Dann machen Sie das ..., dann können wir wieder zurückführen! – Zwischenruf der Abg. Bayr.) Menschenrechtsschutz ist uns wichtig, aber wir werden nicht tatenlos und wortlos bleiben (Abg. Kassegger: Wortlos bleibt ihr eh nicht, aber ihr bleibt tatenlos! Das ist ja euer Problem!), wenn wir eine Entwicklung sehen, die zulasten der österreichischen Bevölkerung geht.
Es versteht niemand, dass wir diese Rücküberstellungen nach Italien, nach Slowenien nicht vornehmen können. (Zwischenruf der Abg. Bayr.) Daher – ich will nicht so lange sprechen –: Selbstverständlich bekennen wir uns zur Europäischen Menschenrechtskonvention, aber wir nehmen unsere parlamentarische Verantwortung sehr ernst und lassen uns da von niemandem das Wort nehmen.
Ihrem Antrag können wir zustimmen, ohne jede Aufregung; die Diskussion ist zu führen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)
16.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Stocker: Jetzt kommt die Entschuldigung, hoffentlich!)