12.19

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wenn so wie jetzt niedrige Pensionen auf der einen Seite und hohe Inflationsraten, steigende Lebensmittelpreise und auch explodierende Energiepreise auf der anderen Seite aufeinanderprallen, dann geht es für viele um die nackte Existenz. Es geht darum, dass das Geld hinten und vorne nicht mehr dafür ausreicht, dass man die Lebenshal­tungskosten bedienen kann. Das führt entweder dazu, dass viele, gerade ältere Menschen, jetzt gezwungen sind, den Kontorahmen zu erhöhen, und da­mit riskieren, derzeit über 12 Prozent Kontoüberziehungszinsen zu zahlen, oder es führt dazu, dass gewisse unvorhergesehene Anschaffungen vielleicht nicht getätigt werden können: Treppenlift infolge einer Behinderung, barrierefreier Umbau des Bades oder vielleicht auch der Umbau der Heizung infolge der Vorschriften betreffend erneuerbare Energie.

Wenn das jemanden betrifft, ist es momentan so, Frau Bundesministerin, dass wir in Österreich im Gegensatz zu Deutschland kein durchsetzbares Recht haben, dass diese älteren Menschen in Österreich die Möglichkeit haben, einen Kredit zu erlangen. Momentan heißt es von den Banken: Nein, zu alt und nicht kreditwürdig! – Wir fordern deshalb als SPÖ bereits seit Monaten, seit September letzten Jahres, als erste Partei in diesem Parlament, dass endlich ein durchsetzbares Recht kommt, damit ältere Menschen nicht benachteiligt und nicht ausgeschlossen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese guten Bezahler von Bankkonten aus früheren Jahren verdienen es nicht, heute als Bittsteller und im Endeffekt auch als Bankkunden zweiter Klasse abserviert zu werden. Sie verdienen einen Rechtsanspruch und sie verdienen auch, dass man es ehrlich mit ihnen meint. Dieser Rechtsanspruch, den wir schon seit Monaten fordern, wurde zwar auch von Ihnen, Frau Bundesmi­nisterin, im April bestätigt, aber gleichsam stelle ich fest, dass Sie zwar mit Vollgas arbeiten, aber mit angezogener Handbremse agieren. Seit April sagen Sie mir: Gute Idee, bin ich dabei, machen wir! – Sie sagen das auch zu den Pensionistenvertretungen, ich weiß das von Dr. Peter Kostelka, aber bis heute gibt es keine Antwort, keinen Entwurf.

Gerade jetzt brauchen diese Menschen, wenn sie behindert sind, wenn sie ein barrierefreies Bad haben wollen, diese Unterstützung. Momentan werden sie ausgeschlossen. Wir brauchen eine Gleichberechtigung auf allen Ebenen, und dafür steht die SPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Bundesministerin, ich weiß wirklich nicht, wann der Entwurf fertig sein wird. Wir rechnen nicht damit, dass es sehr bald ist, deshalb sind wir auch ein bisschen über die beiden Regierungsparteien erstaunt, dass Sie einen eigenen Antrag eingebracht haben, in dem Sie unsere Ideen – ich sage es jetzt einmal so, wie ich es mir denke – abgekupfert haben, um sie als eigene Ideen zu verkaufen.

Damit wir auch im Sinne dieser älteren Menschen, die es sich verdienen würden, schnell und rasch, vielleicht zu Weihnachten, eine Sicherheit haben, bringen wir gemeinsam mit der Freiheitlichen Partei folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2713/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend der „Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen“ in der Fassung des Ausschussberichtes (1763 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Ausschussbericht 1763 d.B. angeschlossene Entschließung betreffend der „Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen“ wird wie folgt geändert:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, unter Einbindung des öster­reichischen Seniorenrates sowie der betroffenen Stakeholder:innen und nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens noch in diesem Jahr einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die künftig eine rechtssi­chere Vergabe von hypothekarisch besicherten Krediten unbeschadet eines höheren Alters von Kreditwerberinnen und Kreditwerbern ermöglicht.“

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Frau Bundesministerin, der Unterschied zum ursprünglichen Antrag ist „noch in diesem Jahr“ – und darauf legen wir Wert. Ich würde die Regierungspar­teien bitten, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. Die Zeit ist reif, wir ste­hen dafür. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Christian Ries Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 2713/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend der „Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen“ in der Fassung des Ausschussberichtes (1763 d.B.):

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Ausschussbericht 1763 d.B. angeschlossene Entschließung betreffend der „Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen“ wird wie folgt geändert:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, unter Einbindung des österreichischen Seniorenrates sowie der betroffenen Stakeholder:innen und nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens noch in diesem Jahr einen Vorschlag für eine gesetz­liche Regelung vorzulegen, die künftig eine rechtssichere Vergabe von hypothe­karisch besicherten Krediten unbeschadet eines höheren Alters von Kreditwerberin­nen und Kreditwerbern ermöglicht.“

Begründung

Im Entschließungstext wird nach dem Wort „Begutachtungsverfahrens“ „noch in diesem Jahr“ eingefügt.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ulrike Fischer. – Bitte.