17.02

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohe Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns na­türlich auch im Tourismusbereich ein großes Anliegen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Deshalb gab es im letzten Tourismusausschuss schon drei gemeinsame Anträge, die leicht differiert haben, in denen wir die­sen großen Wunsch der Tourismusbranche zum Ausdruck bringen.

Vieles ist in diesem Bereich geplant, unter anderem hat der neue Landeshaupt­mann von Tirol, Toni Mattle, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung als eines seiner Hauptanliegen formuliert. Auch Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner setzt in Niederösterreich mit der hervorragenden Familienpolitik, die dort betrieben wird, das Mindestalter für den Kindergarten von zweieinhalb auf zwei Jahre herunter, und wir wollen diesbezüglich natürlich auch im Tourismus weiterkommen. (Abg. Erasim: Das Gratis wird vergessen bei ...!)

Die Betreuungsrate bei den unter Dreijährigen liegt aktuell nur bei 29, also rund 30 Prozent, der EU-Schnitt liegt bei 35,5 Prozent. Es gibt da also Verbes­serungsbedarf, und zwar in allen Lagen, insbesondere bei der Betreuung zu Ta­gesrandzeiten und im Tourismus natürlich auch in den Ferienzeiten, zu Weihnachten, Ostern – da sind auf der einen Seite Ferien, aber auf der anderen Seite ist da natürlich die Hochsaison.

Der weitere Ausbau des öffentlichen Angebots an Kinderbetreuungsplätzen hängt natürlich auch an den Gemeinden. Den Gemeinden kommt da eine wichtige Aufgabe zu, immerhin sind 57 Prozent der Kindertageseinrichtungen – rund 2 400 gibt es für unter Dreijährige – im Bereich der öffentlichen Träger, zumeist der Gemeinden, aber natürlich gehören auch Betriebskindergär­ten angedacht, wobei wir im Tourismus natürlich das traditionelle Pro­blem haben: 83 Prozent unserer Betriebe haben nur neun Mitarbeiter, und in dieser Größenordnung kann man diese Organisation wahrscheinlich nur in Kooperation mit Gemeinden oder als Gemeinschaftslösungen von mehreren Betrieben im Dorf betreiben.

Die Erwerbsquote von Frauen mit Kindern liegt laut Statistik 2021 bei 75,9 Prozent und die Teilzeitquote gar bei 63,2 Prozent. Es gilt also, die Mütter so gut wie möglich zu entlasten, ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Das geschieht durch ein verbessertes Kinderbetreuungsan­gebot, wobei wir natürlich darauf hinzielen (Ruf bei der SPÖ: ... Kindergarten­milliarde! ...!), dieses hinsichtlich Vollzeitarbeitstätigkeit zu organisieren, aber auch froh sind, wenn dadurch eine Tätigkeit in Teilzeit möglich wird. Das AMS gibt ja an, dass bis zu 45 000 Frauen und auch Männer bei verbes­sertem Kinderbetreuungsangebot entsprechend bereit wären, in den Beruf einzusteigen.

Wir würden uns wünschen, dass wir die Flexibilität, die wir von unseren Mitarbeitern erwarten, ihnen auch in der Kinderbetreuung bieten können, dass die Infrastruktur, die wir unseren Gästen bieten, auch unseren geschätzten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden kann. Die Branche braucht jetzt, vor Weihnachten, vor Beginn der wichtigen Wintersaison jede helfende Hand. Ich bitte darum, das zu unterstützen und dass wir hier auch gemeinsam an die­sem Projekt weiterarbeiten.

Frau Staatssekretär, ich weiß, wir sind diesbezüglich bei Ihnen in besten Händen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Neßler und Weratschnig.)

17.05

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Melanie Era­sim. – Bitte.