18.18
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die vorliegende Novelle stellt einen weiteren Schritt zur Professionalisierung, zur Erweiterung der Vielfalt der Ausbildung, zu Qualitätsverbesserungen und zur Behebung des Fachkräftemangels im elementarpädagogischen Bereich dar.
Der Zugang zum Beruf der Elementarpädagogin und des Elementarpädagogen für Personen mit einem abgeschlossenen und nicht facheinschlägigen Hochschulstudium wird erweitert, und ich halte das für einen sehr, sehr wichtigen Schritt.
Im Rahmen des Hochschullehrgangs Quereinstieg Elementarpädagogik, der 120 ECTS umfasst und an den pädagogischen Hochschulen angeboten wird, können Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger genau das Rüstzeug erwerben, das sie für den Beruf einer gruppenführenden Elementarpädagogin oder eines gruppenführenden Elementarpädagogen benötigen. Diese umfassende Ausbildung wird sich in theorie- und praxisorientierte Module gliedern, damit sehr wohl auch der Praxisbedarf entsprechend abgedeckt wird.
Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen haben einen enorm wichtigen Job. Sie sind jene Personen, die unsere Kinder begleiten, wenn sie das erste Mal mit dem österreichischen Bildungssystem in Kontakt kommen. Die beste Ausbildung für die Pädagoginnen und Pädagogen im Elementarbereich hat für mich daher oberste Priorität.
Das angesprochene Masterstudium, das nun beginnt, hat eine andere Funktion. Dieses Masterstudium dient dazu, mehr qualifiziertes Personal in die pädagogischen Hochschulen, an die Bafeps, in die Universitäten zu bringen, weil dieses Masterstudium die Grundlage für ein entsprechendes Doktoratsstudium ist. (Zwischenruf der Abg. Tanzler.) Zur Frage der Berufschancen – das hat jetzt nichts mit beruflichen Möglichkeiten zu tun, sondern für den Einstieg in den Beruf bieten wir gerade über Kollegs und so weiter zahlreiche neue Möglichkeiten an, wie gesagt nicht zuletzt mit dem Quereinsteigerangebot.
Darüber hinaus ermöglicht die vorliegende Novelle – es ist bereits angesprochen worden – eine Ausweitung der Individuellen Kompetenzmessung Plus als wesentliches Instrument der pädagogischen Diagnostik. Ja, das hat den Zweck, Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten, aber auch den einzelnen Pädagoginnen und Pädagogen sowie dem Bildungssystem ein konkreteres Bild über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu geben. Damit wird die Qualität des Unterrichts verbessert und die individuelle, die zielgerichtete Förderung der Schülerinnen und Schüler erleichtert.
Was die Deutschförderklassen angeht: Es geht hier nicht um ein stures Beibehalten eines Systems, und es geht auch nicht um das Ignorieren einer Studie; ich darf an die wesentlichsten Punkte erinnern:
Einer der wesentlichsten Kritikpunkte der Studie ist, dass die Deutschförderklassen nicht im Regelunterricht stattfinden, dass mit dem Ausscheiden aus dem außerordentlichen Status keine Deutschförderung mehr möglich ist. Genau das wurde ja bereits behoben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass nicht genügend Angebot zur Verfügung steht, dass Bedarf für mehr Deutschförderung gesehen wird. Auch da haben wir sofort reagiert: Wir haben umgehend reagiert und sofort 10 Millionen Euro für zusätzliche Deutschförderstunden zur Verfügung gestellt.
Außerdem haben wir uns auch die anderen Teile der Studie sehr genau angesehen, und wir werden darüber nachdenken, wieweit der Test zu überarbeiten ist. Wir werden natürlich auch die Anregungen sehr ernst nehmen, was die Erweiterung des Angebots von Deutsch als Zweitsprache, Deutsch als Fremdsprache angeht. Wir werden uns sehr sorgfältig auch mit diesen Kritikpunkten der Studie auseinandersetzen und in den nächsten Monaten entsprechend darauf eingehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein weiterer, wichtiger Inhalt der Novelle ist die Einführung von zweierlei Abgeltungen, nämlich einerseits für die steigende Belastung der Lehrpersonen als Prüferinnen und Prüfer bei Externistenprüfungen sowie andererseits für die Mitwirkung der Mitglieder der Zertifizierungskommission am Eignungsfeststellungsverfahren zum Quereinstieg in den Lehrberuf im Bereich der Allgemeinbildung.
Zwei weitere, nicht weniger wichtige Neuerungen sind die Ermöglichung eines Austausches schülerbezogener Daten zur Teilnahme an der Sommerschule zwischen der Schulbehörde, der Sommerschule und der Stammschule sowie die Legitimierung der Abfrage des Finanzamts Österreich aus den lokalen Evidenzen zu Zwecken der Prüfung der Berechtigung zum Bezug der Familienbeihilfe.
Diese Maßnahmen sind natürlich datenschutzkonform, sie wurden auch auf Basis der datenschutzrechtlichen Regelungen entsprechend geprüft. Beide Maßnahmen haben zum Ziel, den bürokratischen Aufwand weiter zu reduzieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Hamann.)
18.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weber. Das Wort steht bei ihm. – Bitte sehr.