Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben den Antrag auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 bis 7 sowie 31 bis 34 gehört. Der Antrag gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung liegt auch schriftlich vor. Eine Absetzung kann vor Eingang in die Tagesordnung beschlossen werden und erfordert eine Zweidrit­tel­mehrheit. (Rufe bei der SPÖ: Jetzt müssen wir abstimmen!)

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Absetzungsantrag betreffend die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 sowie 31 bis 34.

Ich ersuche die Abgeordneten, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist nicht erreicht.

Es bleibt bei der bekannt gegebenen Tagesordnung.

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Abgeordneter Leichtfried hat den Antrag zur Geschäftsbehandlung gestellt, der Nationalrat wolle im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Anwesen­heit von Bundesministerin Gewessler verlangen.

Eine Debatte über diesen Antrag wurde nicht verlangt.

Wir kommen also gleich zur Abstimmung.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit, abgelehnt. (Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)