17.59
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Gleich anschließend an Kollegin Nussbaum: Ja, Kollegin Nussbaum, das stimmt.
Neben strukturellen Änderungen wie etwa der Abschaffung der kalten Progression und der Valorisierung der Sozialleistungen und längerfristig wirkenden Maßnahmen wie beispielsweise der Strompreisbremse, die seit 1. Dezember wirkt – das heißt Maßnahmen, die bei Weitem keine Einmaleffekte, sondern dauerhafte oder länger wirkende Effekte haben –, haben wir auch Einmalzahlungen beschlossen – wie beispielsweise auch sehr viele Bundesländer, darunter auch das Bundesland Wien.
Es ist vollkommen richtig, dass diese Einmalzahlungen beschlossen worden sind, weil sie relativ rasch direkt helfen und unterstützen. Teile dieser Einmalzahlungen waren unter anderem zweimal ein Teuerungsausgleich von jeweils 150 Euro und 300 Euro für Bezieher:innen einer Ausgleichszulage sowie die außerordentliche Einmalzahlung von bis zu 500 Euro für Pensionistinnen und Pensionisten mit kleinen und mittleren Pensionen. Im Rahmen der Pensionserhöhung haben wir weiters für das Jahr 2023 auch eine weitere Direktzahlung beschlossen, die im März ausbezahlt werden soll.
Jetzt gibt es allerdings auch eine Gruppe von Menschen, die diese Teuerungsausgleichsmaßnahmen nicht erhalten hat. Das sind beispielsweise Menschen, die Renten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz erhalten, aber nicht gleichzeitig eine Leistung beispielsweise aus der Mindestsicherung oder aus der Sozialhilfe beziehungsweise aus dem Pensionssystem, durch die sie die entsprechenden Antiteuerungsboni bekommen hätten.
Genau um diese Gruppe geht es, eine sehr kleine Gruppe von circa 250 Menschen, die bislang nichts bekommen hat. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss erhalten sie nicht nur die Antiteuerungsmaßnahmen vom Vorjahr, sondern werden auch in die Direktzahlungen für 2023 einbezogen – eine wichtige Maßnahme und vor allem auch das Schließen einer Lücke, die nicht beabsichtigt war, aber die wir jetzt in diesem Sinne bewältigen, weil wir keine unbeabsichtigten sozialen Härten verursachen wollen.
Eine zweite Beschlussfassung machen wir heute auch noch. Die halte ich für nicht minderwichtig, weil sie die Überlebenden der Schoah betrifft. Diese erhalten – auch wenn sie im Ausland leben und nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben – Renten nach dem Opferfürsorgegesetz. Nur war es bislang so, dass Spesen und Gebühren aus den Überweisungen von den Betroffenen selber zu tragen waren und von der Rente abgezogen worden sind.
Mit den heutigen Beschlüssen werden diese Kosten für die Überweisung künftig von der Republik Österreich übernommen – eine Maßnahme, die unserer Meinung nach längst überfällig ist und heute auch endlich beschlossen wird. Ich bitte im Sinne der Betroffenen um möglichst breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.02
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.