20.19
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrter Zuseher! Wie meine Vorredner schon gesagt haben, geht es bei diesem Antrag heute um die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer von Eiern von 21 Tagen auf 28 Tage. Ich persönlich muss ehrlich sagen, ja, das ist durchaus eine gute Sache. Das spielt auch in den Bereich Lebensmittelverschwendung hinein, und ich denke, dass man wirklich darauf schauen muss, dass man weniger Lebensmittel verschwendet.
Was man aber zusätzlich bei dieser ganzen Geschichte bedenken muss, ist, was man damit auch unterstützt oder welchen Vorgehensweisen man damit praktisch auch Tür und Tor öffnet. Fakt ist, dass durch diese Verlängerung der Haltbarkeitsfrist eben gewährt wird, dass Eier teilweise quer durch Europa gekarrt werden können und dass man dann eben auch Billigimporte nach Österreich hereinbringt. (Allgemeine Heiterkeit.) – Es freut mich, dass sich zu dieser späten Stunde alle noch so amüsieren.
Ich möchte auch darauf eingehen, dass man die österreichische Landwirtschaft vor diesen Billigimporten schützen sollte, dass man einfach auch darauf achten sollte, woher die Lebensmittel kommen. Seit einiger Zeit, seit langer Zeit eigentlich überfällig ist eine Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln. Herr Minister, die Konsumenten fordern diese Herkunftskennzeichnung, die Bauern fordern diese Herkunftskennzeichnung, leider kommt da von Ihrer Seite außer leeren Versprechungen, leeren Ankündigungen überhaupt nichts. Die Abgeordneten Bauernbundvertreter ziehen durchs Land und versprechen Dinge, die sie dann in Wirklichkeit nicht einhalten. Wenn man sich das Regierungsprogramm anschaut, dann sieht man, dass es die Herkunftskennzeichnung verpflichtend schon seit 2021 geben müsste. Bis jetzt ist nichts passiert, Herr Minister!
Am 30.4.2022 titelte die „Kronen Zeitung“ online begeistert: „Mehr Rot-weiß-rot auf dem Teller! Künftig wissen wir, von welchen Bauern wir Milch, Eier und Fleisch kaufen.“ Die „Krone“ verkauft das als großen „Erfolg“. Bundeskanzler Nehammer und die unrühmliche Landwirtschaftsministerin Köstinger, die ja bereits zurückgetreten ist, verpflichten sich in diesem Artikel gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern, insbesondere den Leserinnen und Lesern der „Kronen Zeitung“, unmissverständlich zur Einführung einer Herkunftskennzeichnung.
Also wo ist jetzt die Umsetzung eures Versprechens mit Anfang 2023? (Abg. Kühberger: Das ist schon in Begutachtung, Herr Kollege!) Will man es nicht? Keine Ahnung! Von Anfang 2023 kann ja ohnehin keine Rede sein, das kann sich nicht ausgehen, da bis jetzt keine notwendige Verordnung vorliegt und somit auch an die EU nichts zur Notifikation geschickt worden ist. Also wird es wohl mit 2023 auch nichts werden.
Jetzt entscheiden Sie, Herr Minister, beziehungsweise die Abgeordneten: Täuschen wir die Menschen weiterhin oder stimmen wir dem Antrag der Freiheitlichen zu? Es wäre höchste Zeit, dass wir vom Reden ins Handeln kommen. Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit den leeren Versprechen: für eine lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend die notwendigen Schritte zur Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung zu setzen und umgehend die notwendigen Verordnungen zur Notifikation zu übermitteln.“
*****
Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.24
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schluss mit den leeren Versprechen: für eine lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln
eingebracht im Zuge der Verhandlung über die Debatte zu TOP 30.) Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2900/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern" bis zum 31. März 2023 (1872 d.B.) in der 189. Sitzung des Nationalrats, am 14. Dezember 2022
Am 30.04.2022 berichtete die „Kronen-Zeitung“ online begeistert:1
Mehr Rot-weiß-rot auf dem Teller! Künftig wissen wir, von welchen Bauern wir Milch, Eier und Fleisch kaufen. „Krone“-Erfolg.
Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger verpflichten sich im Artikel gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern, insbesondere den Lesern der „Kronen-Zeitung“, unmissverständlich zur Einführung einer Herkunftskennzeichnung zu Beginn des Jahres 2023:
„Hersteller und Unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben. Das gilt etwa für Wurstwaren, Käse oder Mayonnaisen", bringen Ministerin Elisabeth Köstinger und Kanzler Karl Nehammer auf den Punkt, was im Regierungsprogramm vereinbart war und jetzt gesetzlich verpflichtend umgesetzt wird. Und sie drücken dabei aufs Tempo!
Tatsächlich wäre es auch höchst an der Zeit aufs Tempo zu drücken. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung soll schon mit 2023 in Kraft treten. Und das auf allen Ebenen!“, heißt es dazu im Artikel weiter.
Auch in einer Presseaussendung des Ministeriums verkündete man unzweideutig:2
Nach Notifikation durch die Europäischen Kommission soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023 in Kraft treten.
Eine umfassende Herkunftskennzeichnung sollte es laut Regierungsprogramm aber eigentlich schon längst geben! Dort haben ÖVP und Grüne „eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021“ vereinbart.3
Bald zwei Jahre später fehlen noch immer die versprochenen Verordnungen für die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten. Das Versprechen, mit 2023 die verpflichtete Herkunftskennzeichnung in Kraft zu setzen, wird gebrochen. Will man im Verlauf des nächsten Jahres tatsächlich eine Herkunftskennzeichnung einführen, müsste man ehestmöglich die notwendigen Verordnungen der EU zur Notifikation übermitteln. Bei einem abgeschlossenen Begutachtungsverfahren wäre das umgehend möglich.
Die FPÖ fordert seit Jahren, unter anderem in einem Entschließungsantrag aus dem Jänner 2020,4 eine lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, die unter anderem folgende Punkte umfasst:
• Strenge Auslegung der EU-Primärzutatenverordnung
• Herkunftskennzeichnung jener Produkte, die nur wenig verarbeitet sind (insbesondere für den tierischen Bereich)
• Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch in Großküchen
• Ferner muss es eine bessere Unterstützung für freiwillige Kennzeichnungssysteme geben
• Ferner muss es eine bessere Unterstützung für freiwillige Kennzeichnungssysteme geben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend die notwendigen Schritte zur Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung zu setzen und umgehend die notwendigen Verordnungen zur Notifikation zu übermitteln.“
1 https://www.krone.at/2694594
2 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220504_OTS0148/koestinger-herkunftskennzeichnung-bei-lebensmitteln-geht-mit-ministerrats-beschluss-in-zielgerade
3 http://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf
4 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00202/index.shtml
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Andreas Kühberger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.